Welche Reifen am SH 300 NF05?

  • Hallo,

    bei mir werden neue Reifen fällig.
    Es sind aber nur wenige Modelle lieferbar, die erst gedachten Pirelli AngelScooter leider doch nicht.
    Die Michelin City Grip 2 wurde mir jetzt angeboten. Laut Werkstatt darf ich die fahren.
    Wenn ich jedoch nach Roller in den einschlägigen Seiten suche, werden die für mich nicht gelistet, bei Michelin nur der NF02.
    Was stimmt nun? :roll:

  • Metzeler sind nicht lieferbar.

    Die Frage ist eigentlich: Sind die Michelin City Grip 2 erlaubt?

    Neuerung für Reifen ab Baujahr 2020:


    erlaubt ist alles was exakt den Serienspezifikationen entspricht

    bei Abweichungen muss geprüft /abgenommen (TÜV) werden

  • OK.
    Na, ich bin dann gespannt.
    Nach dem Reifenwechsel ist direkt der TÜV fällig. :roll:

    gibt es für den neuen Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller ?

    idR Basis der TüV-Abnahme sofern von Serie abgewichen wird


    das publiziert Mopedreifen dazu


    diese Reifenkombination (meint: bei Abweichungen von Serie) darf zukünftig nur noch genutzt werden, wenn die Reifen vor 2020 gebaut wurden.

    Ansonsten gilt:

    Diese Reifenkombination muss bei einer Prüfstelle (Dekra/TÜV) abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

    Bitte klären Sie VOR dem Kauf, ob der zuständige TÜV diese Reifenkombination bei Ihrem Motorrad abnimmt und einträgt.

    Die entsprechenden „alte Freigaben“ bzw. wenn vorhanden neuen „Herstellerbescheinigungen“ senden wir per E-Mail beim Reifenkauf zu.


    https://www.mopedreifen.de/Mot…+300+AB+2016.html?id=2889



    aber manche Prüfer haben selbst keinen Peil oder gehen relaxt mit den geänderten Regelungen um + nehmen das auch so ab ?

    obacht: keine Abnahme / Beleg oder Nachweis dass Änderung iO geht => keine Betriebserlaubnis

  • Da weder Michellin noch Metzeler nicht zu beziehen war, hat mein HH mir dann die Bridgestone SC2 resp SC2 rain aufgezogen. Bisher betrug der Reifendruck 2,0 / 2,5 v/h.


    Gem. Reifenfreigabe von Bridgestone soll mit 2,3 und 2,3 v/h gefahren werden. Eine etwas größere Differenz.


    Hat jemand dahin gehend Erfahrungen machen können?

    Viele Grüße
    Guri


    Anf 125i
    SH 300i

  • Der 1. Eindruck auf dem Mopped war, dass die Federung etwas hart war. Aber ich schob es auf die noch harten Flanken der Reifen und die lausigen 8° und dem Regen. Aber nachdem ich die 2,3/2,3 Vorgabe gesehen hatte, hatte ich einige ???chen im Kopf. Deshalb meine vorherige Anfrage.

    Viele Grüße
    Guri


    Anf 125i
    SH 300i

  • So, die City Grip 2 sind drauf. TÜV-Stempel ebenso.
    Und laut Werkstatt darf ich die fahren.

    der Ordnung halber -> sofern keine belegbare Reifenabnahme existiert, fährst du ohne Betriebserlaubnis (zB weil kein Radialreifen hinten)


    eine Werkstatt kann keine gesetzliche Regelung außer Kraft setzen, dokumentiert allenfalls ihre Unkenntnis

    selbst Michelin weist den / ihren Reifen als "nicht passend" (für SH300 ab 2011) im Sinne der neuen Regelungen aus

  • Der 1. Eindruck auf dem Mopped war, dass die Federung etwas hart war. Aber ich schob es auf die noch harten Flanken der Reifen und die lausigen 8° und dem Regen. Aber nachdem ich die 2,3/2,3 Vorgabe gesehen hatte, hatte ich einige ???chen im Kopf. Deshalb meine vorherige Anfrage.

    2,3 v/h sind das nicht die Werte für vom NF02 ?

    Gruß aus Wien, Grunzl

  • der Ordnung halber -> sofern keine belegbare Reifenabnahme existiert, fährst du ohne Betriebserlaubnis (zB weil kein Radialreifen hinten)


    eine Werkstatt kann keine gesetzliche Regelung außer Kraft setzen, dokumentiert allenfalls ihre Unkenntnis

    selbst Michelin weist den / ihren Reifen als "nicht passend" (für SH300 ab 2011) im Sinne der neuen Regelungen aus

    Falsch (bzw. im Prinzip richtig aber neuerdings überholt - gelegentlich gibt es auch mal Vereinfachungen, wenn auch leider viel zu selten). Abweichende Bauart (kein Radialreifen) ist zulässig ohne Abnahme. Reifen montieren und gut isses. Auch Herstellerbindung kann ignoriert werden.

    Quelle:

    https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html (letzten Absatz lesen)

    https://de.reifenwerk-heidenau…ents/freigaben/26081B.pdf

  • im Prinzip richtig aber neuerdings überholt - gelegentlich gibt es auch mal Vereinfachungen, wenn auch leider viel zu selten). Abweichende Bauart (kein Radialreifen) ist zulässig ohne Abnahme. Reifen montieren und gut isses. Auch Herstellerbindung kann ignoriert werden.

    Quelle:

    https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html (letzten Absatz lesen)

    https://de.reifenwerk-heidenau…ents/freigaben/26081B.pdf

    ok - diese Neuerung der Neuerungen :)- macht Sinn