TüV Unterlagen CB450 K1 gesucht

  • Hallo Zusammen,

    leider waren bei diesem CB450 K1 Rahmen keine Papiere dabei. Immerhin scheint das deutsche Typenschild ein Beleg zu sein, das er schon mal in Deutschland zugelassen war. Die letzte Nummer des Baujahres ist nicht eingeschlagen, anhand der Fahrgestellnummer 3002xxx müßte es eine ganz frühe k1 sein. Für die fällige TüV Abnahme wäre ich für jede Info (Typblatt, Kopie KFZ Brief etc) dankbar :wink:


    CB450_Typschild.jpg

  • Hy,


    du musst eine Verfügungsberechtigung vorlegen,das die Behörden/Tüv usw. sicher gehen können,das der Rahmen/Fahrzeug nicht geklaut ist,dannach hättest du gute Chancen.

    Wir können ihnen leider nicht mehr weiterhelfen,das sind alles keine Orginoole mehr... :lol:

  • In NRW bekäme man von der Polizei einen Wisch,
    dass sie keine Unterlagen über einen Diebstahl mit dieser Rahmennummer in den letzten ca. 60 Jahren :groel: vorliegen haben.

    Ich denke aber, der Threadersteller ist eher an den Spezifikationen des Modells und der Modellhistorie interessiert?

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Könnte auch ne K0 sein,aber die in Kanada oder USA auf den Markt verkauft wurden.

    Er will ne TüF Abnahme.....somit braucht er Verfgungsberichte...wie einen Kaufvertrag über das Fahrzeug/Teile, ausländische Dokumente,Originalrechnungen oder Zollquittungen usw..

    Wir können ihnen leider nicht mehr weiterhelfen,das sind alles keine Orginoole mehr... :lol:

  • Ich bin mir nicht sicher, worum es dem Threadersteller geht.


    Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich einmal formalistischen Blödsinn dieser Art durch ein persönliches Gespräch mit dem Leiter des Strassenverkehrsamtes beenden konnte.


    Grundsätzlich ist die Prüfung von Historie und Eigentumsverhältnissen richtig, aber bei derart alten Fahrzeugen vom jetzigen "Besitzer" nicht in jedem Fall zu leisten.
    Letztlich darf aber eine Zulassung an unterstelltem unberechtigtem Erwerb nicht scheitern.
    Dazu wären greifbare Fakten nötig.



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    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • auch um das aktuelle Zulassungs- procedere.

    Vor ein paar Jahren hatte ich schon mal einen Scheunenfund ohne papiere zugelassen bekommen, war kein Problem (Fahrgestellnummer wurde von der Zulassungsstelle übers KBA überprüft). Inzwischen scheint sich aber einiges geändert zu haben, die Dame von der Zulassungsstelle hat sofort abgeblockt. Geht nicht, gibts nicht, machen wir nicht. Einen Kaufvertrag habe ich immerhin. z.b. wäre interessant, was genau in die eidesstattliche Erklärung rein muss. Achja, Standort wäre BaWü - je nach Land gibts ja auch noch unterschiedliche Verfahren.

  • Also das Übliche:
    Dicke Bretter bohren.


    Geht nicht gibt's nicht.


    Jedenfalls nicht,
    wenn man Elon Musk heißt. :(


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    :hehe:

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  • Eine CB 450 K1 ist es sicher, ganz früh aber nicht, denn dann müßte die Nummer 3000xxxx lauten.

    ist da nicht eine null zu viel? Habe drei Briefe gesehen

    1972 3028xxx

    1971 3025xxx

    1968 3001xxx

    dann müßte meine mit 3002xxx eine recht frühe sein - wahrscheinlich 1969?

  • Laut "identification guide" beginnen die Nummern der K1 mit 3000xxx, ab 3008xxx soll es K2 sein. Bei uns gab es aber keine K2. Die Typnummer

    ist mit 292 gleich geblieben, auf dem Bild ist aber zu erkennen, daß der Tank und die Sitzbank schon die spätere Form hatten. Ich gehe davon aus,

    daß bei uns alle 3000er Nummern als K1 verkauft wurden. Die Jahre 1971 und '72 sind EZ-Jahre, ganz sicher keine Baujahre. Die K3 mit der

    Typnr. 319 und Rahmennr. ab 4000xxx wurde bereits im März '70 in den USA vorgestellt, jetzt mit Scheibenbremse vorne.

  • Danke für die Info, das hilft mir schon mal weiter (über google einen Scan des identification guide gefunden). Das erklärt, warum in Quellen die K1/K2 nicht einzeln aufgeführt sind. Da es keine Zuordnung der Fahrgestellnummern zu den Baujahren gibt dürfte der TüV - da es keinen KFZ Brief gibt - als EZ 7/68 eintragen - zumindest hat man das vor ein paar Jahren so gehandhabt.

    Der TüV müßte eigentlich Zugang zu den Daten der K1 haben?

  • Ja, ein Datenblatt muß existieren, die K1 hatte eine allgemeine Betriebserlaubnis. Sie ist vermutlich datiert auf Anfang '69, denn erst im Frühjahr '69

    wurden die ersten ausgeliefert. Ein Bekannter war einer der Glücklichen, er bekam seine Anfang Mai. Wenn dann im Brief 7/69 als EZ steht, ist das

    ja auch kein Beinbruch.

  • Hallo,

    ich verfüge z. Zt. nur über eine schlechte Kopie des Fahrzeugbriefes einer K1. Falls Thema noch aktuell, bitte Info. Ich versuche dann etwas qualitativ besseres hin zu bekommen.


    Joschi

    Dateien

    • Brief.JPG

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  • Hallo,

    ich verfüge z. Zt. nur über eine schlechte Kopie des Fahrzeugbriefes einer K1. Falls Thema noch aktuell, bitte Info. Ich versuche dann etwas qualitativ besseres hin zu bekommen.


    Joschi

    ja, ist noch aktuell. Briefkopien habe ich schon, aber trotzdem danke. Ein Datenblatt wäre zur Beruhigung gut, nur für den Fall das aus irgendeinem Grund der Prüfer keinen Zugriff auf die Daten der K1 hat.


    Eine andere Dame auf der Zulassungsstelle war inzwischen erheblich kooperativer. Ich kann wie üblich zum TüV zur Abnahme fahren, hinterher werde ich auf der Zulassungsstelle vergattert (falls das noch jemand etwas sagt :D) und das Aufgebot für die CB450 wird beim KBA für zwei Wochen eingestellt. Meldet sich niemand, gehört sie mir und ich kann sie zulassen.

  • Na dann viel Glück. Hatte mal vor Jahren die gleiche Situation, jedoch war die Zulassungsstelle innerhalb einer halben Stunde in der Lage beim KBA zu prüfen ob das Fz. als gestohlen gemeldet war. Manche Mühlen mahlen halt etwas langsamer...


    Joschi