Das nicht, aber wenn Du einen Fußgänger versehentlich umnietest, wird sich die gegnerische Anwaltschaft sehr wohl dafür interessieren, ob Betriebserlaubnis OK war, oder erloschen.... ;-)
Wenn ich beim Auto eine getönte nicht zugelassene Windschutzscheibe montiere, erlischt auch die Betriebserlaubnis.
Ist beim Roller juristisch nix anderes.
Ich will hier nicht trollen, oder Erbsenzählen, ich bin mir sicher, daß Euch bewußt ist, was Ihr tut. :-)