CB400N Scrambler

  • Alles ebensoweit soweit richtig wie lebensfern.


    Die Frage der amtlichen Werterfassung wird dem Bürger aufgebürdet.

    Das ist reinster Starrsinn.


    Erfolg mit Fragen nach dem Sinn an der richtigen Stelle ist nicht garantiert, aber möglich.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Moien

    Muss mal hier bei dem Amt nachfragen ob eine Bescheinigung dass das Bikes nicht Gestohlen ist genügt

    Bei der letzte nachfrage haben die mir gesagt dass ich ein Kaufvertrag oder Rechnung vom letzte eingeschriebene Besitzer da sie keine Möglichkeit haben nachvollziehen

    über grenze heraus ob die Maschinen gestohlen ist.

    Wenn ich das Bike zur HU fahre und es werden Mangel festgestellt ( außer falsche Fahrgestell Nummer) wird der neue Besitzer aber eingeschrieben?

  • Hattes ein Aufkleber Ferrari auf der VFR 400 geklebt sollen

    Ist kompletter Unsinn und eine Klasse unterschied Menschenrecht ist wo?

  • Der Wert des Importgutes schätze die selber nach aussehen, alter und km stand aber bei alten Maschinen ist kein zoll und keine MWST zu zahlen

    (außer es steht Ferrari drauf )

  • :wink1:

    Wenn ich das Bike zur HU fahre und es werden Mangel festgestellt ( außer falsche Fahrgestell Nummer) wird der neue Besitzer aber eingeschrieben?

    Nochmal: Hu hat mit Zulassung nichts zu tun.

    Bei der HU bekommst Du eine Prüfbescheinigung (wenn die Fahrgestellnummer nicht mit den vorgelegten Papieren übereinstimmt, bekommst Du wahrscheinlich nichtmal das) und - wenn ein gültiges Kennzeichen am zugelassenen Fahrzeug ist - eine Plakette auf das Kennzeichen.

    Wer als Eigentümer/Fahrzeughalter in der Zulassungbescheinigung steht, interessiert bei der HU niemanden.


    Welcher Wert für den Import geschätzt wird, hängt wohl kaum von einem Ferrari- oder Honda-Aufkleber ab.



    Und einem Kraftfahrzeug sind die Mensschenrechte egal - die finden hier keinen Zusammenhang.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Olaf das mit dem Aufkleber sollte Humor sein

    nein hab misch wahrscheinlich falsch aufgedruckt

    Wollte sage so wie ich den Kommentar von africaans Verstande habe dass Leute die mit Ferrari ankommen eine extra würzt bekommen für mich Menschenrechte so verstanden das jeder gleich ist und behandeln werden soll. Ob Ferrari Honda oder Zundapp Aber gut wie sind hier nicht um über Etick zu rechten zu sprechen sondern um Bikes

  • Dem Straßenverkehrsamt ging es damals bei der VFR darum,
    keinem Fahrzeug einen neuen Brief auszustellen,
    dass vielleicht einmal entwendet worden ist.

    Dabei sind sie etwas zu weit mit ihren Forderungen an mich gegangen.


    Eine Bescheinigung der Polizei, dass dieser Rahmen nicht als gestohlen in der Datenbank stand,

    reichte den Beamten erst einmal nicht.
    Ich sollte die Halter der Maschine mitteilen.

    Das war aber unmöglich,
    da ich keine Papiere und nicht mal irgendein altes deutsches Kennzeichen hatte.


    Ich konnte dann dem Behördenleiter klar machen,

    dass von mir etwas Unmögliches verlangt wurde und auf der anderen Seite

    für das Straßenverkehrsamt das Risiko einen Fehler zu machen, nahezu Null war.

    Ich vermute - wissen kann ich es nicht - das es sich beim Luxemburger Zoll so ähnlich verhält.


    Natürlich wollen die kein Diebesgut ins Land bringen lassen und dann als unfähige Dummköpfe dastehen,

    wenn es auffällt.

    Aber wenn du eine Bescheinigung der Deutschen Polizei vorweist,
    dass der Rahmen nicht als gestohlen gemeldet ist

    und das Fahrzeug in Deutschland einmal zugelassen war,
    sollte das reichen.

    Alles Andere ist kleinlicher Starrsinn,
    mit dem sie sich vor jeder Verantwortung drücken wollen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Africaans deine Einstellung ist hundert prozentisch logisch aber Behörden sind leider selten logisch

    Ich erkundige mich Morgen ob diese Bescheinigung ausreichend ist

    Wahre gut da ich nach Nachprüfung der in meinem Besitz von papieren auf vier Bikes zutrifft

  • Leider wahr!

    Es ist nicht einfach, die eigene Meinung durchzusetzen,
    ohne das der Behörden-Mensch das Gesicht verliert.

    Ich drücke die Daumen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Hi


    Vielleicht kann als Argument dienen, dass wenn Du ein Fahrzeug von einem Gebrauchtwagen/motorradhändler kaufst Du ja auch keinen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer bekommst, sondern nur mit dem Händler der unter Garantie auch nicht in den Papieren steht.

    Frag doch die Damen und Herren der bei euch zuständigen Behörde mal, wie die Vorgehensweise dann ist.



    mfg GS_man

    Backup not found:
    A>bort R>etry P>anic?


    PS: Ich nehme mich selbst nicht ernst, Du bist selbst schuld, wenn Du es tust!

  • Hallo Gs man

    Ja Wenn eine Handler Rechnung vorliegt ist es Ok ( geht ), aber nicht eine Rechnung von einer privat Person. Komplet hirnverbrannt aber ist so

    Bei der CX 500 hat die Person eine Rechnung auf meinem Nahmen bekommen da er zuvor die Maschine bei Diesem Händler gekauft hat.

    Da beste währe das ich in Deutschland ein Cooler Händler finde der mir für die anderen Bikes eine Rechnung macht

  • Du sprichst aus meinem Munde! :roll:????