Bitte um Hilfe und Meinung CBR600 PC 35

  • Hallo zusammen,


    ich brauche eure Hilfe und Meinung zu meinem Fall.


    Vor zwei Wochen habe ich mir eine CBR 600 PC35 Baujahr 1999 gekauft. 22.000 km gelaufen aus erster Hand. Das Motorrad sieht wie neu aus.


    Bis dahin hatte der Vorbesitzer kein Ventilspiel geprüft.

    Ich habe das Motorrad abholen lassen vom Honda Händler.

    Bei der Arbeit, soll er direkt das Motoröl den Filter und die Bremsflüssigkeit wechseln.


    Vor paar Stunden rief er mich an das alles so weit ok wäre. Vor zwei Stunden bekam ich einen Anruf mit der folgenden Aussage


    Die Nockenwellen Lagerung hätte gefressen.

    Der ganze Zylinderkopf muss neu. Zusätzliche Kosten ca. 2000€


    Das Motorrad lief bis wie ein Uhrwerk. Nichts war zu sehen. Der Verkäufer ist ende 60 und hatte das Motorrad nur beim trockenen Wetter bewegt. So sieht das Fahrzeug auch aus.


    Morgen will ich dahin und es mir zeigen lassen. Ich werde auch Fotos machen.

    Aussage von Meister: Wenn die es polieren usw. Könnte die Honda noch 1000, 2000 km laufen bis die kaputt geht. Sieh könnte aber auch bis „ans Lebend Ende „ laufen. Er würde nur keine Garantie geben.


    Meine Fragen

    - jemand so einen Fall gehabt ,wenn ja, wie kam es dazu und wie teuer war die Reparatur?

    - ist ein Austauschmotor nicht günstiger?

    - gibt es Instandsetzer die so etwas reparieren können?


    Wenn ich alles machen lasse was der Händler sagt, wird die Reparatur teurer sein als das Motorrad.


    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

  • Erstmal :welcome:

    Bist du denn bevor du die CBR von der Werkstatt hast abholen lassen auch mal mit ihr gefahren?


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Hallo,

    da bist / warst du nicht der Einzige mit dem Problem. Google hilft da.

    Ohne aussagekräftige Bilder, ist erst mal keine Befundung möglich. Die Nockenwelle ist 5 fach gelagert, das sehe ich als Vorteil. Polieren kann eine Lösung sein. Aber den Grund des Schaden, wirst du damit nicht beseitigen. Nockenwellenlager instand zu setzen ist machbar, würde aber die Relation zum Wert sprengen.

    Peter

    Es gibt immer den Einen der es besser weiß, auch wenn er keine Ahnung hat.

  • Wenn du schon die Karte gezogen hast, ist ein Austauschmotor (vorausgesetzt es gibts welche zu kriegen) nicht die günstigere alternative?


    Klar, extra Stress und Zeit... aber nun ist es so. :nixweiss:

    Highsider - check

    Stoppie auf die Fresse - check

    Kiesbett - check

    NEU!! Season <1000km :( - check

    :0018:

  • Moin.

    Ärgerlich, kann aber passieren. Bilder wären hilfreich. Ich würde fragen, ob sie Gebrauchtteile einbauen

  • Hallo,

    da bist / warst du nicht der Einzige mit dem Problem. Google hilft da.

    Ohne aussagekräftige Bilder, ist erst mal keine Befundung möglich. Die Nockenwelle ist 5 fach gelagert, das sehe ich als Vorteil. Polieren kann eine Lösung sein. Aber den Grund des Schaden, wirst du damit nicht beseitigen. Nockenwellenlager instand zu setzen ist machbar, würde aber die Relation zum Wert sprengen.

    Peter

    Der Grund kann ganz banal sein. Falsch eingefahren, falsch warm gefahren, falsches Öl...

  • Moin,

    ich bin jetzt kein Jurist und das hier ist keine Rechtsberatung, aber:

    ---

    Aus §433 BGB ergibt sich, dass der Verkäufer bei allen Arten von Kaufverträgen dazu verpflichtet ist, dem Käufer Eigentum an einem

    mangelfreien Kaufgegenstand zu verschaffen. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und dem Verkäufer die Sache abnehmen.


    Hat der Privatverkäufer allerdings eine mangelhafte Kaufsache an seinen Vertragspartner übergeben, ist er seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag

    nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Genau wie auch bei einem gewerblichen Verkäufer löst die Pflichtverletzung Gewährleistungsansprüche des

    Käufers aus und ermöglichen es diesem, Umtausch oder Reparatur der mangelhaften Ware zu verlangen.


    Auch der private Verkäufer ist dazu verpflichtet, eine Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und

    übergibt einen mangelhaften Kaufgegenstand an den Käufer, kann dieser seine Gewährleistungsansprüche aus §437 BGB auch dem Privatverkäufer ggü.

    geltend machen. Dabei ist es notwendig, dass die Kaufsache bereits bei ihrer Übergabe durch den Verkäufer mangelhaft war. Für Mängel und Defekte, die erst später

    entstanden sind, muss der Verkäufer nämlich nicht haften.


    Ansprüche des Käufers: Umtausch der mangelhaften Ware (wohl nicht möglich), alternativ Reparatur. Sollten Reparatur oder Umtausch jedoch nicht möglich sein, kann

    der Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen oder auch den Kaufpreis teilweise mindern.

    (Quelle: Zahlungsmittel.org)

    ---

    Hast Du jetzt aber einen Kaufvertrag geschlossen, indem die im Text erkennbar der Hinweis steht, "die Kaufsache wird unter Ausschluss jeglicher

    Gewährleistungsansprüche verkauft", wird es schwierig, hier etwas juristisch durchzusetzen.


    Steht da aber nur ein Passus wie: "Gekauft wie besehen", ist das nicht eindeutig genug. Das würde nur Mängel betreffen, die man bei Kauf der Kaufsache

    tatsächlich ansehen könnte. Für verdeckte Mängel (und das ist hier ja offensichtlich so) würde der Verkäufer weiterhin haften.


    Mein Fazit:


    Schau Dir den Kaufvertrag nochmal genau an, was ist dort an bekannten Mängeln aufgeführt, was nicht. Welche Ausschlussklauseln wurden vereinbart.

    Dann würde ich auf den Verkäufer zugehen und erstmal mit ihm reden. Bei Uneinsichtigkeit kann man ja dann mal das BGB hervor holen. Im schlimmsten Fall,

    bei dem Betrag lohnt es sich, Rechtsschutzversicherung nutzen (ggf. über eine ADAC-Mitgliedschaft Unterstützung bekommen).


    Viel Erfolg

  • Sorry, aber das ist nicht haltbar. Sowas ist ein versteckter Mängel, der nicht erkennbar ist. Zudem gab es eine Probefahrt. Wenn man nicht gerade eine alte Rechnung mit der Problematik vom Vorbesitzer ergattern kann oder so etwas über nen Händler rausbekommt, hat der Verkäufer keine Schuld.




    Genau aus dem Grund übrigens Verkauf ich nix mehr, weil ich kein Bock hab, dass irgend nen Bananenbieger ums Eck kommt weil ihm das Motorrad verreckt ist, welches er von mir hat. Ich weiš doch selber nicht, wie es" innen" ausschaut

  • Sorry, aber das ist nicht haltbar. Sowas ist ein versteckter Mängel, der nicht erkennbar ist.

    So ein Mangel ist ja nur in der Werkstatt nach fast völliger Zerlegung des Moppeds sichtbar.

    Das kann man keinem Verkäufer zumuten sowas vor dem Verkauf zu kontrollieren....


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • und die möglichen Ursachen wie:

    Falsches Öl, zuwenig Öl oder gar kein Öl wären dem Verkäufer ja vielleicht bekannt gewesen.

    Ich als Käufer würde jedenfalls jetzt nicht einfach sagen, „ach egal, hab ich mein mühsam zusammen gespartes halt versenkt und muss den Schrott auch noch entsorgen“

  • Hallo,


    falls im Kaufvertrag "Unter Ausschluss der Gewährleistung" steht, hast Du eh schlechte Karten.

    Es sei denn, Du kannst beweisen, dass der Verkäufer diesen Mangel Dir gegenüber arglistig verschwiegen hat.


    Als ein Verkäufer (der sich nichts vorzuwerfen hat) würde ich mich auch weigern auf irgendwelche Ansprüche, Drohungen, Erwartungshaltungen des Käufers einzugehen und dies notfalls über das Amtsgericht abschließend klären lassen.

    Hier wirst Du aber m.E. unterliegen und Dir noch weitere Kosten aufhalsen.


    Gruß

    TeWe


    Hast Du eine Probefahrt gemacht? Und wie sah diese aus? Nur mal Platz genommen und die Straße rauf und runter?

    Auch hier besteht die Gefahr, dass vor Gericht eine Bewertung erfolgt, dass Du als Käufer nachlässig, fahrlässig (grob?) gehandelt hast.

    Aber all diese Posts stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar und es gilt der Klassiker "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand".

  • Find ich schon toll wie man so spekuliert ohne den Schaden und dessen Umfang zu kennen.... oder auch ohne den Kaufvertrag zu kennen....


    Und Kolbenpeter hat recht - die Baujahre 1999 und 2000 waren hinsichtlich der Ölversorgung im Kopf nicht wirklich gesund, es gibt diesbezüglich auch geänderte Kopfdichtungen mit anderem Durchmesser der Öldüse.


    S.-H.-Fahrer Wünsche jetzt schon mal viel Spaß beim Nachweis, dass der Verkäufer von diesem Schaden wusste und diesen verschwiegen hat.