Unterschiedliche Geltungsbereiche des Führerschein B196 in D versus B111 in AT! Bleibt das so?

  • Hallo Allerseits,


    ich wollte mal wissen, ob einer von Euch etwas mehr zu etwaigen Angleichungen des Führerscheinzusatz B196 (bis 125 ccm) in Deutschland an den vergleichbaren Zusatz B111 in Österreich weiß? Wie gesagt der B111 ist inhaltlich mehr oder weniger identisch, aber hat u.a. Gültigkeit in Spanien, Portugal, Italien, Tschechische Republik und Lettland! Der B196 nur in D :nixweiss:

    Wäre ja mal schön mit dem B196 auch nach Österreich oder Italien fahren zu dürfen....nach Portugal wäre es mir mit meiner Forza sicherlich zu weit. Keine Ahnung wie sich das Ganze im Kontext der Harmonisierung des europäischen Raumes entwickeln soll.


    LG Marcus

  • Das schau einfach auf der Seite des ADAC..soweit Ichs als Österreicher weiß gilt er in Griechenland nicht! Und Tschechien hat eine komische Sonderregelung nur mit Automatik

    CBF 1000 F und Sh 150i

  • Hi,

    mWn nach den EU Gesetzgebung gelten die dreistelligen Sonderziffern immer nur national.

    Es gibt allerdings die Möglichkeit das andere EU Mitgliedsstaaten diese ebenfalls anerkennen. Jeder Mitgliedsstaat muss sich also darum bemühen das andere ihre nationalen Ziffern anerkennen.


    Daher gilt B196 gilt nur in D.


    den österreichischen B111 kenne ich aber kann nichts dazu sagen.


    Eine Sache noch: In der EU wird momentan daran die folgen der zuletzt geänderten Führerscheindirektive zu evaluieren. Unter anderem wird dort auch auf die Harmonisierung der Führerscheinklassen und Sonderziffern eingegangen mit dem Ziel diese möglichst EU weit anerkennen zu lassen.


    Stichwort:

    The Commission will carry out an evaluation of Directive 2006/126/EC on driving licences, which introduced a standard format for all driving licences issued in the EU and standardised administrative validity periods.

    Wenn das so kommt herrscht Klarheit das alle SZ EU weit Gültigkeit haben.


    VG

  • .......................

    Wäre ja mal schön mit dem B196 auch nach Österreich oder Italien fahren zu dürfen....

    Nach meinem Kenntnisstand darf In Italien jeder B-Autoführerscheininhaber auch 125er fahren, somit darfst Du mit deinem 125er Forza auch in Italien fahren (ausgenommen auf den dortigen Autobahnen).

    Allerdings musst du voher irgendwie nach Italien kommen:gruebelx:, z.B. durch Österreich mit dem Pkw und dem Motorroller auf einem Anhänger.

  • bislang haben sich die österreicher vor einer homologisierung der kennzahlen in der EU gewehrt, die einzelnen zusatzzahlen innerhalb der klassen gelten nur national, die klassen an sich sind ja in der EU über die Länder hinweg (fast komplett) anerkannt.

    davon unabhängig dürfen die Länder jeweils für sich festlegen, ob man dort als zB deutscher eine 125er innerhalb der B Klasse fahren darf. das ist leider nicht leicht rauszukriegen, da hilft auch der ADAC nicht weiter. zu Italien hätte ich gern mal eine Quelle, das habe ich auch nicht rausfinden können aber ich weiss, dass es in Spanien mit ein paar auflagen geht, zB 3 Jahre B Führerschein.


    https://www.mallorcamagazin.co…at-zur-fahrerlaubnis.html

  • Nach meinem Kenntnisstand darf In Italien jeder B-Autoführerscheininhaber auch 125er fahren, somit darfst Du mit deinem 125er Forza auch in Italien fahren (ausgenommen auf den dortigen Autobahnen).

    Allerdings musst du voher irgendwie nach Italien kommen:gruebelx:, z.B. durch Österreich mit dem Pkw und dem Motorroller auf einem Anhänger.

    auch jeder nicht-italiener?

  • Das schau einfach auf der Seite des ADAC..soweit Ichs als Österreicher weiß gilt er in Griechenland nicht! Und Tschechien hat eine komische Sonderregelung nur mit Automatik

    auf der seite des ADAC wurde immer nur angegeben, wie die regelung für die jeweils eigenen staatsbürger gelten, oder hat sich da was geändert?

  • Nach meinem Kenntnisstand darf In Italien jeder B-Autoführerscheininhaber auch 125er fahren, somit darfst Du mit deinem 125er Forza auch in Italien fahren (ausgenommen auf den dortigen Autobahnen).

    ..................

    Laut motorradonline ist meine oben geschriebene Annahme falsch: https://www.motorradonline.de/…erschein-fuer-autofahrer/

  • Gute Frage, hier gibt es eine Antwort: klick!

    richtig abschliessend wurde die frage da nicht geklärt und das sind ja alles Laien. ich kenne 3 versionen, nein 4.


    - man darf als deutscher mit B gar nix fahren

    - man darf als deutscher fuffies fahren

    - man darf bis 80 ccm

    - man darf 125er fahren


    und die 5.: ist eh latte, weil da keiner drauf schaut (was ich nicht glaube).

  • Nachdem auch mir Zweifel an den Antworten bei "gutefrage" gekommen sind, habe ich sie in meinem letzten Beitrag nachträglich gelöscht und bei motorradonline folgenden Artikel gefunden: https://www.motorradonline.de/…erschein-fuer-autofahrer/

  • Danke für den Link schuetze347, damit erklärt sich auch meiner Einstiegsfrage...

    "Darf ich damit in Europa fahren?

    Leider nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist auf Deutschland beschränkt. Man darf noch nicht einmal in Italien damit fahren, wo die (italienische) Klasse B 125er ohne jegliche Auflagen miteinschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hat jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben."


    Da kann man nur hoffen, dass es irgendwann eine Einigung diesbezüglich gibt, aber wenn das genauso gut klappt wie das mit dem Impfstoffeinkauf über die EU könnte man daran Zweifel bekommen...

  • Es hat ja mit den vorangegangenen Führerscheinklassen auch nicht funktioniert....

    Der A1 war in Deutschland auf 80km/h beschränkt, in Österreich nicht.

    Beim A2 genügte in Deutschland eine Drosselung auf 35kW, egal wieviel Leistung das "offene"

    Fahrzeug vorher hatte. Im Rest der EU durfte das ungedrosselte Fahrzeug nicht über 70kW haben.


    In der EU herrschte noch nie Einigkeit... :o


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Danke für den Link schuetze347, damit erklärt sich auch meiner Einstiegsfrage...

    "Darf ich damit in Europa fahren?

    Leider nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist auf Deutschland beschränkt. Man darf noch nicht einmal in Italien damit fahren, wo die (italienische) Klasse B 125er ohne jegliche Auflagen miteinschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hat jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben."


    Da kann man nur hoffen, dass es irgendwann eine Einigung diesbezüglich gibt, aber wenn das genauso gut klappt wie das mit dem Impfstoffeinkauf über die EU könnte man daran Zweifel bekommen...

    ja. aber: davon unberührt, darf jedes land, unabhängig vom B196 festlegen, ob auch ausländer eine 125ccm fahren dürfen, wenn sie einen B führerschein haben. Leider ist der ADAC nicht dazu in der Lage (oder nicht willens), so eine Tabelle zu veröffentlichen. Ich weiss, wie bereits gesagt aus eigener erfahrung zB, dass das in spanien möglich ist. das hilft nich, wenn man mit seiner maschine ins ausland fahren will aber immerhim kann man sich dort was leihen.

    würde ich ein grenzanrainer sein, würde ich den A FS machen, dann wäre der drops gelutscht.

  • ...dann verstehe ich aber nicht, warum in dem Motorrad Online Link drin steht, dass man nicht mal in Italien damit fahren darf, obwohl die italienische Klasse B die 125er mit einschließt? Das ist dann doch dasselbe wie mit deinem Spanien Beispiel, oder nicht?

  • ...dann verstehe ich aber nicht, warum in dem Motorrad Online Link drin steht, dass man nicht mal in Italien damit fahren darf, obwohl die italienische Klasse B die 125er mit einschließt? Das ist dann doch dasselbe wie mit deinem Spanien Beispiel, oder nicht?

    Hi,


    laut:

    http://www.provinz.bz.it/touri…rerscheine-am-a-bis-e.asp


    Ist für die 125er ein B ausreichend.