Unterschiedliche Geltungsbereiche des Führerschein B196 in D versus B111 in AT! Bleibt das so?

  • Hi,

    laut:

    http://www.provinz.bz.it/touri…rerscheine-am-a-bis-e.asp

    Ist für die 125er ein B ausreichend.

    Es ist zwar richtig, dass man in Italien mit dem B-Führerschein 125er fahren darf, aber es ist meiner Meinung nach noch nicht geklärt, ob dies nur für italienische Staatsbürger oder auch für Bürger anderer EU-Staaten gilt.

  • ...dann verstehe ich aber nicht, warum in dem Motorrad Online Link drin steht, dass man nicht mal in Italien damit fahren darf, obwohl die italienische Klasse B die 125er mit einschließt? Das ist dann doch dasselbe wie mit deinem Spanien Beispiel, oder nicht?

    ja, es ist dasselbe aber jedes land kann das für sich selbst entscheiden, ob das nur für bürger das landes gilt oder auch für anderen EU Bürger. ich weiss nur aus eigener erfahrung, dass es in spanien erlaubt ist.

  • In Polen auch, eigentlich dürfte es nur in Österreich und Holland für die B196er schwierig werden. Obwohl die Holländer das weniger eng sehen, solange man keinen Fahrradfahrer umfährt.


    Aber sein wir doch mal ehrlich, was ausser einer Verwarnung sollte schon passieren ? Fahren ohne Führerschein etwa ? Glaub ich nicht so recht dran ..

    Das Rauchen ist beim Fahren auf Krafträdern und Kleinkrafträdern nicht gestattet (StVO der DDR)

  • In Polen auch, eigentlich dürfte es nur in Österreich und Holland für die B196er schwierig werden. Obwohl die Holländer das weniger eng sehen, solange man keinen Fahrradfahrer umfährt.


    Aber sein wir doch mal ehrlich, was ausser einer Verwarnung sollte schon passieren ? Fahren ohne Führerschein etwa ? Glaub ich nicht so recht dran ..

    ja, das ist Fahren ohne Führerschein und damit eine Straftat.

    In Polen ist es für deutsche mit B Schein erlaubt (oder meinst du nicht erlaubt)? das kann ich kaum glauben, weil mir gesagt wurde, dass ich mit dem B196 und meinem Roller nicht nach Polen darf.

  • Für Österreich gilt lt. ÖAMTC:


    Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken.

    In einigen Ländern wird der "Code111" in einem österr. Führerschein anerkannt: Das sind Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:

    • Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
    • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
    • Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
    • Italien
    • Lettland

    Freundliche Grüße aus Wien
    Karl

  • Für Österreich gilt lt. ÖAMTC:


    Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken.

    In einigen Ländern wird der "Code111" in einem österr. Führerschein anerkannt: Das sind Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:

    • Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
    • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
    • Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
    • Italien
    • Lettland

    hm, vielleicht ist das dann auch für uns piefkes so...

  • ja, das ist Fahren ohne Führerschein und damit eine Straftat.

    Wie sollte es ein "Fahren ohne Führerschein" sein wenn der B196 gar kein Führerschein ist ? Dein Führerschein ist ein A1 oder alter 3er.

    Könnte spannend werden, sobald der Erste bestraft wird und dagegen angeht.


    Was sagt eigentlich der Andi Scheuer dazu, oder mal bei Uschi anrufen ..

    Das Rauchen ist beim Fahren auf Krafträdern und Kleinkrafträdern nicht gestattet (StVO der DDR)

  • Wie sollte es ein "Fahren ohne Führerschein" sein wenn der B196 gar kein Führerschein ist ? Dein Führerschein ist ein A1 oder alter 3er.

    Könnte spannend werden, sobald der Erste bestraft wird und dagegen angeht.


    Was sagt eigentlich der Andi Scheuer dazu, oder mal bei Uschi anrufen ..

    das ist rechtlich ganz eindeutig. du fährst ein motorrad und dafür brauchst du mindestens einen A1 führerschein (oder alter 3er, oder in deinem eignen Land eine schlüsselzahl). wenn du nix davon hast, darfst du in der EU kein Leichtkraftrad fahren, sonst fährst du ohne führerschein. wenn du einen B196 hast, darfst du in D fahren aber nicht in Holland. Dort fährst du dann ohne Führerschein.

  • Für Österreich gilt lt. ÖAMTC:


    Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken.

    In einigen Ländern wird der "Code111" in einem österr. Führerschein anerkannt: Das sind Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:

    • Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
    • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
    • Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
    • Italien
    • Lettland

    Ist denn kein deutscher Automobilclub (ADAC, AvD, ACE usw.) in der Lage Auskunft zu geben, ob die obigen Regelungen auch für den deutschen B196 gelten?

  • das ist rechtlich ganz eindeutig. du fährst ein motorrad und dafür brauchst du mindestens einen A1 führerschein (oder alter 3er, oder in deinem eignen Land eine schlüsselzahl). wenn du nix davon hast, darfst du in der EU kein Leichtkraftrad fahren, sonst fährst du ohne führerschein. wenn du einen B196 hast, darfst du in D fahren aber nicht in Holland. Dort fährst du dann ohne Führerschein.

    Ich find das rechtlich überhaupt nicht eindeutig. Sollte mir das Fahren mit einem "lokal eingeschränkten Führerschein" als fahren ohne Führerschein ausgelegt werden, würde ich dagegen angehen.


    Gerade in Österreich, wo der "Code 111" mit weniger Aufwand als hierzulande erreicht werden kann:

    6 Unterrichtsstunden a 50 Minuten in AT gegenüber 9 Stunden a 90 Minuten in D. Vom Prinzip her wäre man mit dem deutschen Zusatz in AT sogar überqualifiziert.


    Aber da gibt es andere Bereiche die noch viel krasser sind. Z.b. darf ich als Tischler ohne Meisterschein bestimmte Baudienstleistungen als Selbstständiger nicht ausführen (hohe Geldstrafe) währen hingegen der ungelernte Pole (nur als Beispiel, ich habe nichts gegen Polen) der sein Gewerbe nicht in Deutschland angemeldet hat, hier machen kann was er will.

    Das Rauchen ist beim Fahren auf Krafträdern und Kleinkrafträdern nicht gestattet (StVO der DDR)

  • Euer ADAC schreibt:

    B 196 - Berechtigung gilt nur in Deutschland!

    Da es sich bei B 196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!


    Länder mit ähnlichen Regelungen

    Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt! Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen!

    • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
    • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
    • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
    • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
    • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie vom 1. Januar 1955 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde (Code 79)
    • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
    • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg. Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B für mindestens 3 Jahre.

    Freundliche Grüße aus Wien
    Karl

  • Auch in Deutschland umfassen Pkw-Führerscheine, die vor dem 01.04.1980 ausgestellt wurden, die Klasse A1.

    Diese Personengruppe musste für die Berechtigung zum A1 weder zusätzliche theoretische Stunden noch praktische Fahrstunden auf dem Motorrad leisten und auch keine zusätliche Prüfung bestehen. Somit hatten sie auch keinerlei Mehrkosten, haben aber mit dem A1 mehr Rechte (z.B. bei der Gültigkeit im Ausland) wie die Personengruppe mit der B196 Berechtigung!

  • Auch in Deutschland umfassen Pkw-Führerscheine, die vor dem 01.04.1980 ausgestellt wurden, die Klasse A1.

    Diese Personengruppe musste für die Berechtigung zum A1 weder zusätzliche theoretische Stunden noch praktische Fahrstunden auf dem Motorrad leisten und auch keine zusätliche Prüfung bestehen.

    Das ist korrekt...

    ABER:

    Den A1 haben diese Personen nur bekommen wenn sie beim Umschreiben, vom "Rosa-Führerschein" (oder noch älter) auf
    das Kärtchen, auch ein Kreuz bei A1 gemacht haben.
    Nur wenn der A1 auf der Karte steht, dürfen diese Personen auch A1 fahren...


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • dann glaubs halt nicht. es ist fahren ohne FS, weil du im ausland einen A1 FS brauchst. jedenfalls, solange es nicht anders verkündet wird, wie zB in Spanien. was soll es denn sonst sein? wie willst du dagegen "angehen"? du kannst dich nur verteidigen, denn du bist dann ein angeklagter. du kannst ja mal googlen, was das in den deutschland angrenzenden ländern so kostet, bis hin zur androhung einer haftstrafe (zb bei einem Unfall). D. ist nämlich meistens wesentlicher billiger, da wirst du schnell arm.


    Im Übrigen ist es unser Staat, der bestimmt, dass die 3-stellige erweiterung (eben kein FS) nur auf deutschem gebiet gültigkeit besitzt. beim verlassen des landes hast du lediglich einen B Führerschein, da die erweiterung dann nicht gilt.


    ich verstehe nicht, was du da nicht verstehst.