Ich war vor Kurzem bei meiner Lieblingsprüfstelle der GTÜ zur HU. Sagt der Prüfer: "Mit den zwei Zusatzscheinwerfern darf ich Ihnen keine Plakette geben." Ich habe am Motorschutzbügel meiner CB 500 X zwei GIVI-Scheinwerfer montiert. Der Prüfer zeigt mir die Bestimmung auf seinem Notebook, nach der maximal ein weiterer Zusatzscheinwerfer erlaubt ist. Dann sucht er weiter in den Bestimmungen und verkündet: "Das sind keine Zusatzscheinwerfer, sondern Begrenzungsleuchten!" und gibt mir die Plakette.
Es geht doch nichts über Prüfer mit Motorradverstand.