Unterschiedliche Geltungsbereiche des Führerschein B196 in D versus B111 in AT! Bleibt das so?

  • Das ist korrekt...

    ABER:

    Den A1 haben diese Personen nur bekommen wenn sie beim Umschreiben, vom "Rosa-Führerschein" (oder noch älter) auf
    das Kärtchen, auch ein Kreuz bei A1 gemacht haben.
    Nur wenn der A1 auf der Karte steht, dürfen diese Personen auch A1 fahren...

    Beim Umschreiben des alten "Lappens" (meiner war grau) musste man generell aufpassen, dass auch alle Berechtigungen der damaligen Klasse 3 übernommen wurden: B, BE, C1, C1E, M, S, und L (A1 nur für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum vor dem 01.04.1980). Dies ist auch ein wichtiger Hinweis für alle, die ihren alten Führerschein bislang noch nicht umgeschrieben haben.

  • Beim Umschreiben des alten "Lappens" (meiner war grau) musste man generell aufpassen, dass auch alle Berechtigungen der damaligen Klasse 3 übernommen wurden: B, BE, C1, C1E, M, S, und L (A1 nur für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum vor dem 01.04.1980). Dies ist auch ein wichtiger Hinweis für alle, die ihren alten Führerschein bislang noch nicht umgeschrieben haben.

    :goodp:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Danke shschrubber, dann ist aber der Artikel bei Motorrad Online fehlerhaft, bzw. ich verstehe die Aussage nicht! Die Aussage wäre nur korrekt, wenn ein in Italien ausgestellter B Führerschein anders behandelt wird als ein in Deutschland ausgestellter. Vielleicht hake ich mal bei Motorrad Online nach, auf welcher Grundlage diese Aussage so im Artikel steht. Immerhin ist der Artikel vom 17.2.2021, also brandneu!

  • Wenn ich das am Beispiel von Italien nochmal zusammenfassen darf:


    Der deutsche B196 ist qua Gesetz nur in D zulässig. Ein fahren im Ausland (z.B. Italien) ist nicht erlaubt, gemäß dt. Gesetzgebung.


    In Italien ist mit dem B Führerschein ein Fahren von 125er erlaubt. D.h. doch aber für Italien bräuchte ich den Zusatz B196 gar nicht und durfte schon immer eine 125er fahren mit meinem B Führerschein. Nur jetzt mit dem B196 darf ich auch bereits in D losfahren, was mit meinem dt. B Führerschein nicht erlaubt war.


    ==> was spricht jetzt dagegen, einfach mit der 125er nach Italien zu fahren? Für die dt. Seite "nehme" ich den B196 und für Italien reicht ja mein B! Oder ist der deutsche B Schein nicht gleichermaßen anerkannt wie der in Italien ausgestellte B Schein? Damit meine ich ob die Extras in Italien für den B Schein (inkl. 125er) auch nur für in Italien ausgestellte Führerscheine gelten oder dann auch für alle in Europa ausgestellten B Führerscheine? Ich denke letzteres ist die Kernfrage!!

  • ...ich glaube ich kann mir die Antwort gerade selbst geben, nachdem ich nochmal auf der ADAC Seite geschaut habe. Also ist ein dt. B Schein nicht gleich einem italienischen B Schein :(

    Länder mit ähnlichen Regelungen

    Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt! Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen!

  • ...ich glaube ich kann mir die Antwort gerade selbst geben, nachdem ich nochmal auf der ADAC Seite geschaut habe. Also ist ein dt. B Schein nicht gleich einem italienischen B Schein :(

    Länder mit ähnlichen Regelungen

    Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt! Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen!

    Das ist zwar richtig, aber laut dem österreichischen ÖAMTC erkennen Spanien, Portugal, Tschische Republik, Lettland und Italien den österreichischen Code111 an (siehe #20). Daher wäre meine meiner Meinung noch zu klären, ob diese Länder auch den deutschen B186 anerkennen.

  • Ich habe gerade gelesen, dass Deutschland die B196 Berechtigung gesetzlich auf das Inland beschränkt hat. Österreich hat dies beim Code111 noch den obigen Infos offensichtich nicht getan, somit gilt er auch in den EU-Ländern, die ihn anerkennen.


    Felix Austria

  • Anfrage an Ministerium für Verkehr wg Gültigkeit B196


    Von Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

    Betreff Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B - Gültigkeit der Schlüsselzahl B196 in anderen EU-Staaten



    vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, mit dem Sie um Mitteilung zur Gültigkeit der Schlüsselzahl B196 in anderen EU-Staaten bitten.
    Seitens der Servicestelle IFG des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde Ihr Antrag als Bürgeranfrage bewertet. Ungeachtet dessen bin ich gerne bereit, Ihre Anfrage zu beantworten.


    Grundlage für die in Deutschland getroffene Reglung bildet die Richtlinie 2006/126/EG – die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Nach dem dortigen Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b können die Mitgliedstaaten für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Krafträder der Klasse A1 unter den Führerschein der Klasse B fallen.


    Da diese Möglichkeit als Kann-Bestimmung gegenüber den Mitgliedstaaten formuliert ist, ist die Regelung mithin nicht europarechtlich harmonisiert. Im Ergebnis wird daher europarechtsform die Berechtigung Leichtkrafträder mit einer Pkw-Fahrerlaubnis fahren zu dürfen, nur auf Deutschland begrenzt.


    Im Wissen um den Umstand, dass auch andere Mitgliedstaaten ähnliche Regelungen getroffen haben, wurde Kontakt mit diesen Staaten aufgenommen, um Vereinbarungen über eine gegenseitige Anerkennung zu erzielen.


    ....


    nach erneuter Nachfrage beim zuständigen Referat des Bundesverkehrsministeriums folgende ernüchternde Antwort:


    Als bislang einzige Antwort hat Österreich die gegenseitige Anerkennung abgelehnt. Von keinem anderen Staat ist bislang eine Antwort eingegangen. Somit besteht die Gültigkeit der Schlüsselzahl 196 aktuell immer noch nur im Bundesgebiet.


    Mit freundlichen Grüßen


    .......


    aus 2021:


    Die Europäische Kommision beurteilt gerade die Führerscheindirektive 2006/126/EC neu. Es gibt hier von mehreren Seiten (z.B. im Rahmen einer Studie der Europäischen Kommision aus 2017 und z.B. der Position des Europäische Motoradhersteller Verbands) die Empfehlung für eine gegenseitige Anerkennung dieser Sonderrechte, zumindest in denen Ländern, in denen es diese Ausnahmeregelungen gibt - also nicht EU weit. Es bleibt spannend was da wohl noch in Zukunft von der Europäischen Kommision als Gesetzesentwurf an Änderungen kommen wird und ob diese Anerkennung mit eingearbeitet wird

  • ....


    nach erneuter Nachfrage beim zuständigen Referat des Bundesverkehrsministeriums folgende ernüchternde Antwort:


    Als bislang einzige Antwort hat Österreich die gegenseitige Anerkennung abgelehnt. Von keinem anderen Staat ist bislang eine Antwort eingegangen. Somit besteht die Gültigkeit der Schlüsselzahl 196 aktuell immer noch nur im Bundesgebiet.

    Danke für die Anfrage ralfr. Dann ist ja alles klar..., ob das gut ist steht allerdings auf einem anderen Blatt. Komisch das AT das abgelehnt hat, während andere Länder den B111 von AT anerkannt haben. Dasselbe hätte AT ja mit dem B196 auch machen können.

    Dann warten wir mal auf zukünftige Anerkennungen bzw. Harmonisierungen innerhalb der EU frei nach dem Motto: Lichtjahre später...:warte:

  • ..........

    Dann warten wir mal auf zukünftige Anerkennungen bzw. Harmonisierungen innerhalb der EU frei nach dem Motto: Lichtjahre später...:warte:

    Auf die Abschaffung der unsinnigen halbjährlichen Zeitumstellung warten wir auch schon lange .......:roll:

  • Ok, als den B196 erkennt als keiner an, aber die Frage ob für Italien ein B reicht ist damit nicht von einer offiziellen Stelle geklärt.

    Das in Italien für Italiener der B langt ist ja auch klar. Bozen schreibt ja das für 125ccm der B reicht.


    Ich weis schon warum ich B+A damals zusammen gemacht habe. (Meine Schwester hat 3 Mal den Schein gemacht... 5, 1 und dann 3)

  • Ich hatte den A1 damals auch im Automobil-Upgrade mit Kurs aber ohne Prüfung gemacht. Das war anschliessend ein echter A1 für alle 125er bis 11kw, überall gültig wo der CH Führerausweis gültig ist.

  • Ich hätte mich gefreut, wenn Deutschland den B111 übernommen hätte oder man hätte eine europäische einheitliche Lösung ans Tageslicht gebracht. Diese Sonderregelungen sind so nützlich wie der deutsche (Länder) Föderalismus in der Pandemie. Da kommt es auch nur zur Verwirrung...