Unterschiedliche Geltungsbereiche des Führerschein B196 in D versus B111 in AT! Bleibt das so?

  • Ich hatte den A1 damals auch im Automobil-Upgrade mit Kurs aber ohne Prüfung gemacht. Das war anschliessend ein echter A1 für alle 125er bis 11kw, überall gültig wo der CH Führerausweis gültig ist.

    Die in Deutschland erforderlichen Voraussetzungen (Mindestalter 25 Jahre und 5 Jahre im Besitz des B-Führerscheins sowie Mindeststunden in Theorie und Fahrpraxis) würden es imho rechtfertigen, statt dem eingeschränkten B196 einen regulären A-1 Führerschein auszustellen! Alle in diesem Thread geschilderten Probleme würden sich dadurch in Luft auflösen.

    In Italien darf man 125er mit dem B-Führerschein ohne Voraussetzungen (also schon ab einem Lebensalter von 18 Jahren und ohne zusätztliche Ausbildung in Theorie und Praxis) fahren.

    Das Irrwitzige dabei ist, dass der Italiener mit seinem B-Füherschein in allen EU-Ländern 125er fahren darf, aber der Deutsche mit seiner mit viel Aufwand erworbenen B196er Erweiterung nur in Deutschland!

  • Ich hätte mich gefreut, wenn Deutschland den B111 übernommen hätte oder man hätte eine europäische einheitliche Lösung ans Tageslicht gebracht. Diese Sonderregelungen sind so nützlich wie der deutsche (Länder) Föderalismus in der Pandemie. Da kommt es auch nur zur Verwirrung...

    dann hättest du aber keinen B196 machen können, weil die einheitliche lösung niemals gekommen wäre.

  • Kann Dir da nur bepflichten....aber zum Thema "Gesunder Menschenverstand und EU Harmonisierung" könnte man sicherlich einen Thread bis zum Mond aufmachen :boese:

  • dann hättest du aber keinen B196 machen können, weil die einheitliche lösung niemals gekommen wäre.

    Man könnte in Deutschland mit den geforderten Voraussetzungen und der zusätzlichen Ausbildung in Theorie und Praxis dies auch als erleichterten Zugang zum A-1 Führerschein ohne Prüfung regeln und somit statt einem B196 einen regulären A-1 Führerschein ausstellen. Die B196er Regelung wäre dann nicht mehr erforderlich.

  • Man könnte in Deutschland mit den geforderten Voraussetzungen und der zusätzlichen Ausbildung in Theorie und Praxis dies auch als erleichterten Zugang zum A-1 Führerschein ohne Prüfung regeln und somit statt einem B196 einen regulären A-1 Führerschein ausstellen. Die B196er Regelung wäre dann nicht mehr erforderlich.

    Aber gerade bei den Prüfungsgebühren kassieren die Fahrschulen richtig ab! Und damit meine ich den Teil, der nicht an TÜV/Dekra als Fremddienstleister geht. Das wird sich die Lobby sicherlich nicht nehmen lassen. Ich glaube für die B196er war das jetzt ok für die Fahrschulen, da die meisten sonst gar keinen Führerschein gemacht hätten, aber das für alle zu öffnen wird in D nie passieren! Leider :mecry:

  • Aber gerade bei den Prüfungsgebühren kassieren die Fahrschulen richtig ab! Und damit meine ich den Teil, der nicht an TÜV/Dekra als Fremddienstleister geht. Das wird sich die Lobby sicherlich nicht nehmen lassen. Ich glaube für die B196er war das jetzt ok für die Fahrschulen, da die meisten sonst gar keinen Führerschein gemacht hätten, aber das für alle zu öffnen wird in D nie passieren! Leider :mecry:

    aber im prinzip ist es doch für den allergrössten teil "geöffnet", ein paar auflagen finde ich schon gut, ich fand es für mich auch gut, die fahrübungen alleine mit nem erfahrenen und geduldigen fahrlehrer zu machen, nicht wie in der gruppe wie in austria (wenn ich es richtig verstanden habe) an einem tag. ich habe auch nach 20 jahren fuffie erfahrung und 125er im urlaub wirklich viel gelernt und bin im ersten fahrstundenblock bei den grundfahrübungen ganz schön ins schwitzen gekommen. das alles an einem termin machen zu müssen, hätte mich überfordert. ich habe 500 euro bezahlt und fand das fair, habe sogar eine jacke gestellt bekommen für die stunden. und ich weiss, dass der fahrlehrer (berliner ein-mann-betrieb) bei den richtigen führerscheinen und den gebühren nicht abzockt, man zahlt nicht mehr als abgegeben wird. beim B196 wird ja nix fällig.

    und letztlich: ich weiss von einigen kleinen dramen und crashs bei den grundfahrübungen von bekannten. letztlich bin ich ganz froh, dass nicht jede/r B Führerscheinbesitzer/in automatisch ein 15 PS moped durch die welt fährt. ich sehe täglich in berlin bei den leih-elektrorollern (nicht die kleinen, die richtigen roller), wie überfordert viele sind, das aber dummerweise gar nicht merken, die sind momentan neben den taxis und lieferwagen meine täglichen endgegner. die sollen ruhig mal ein paar fahrstunden bei den profis machen und auch theoretisch was lernen.

  • B196Berlin,


    Da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Es ging mir nicht um die Ausbildung des B196er. Das machen die Fahrschulen gut, gerade für Leute wie mich die vorher noch gar keine Zweirad Erfahrungen hatten. Meine Antwort oben bezog sich drauf, dass der B196 nie den Stellenwert eines A1 bekommen wird. Letztendlich ist der einzige Unterschied zwischen dem B196 und dem A1 die Prüfung. Und diese Prüfungen inkl. Gebühren wird sich die Lobby auch nicht nehmen lassen.

    Gerade die B196er sind bereits erfahren im Strassenverkehr (wenigsten die meisten) und das ist das wichtigste mein Fahren. Die Technik im Sinne von Schalten, Kurven fahren, etc. kann man sich schnell aneignen, aber das fahren im Verkehr braucht einfach seine Zeit. Das war auch das Credo meines Fahrlehrers der mich als Rookie gleich in der zweiten Doppel-Fahrstunde in den Strassenverkehr geschickt hat. Die ersten beiden Stunden gingen immer zwischen zwei Wendehammern hin und her zum Lernen des Schalten, Bremsen, Kurven fahren, etc.

  • B196Berlin,


    Da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Es ging mir nicht um die Ausbildung des B196er. Das machen die Fahrschulen gut, gerade für Leute wie mich die vorher noch gar keine Zweirad Erfahrungen hatten. Meine Antwort oben bezog sich drauf, dass der B196 nie den Stellenwert eines A1 bekommen wird. Letztendlich ist der einzige Unterschied zwischen dem B196 und dem A1 die Prüfung. Und diese Prüfungen inkl. Gebühren wird sich die Lobby auch nicht nehmen lassen.

    ...

    ach so, okay. ohne prüfung wird es sicher niemals einen FS geben, allein schon wegen der 16jährigen und rechtlicher gründen (homologisierung EU, etc.). ich glaube, dass es da weniger um die lobby geht aber ich verstehe, was du meinst.

  • Als nur Mitleser kann ich zu diesem Thread was beitragen:


    Wie schon geschrieben, gibt es 2stellige und 3stellige Codes in den Führerscheinen. Zweistellige gelten in der ganzen EU, dreistellige grundsätzlich nur im Ausstellungsland. Ebenso ist es mit den Führerscheingruppen. A bis E (inklusive aller Untergruppen) EU-weit und ab F national gültig - und nur innerhalb der EU!


    Die Grundsatzfrage einer Gültigkeit eines nationalen, 3 stelligen Codes muss in sogenannten bilateralen Verträgen zwischen den (EU-) Staaten vereinbart werden. Wenn der deutsche Code 196 nur in D gilt so hat Deutschland kein Interesse an bilateralen Verhandlungen über die Gültigkeit in andern Ländern. Schon lange vor der EU gab es ua das Pariser Abkommen über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr das die Anerkennung von Lenkerberechtigungen fast weltweit - für alle Staaten die das anerkennen - regelt. Das war die Zeit als die "grauen" Führerscheine rosa wurden ,-)


    Italien erlaubte das Lenken von 125 ccm Zweirädern seinen Staatsbürgern mit dem Erwerb des Führerscheines der Gruppe B. In Italien durften und dürfen alle Ausländer mit der Führerscheingruppe B Zweiräder mit 125 ccm lenken wenn dieses auch in ihrem Heimatland erlaubt war. Das ist aber mit dem 3stelligen Zusatzcode nicht der Fall weil der eine nationale Erweiterung der Lenkerberechtigung ist und keine grundsätzliche Gültigkeit hat.


    Hieß für Österreicher vor Einführung des Codes 111 das diese in Italien nur 50 ccm führerscheinfrei fahren durften weil in Österreich nicht mehr als das erlaubt war. Für alle anderen Einspurigen brauchte der Lenker die Gruppe A, welche heute ja einige Untergruppen hat.


    Ich hoffe das ich den Knoten einigermaßen entwirren konnte.


    lg Franz

    Afrika Twin RD04, Pan European ST1100 SC26

  • In Italien durften und dürfen alle Ausländer mit der Führerscheingruppe B Zweiräder mit 125 ccm lenken wenn dieses auch in ihrem Heimatland erlaubt war. Das ist aber mit dem 3stelligen Zusatzcode nicht der Fall weil der eine nationale Erweiterung der Lenkerberechtigung ist und keine grundsätzliche Gültigkeit hat.

    derfranze, danke erstmal für deine Ausführungen die das Ganze gut zusammenfasst. Was ich aber immer noch nicht verstehe ist dann die Tatsache, dass der 3-stellige B111 in Österreich in Italien (und Spanien, Portugal, Tschechische Republik, Lettland) akzeptiert ist. Das widerspricht doch deiner obigen Ausführung (in Rot)!?

  • Das ist mit bilateralen Verträgen zwischen den einzelnen Staaten geregelt. Die rote Markierung ist aus dem Zuammenhang des gesamten Satzes willkürlich herausgenommen. Und der Italien-Spezialfall ist im Kontex mit den oberen Absätzen zu verstehen, nicht einzeln.


    Der wesentliche Unterschied ist die Gültigkeit der FS Gruppe B im jeweiligen Staat. Umfasst dieser Umfang auch Krafträder bis 125 ccm ist es ein Führerschein B und bedarf keines Zusatzcodes wie Führerscheine der Gruppe B die nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen HzG (der Normalfall) gelten.


    lg Franz

    Afrika Twin RD04, Pan European ST1100 SC26

  • Hallo Freunde,


    hier gibt es diesbezüglich eine Initiative die man Unterstützen sollte (gerade drüben beim Motor-Talk Forum gefunden):


    https://b196ausland.wordpress.com/


    Die EU Kommission bastelt wohl generell gerade an einem Update der Führerscheinverordnung. Wahrscheinlich eine einmalige Chance... :-)


    Euch allzeit gute Fahrt...

  • Nichts anderes habe ich in meinen beiden Beiträgen oben geschrieben. Deutschland müßte von sich aus mit den anderen EU-Ländern in Kontakt treten und tut es nicht.

    Die EU Führerscheinrichtlinie in der nächsten Version eine Gruppe B mit 125 ccm zu schaffen geht nur dann durch wenn alle Verkehrsminister der einzelnen Mitgliedstaaten dafür sind. Eine praktikable und "schnelle" Lösung wäre anstelle eines 3 stelligen ein 2 stelliger Code der automatisch EU-weit gilt. Auch für Mitgliedsländer die sich einer FS B-Gruppe mit 125 ccm nicht vorstellen können. Die Mitgliedstaaten die das nicht wollen bieten eben dann auf nationaler Ebene den 2 stelligen Code nicht, bzw. keine Ausbildung für diesen Code, an.


    lg Franz

    Afrika Twin RD04, Pan European ST1100 SC26