Servus
Habe einen Digitaltacho gekauft der eine Ganganzeige integriert hat.
Die Anzeige hat für jeden Gang einen eigenen Eingang.
Heisst es sind 6 Kabel vorhanden.
Hat jemand ne Idee wie die bei eine Honda PC 41 verkabelt werden muss.
Servus
Habe einen Digitaltacho gekauft der eine Ganganzeige integriert hat.
Die Anzeige hat für jeden Gang einen eigenen Eingang.
Heisst es sind 6 Kabel vorhanden.
Hat jemand ne Idee wie die bei eine Honda PC 41 verkabelt werden muss.
Gar nicht - die PC41 hat nur einen Neutralschalter.
Nun ja theoretisch müsste das über die Drehzahl und Geschwindigkeit gehen.
Frage ist nur ob der Tacho intern nen Prozessor hat
Die Nachbau Anzeigen werden ja auch über diese Informationen versorgt??
Wie soll das gegen? Die sechs Kabel sind strunzdoof, die schalten nur gegen Masse, sonst nix. You get what you pay
Es gibt Ganganzeigen zum Nachrüsten, die das über Drehzahlsprünge "lernen" - die müssen irgendwie trickreich angelernt werden. Wenn Du an der Anzeige 6 Eingänge hast, brauchst Du auch 'nen Sensor/Schalter mit 6 Ausgängen - ob es sowas bei manchen Moppeds direkt im Getriebe gibt einzige Lösung die ich für Dein Mopped sehe ist ein externer Schalter mit 7 Positionen, der über einen Ratschenmechanismus vom Schaltgestänge betätigt wird. Wo es den gibt vielleicht hat ja der Hersteller des Digitaltachos sowas als Zubehör dafür im Sortiment.
Hat der Tacho eine KBA-Nummer oder sonst ein ordentliches Prüfzeichen? Die Geschwindigkeitsanzeige braucht eine Zulassung, damit Du eine realistische Chance hast, die Strassenverkehrsordnung einzuhalten.
Nun ja theoretisch müsste das über die Drehzahl und Geschwindigkeit gehen.
Ganganzeigen die über Drehzahl <-> Geschwindigkeit funktionieren haben meistens nur 4 Kabel.
-> +12V
-> Masse
-> Drehzahlsignal
-> Geschwindigkeitssignal
Wenn die Ganganzeige 6 Kabel hat, dann müssen (an der passenden Position) 6 kleine Kabelanschlüsse
an der Schaltwalze gesetzt werden.
Bei der FZR haben die Jungs 6 Löcher in die Kunststoffabeckung der Schaltwalze gebohrt, jeweils ein M3 Gewinde
reingeschnitten und daran jeweils ein Kabel der Ganganzeige angeklemmt.
Im 1. Gang berührt die Schaltwalze dann die erste Schraube, schaltet Masse durch und die Ganganzeige zeigt "1" an.
Wenn in den 2. Gang geschaltet wird, dreht sich die Schaltwalze, berührt die zweite Schraube und schaltet hier Masse durch.
Es wird "2" angezeigt.
Das gleiche dann in den restlichen Gängen.
Ist relativ aufwändig einzubauen, funktioniert aber bei der 600er und 1000er FZR.
Ob das bei der PC41 auch so funktioniert....
klingt extrem aufwendig und auch nicht umzusetzen ohne größeren Schrauber und Planungsaufwand.
Ich danke dir aber für die ausführliche Beschreibung.
Dann bleibt sie halt ohne Funktion bevor ich mir das antue
@ Olaf das sich immer noch das Gerücht hält ein Tacho muss zugelassen sein.
Im Prinzip kann man nen Fahrradtacho abklemmen wenn der Geschwindigkeitsbereich korrekt ist.
Er beleuchtet und gut abzulesen ist
Wichtiger sind da schon die Kontrolleuchten.
ABS Motorkontrolleuchte sind Pflicht wenn vorhanden. Licht Fernlicht ect.
Der Rest ist Nice to Have.
Solange er die Geschwindigkeit korrekt anzeigt.
Habe vor 10 Jahren an meine SV mal nen Koso Tacho angebaut.
Selbst der hatte weder Prüfnachweis noch TÜV Bescheinigung.
Das Thema wurde bei den Cafe Racern ausgiebig diskutiert.
Mir wollte ein Prüfer vor 3 Jahren meine SC50 nicht abnehmen weil ich polierte Felgen habe.
Und man an diesen ja nicht sehen könne ob die Felge H Risse hat.
Was an einer lackierten Felge selbstverständlich gleich offensichtlich ist.
Auf die Frage nach der entsprechenden Rechtsverordnung und Prüfgrundlage.
Hat er abgewinkt zwar keine Plakette gegeben. Mir aber KULANTER Weise auch keine Prüfgebühren abgenommen.
Bei DEKRA fanden sie die Felgen geil??
Will sagen man kann ruhig mal nachfragen wenn sie einem was verweigern wollen.
@ Olaf das sich immer noch das Gerücht hält ein Tacho muss zugelassen sein.
Im Prinzip kann man nen Fahrradtacho abklemmen wenn der Geschwindigkeitsbereich korrekt ist.
Man kann einen Fahrradtacho benutzen, wenn er eine KBA Zulassung hat.
Hier ein Beispiel für einen zugelassenen Sigma-Fahrradtacho:
K L I C K
Ich habe erst dieses Jahr im März meinen TÜV-Eintragungs-Marathon beendet und da wurde
(unter anderem) auch die Zulassungs- und Eintragungsfähigkeit des Tachos überprüft...
Und wo hat er die Prüfvorschrift daher genommen.
Bzw. Auf welcher Grundlage hat er denn geprüft??
Würde mich mal ernsthaft interessieren.
§20 STVZo bzw RREG 92/61/EWG
Im Prinzip kann man tatsächlich einen beliebigen Fahrradtacho verwenden, solange er auch bei Dunkelheit ordentlich ablesbar ist. Die Einzelabnahme dafür kann man sich dann auch 'nen dreistelligen Euro-Betrag kosten lassen.
Ein gewissenhafter Prüfer wird das mit entsprechenden Meßfahrten kontrollieren, ob der Geschwindigkeitsbereich korrekt ist.
Fernlicht wiederum braucht keiner, und auch die Fernlichtkontrolle ist verzichtbar, solange eingeschaltetes Fernlicht an der Schalterstellung erkennbar ist.
[...]
Fernlicht wiederum braucht keiner, [...]
War da nicht mal was mit der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit?
BTT:
An Innova, Wave und SuperCub gibts diese Ganganzeige. Da sitzt am Getriebe am Ende der Schaltwalze so ein Federstift, der Masse auf die entsprechenden Kontaktflächen schaltet. An dem Ding geht ein Stecker weg mit der entsprechenden Anzahl Kabel:
und die Kontaktflächen. Vier Gänge, einmal Neutral
Was.sagt der Parapraph über die Eigenschaften der Geschwindigkeitsmessanlage aus.
Da geht es um die ABE grundsätzlich für Fahrzeuge.
Die Eigenschaften der Geschwindigkeitsmessanlage werden in Paragraph 57 Stvzo beschrieben und das ist die einzige Grundlage die er Anwenden darf.
Denn hier stehen die Eigenschaften drin die ein Geschwindigkeitsmesser aufweisen muss um technisch ein sicheres Führen des Fahrzeuge zu gewährleisten.
Und was da nicht steht ist auch kein Ablehnungsgrund.
Ab 1991 ist dann eh nach EG Norm zu prüfen.
Wo die Toleranzen für die Anzeige noch vergrößert wurden.
Aber im Grunde dieselben Eigenschaften wie in der Stvzo gefordert werden.
Ab 1997 dürfen Prüfer eigentlich keinem Fahrzeug die Pakete verweigern das mit den EG Vorschriften übereinstimmt.
Das einzige also was sie beanstanden dürfen wenn überhaupt ist die Tachoangleichung.
Diese lässt sich aber bei der eh obligatorisch durchgeführten Probefahrt einfach überprüfen.