Auspuff mit weniger als 95db

  • Entscheidend ist der Eintrag in Feld U.1 der Zulassungsbescheinigung, denn durch eine Einzelabnahme findet eine neue Typisierung statt.


    Ohne dass ich jetzt jedes Detail des Urteils aus AT gelesen habe, scheint es da aber wohl unterschiedliche Auffassungen zu geben, da ja neue Messwerte nicht akzeptiert wurden. Ich habe aber nicht drauf geachtet ob diese vor oder nach der fraglichen Tat erfolgt ist

  • Lt. Auskunft des Generalsekretaritats der Arge2Rad (Frau Karin Munk - MOTORRADonline.de) sind die Eintragungen im Fahrzeugschein entscheidend... :D


    pasted-from-clipboard.png

    Achtung: Zulassungsschein (früher) = Zulassungsbescheinigung (neu) - besteht aus zwei Teilen:

    1. Teil (gelb/rot) entspricht etwa dem deutschen Fahrzeugschein

    2. Teil (gelb/blau) entspricht etwa dem deutschen Fahrzeugbrief - und hier bekommt man einfach keine Veränderungen eingetragen.


    Man beachte die Formulierung "so Du den eintragen lassen kannst..."


    Ganz ehrlich: mir wird das hier langsam zu mühsam. Versucht es einfach, aber lasst uns auch an den Ergebnissen teilhaben, bitte. :)


    Hinweise wo sie ganz sicher kontrollieren: Namlostal, Lechtal, Hahntennjoch, Tannheimer Tal. Bei schlechtem Wetter und in der Nachsaison vermutlich eher weniger - aber vor drei Wochen waren sie bei Niesel auch schon morgens um kuz vor Neun am Hahntenjoch am Start.

    Motorradfahren ist das Schönste, was man angezogen machen kann und nach schräg kommt flach.

  • :wink1:


    In D gibt es Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Teil I ist der ehemalige Schein und II der ehemalige Brief. Stand- und Fahrgeräusch stehen nur in Teil I (Felder U.1 und U.3) und werden - wenn bei einer Einzelabnahme da andere Werte amtlich festgestellt werden - auch im Teil I geändert. Dann ist der alte Wert dort nicht mehr sichtbar, nur noch der neue Wert. In der ZB II stehen diese Werte garnicht.


    Sofern bei Fahrzeugen mit neuer Zulassung Stand- und/oder Fahrgeräusch auch auf dem Typenschild stehen sollten :nixweiss: müsste - wie von Manfred schon erwähnt - auch dieses neugemacht werden, damit dort die gleichen Werte stehen wie in der ZB I.


    Bei meinen alten Moppeds steht da aber nix zu Lärmemissionen :D und selbst als mein Chopper wegen der langen Gabel auf "zulässige Gesamtmasse 290 kg" runtergeschrieben wurde (ZB I Felder F.1 und F.2), sagten Sachverständiger wie auch Zulassungsstelle, dass eine Änderung des Typenschildes nicht erforderlich sei (da steht nach wie vor 354 kg), weil maßgeblich die Angaben in der ZB I wären.

    Und das wäre beim Standgeräusch - wie von Manfred schon geschrieben - der Wert im Feld U.1 in der ZB I.


    Sofern dieser Wert in Ö auch im Teil 2 steht und nicht zu ändern geht, habt ihr halt Pech gehabt :D






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Sofern bei Fahrzeugen mit neuer Zulassung Stand- und/oder Fahrgeräusch auch auf dem Typenschild stehen sollten :nixweiss:

    Weil ich bei der CBR ganz bequem im Wohnzimmer nachschauen konnte ( :D ) ...
    Da steht auf dem Typenschild: 94db / 7500 U/min


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • :wink1:


    Dann sollte - bei Eintragung eines niedrigeren Wertes in der ZB I - auch das Typenschild geändert werden (wie Manfred ja schonmal schrieb). Zumindest wenn man mit einem ehemals "zu lauten" Mopped auf die beschränkten Strecken in Ö will.






    :wavey:

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  • Leute, Ihr versteht das immer noch nicht. Ihr könnt mit Euren in Deutschland, Swasiland, Flacherde oder wo auch immer eingetragenen Klamotten nach Österreich kommen... und es interessiert einfach niemanden hier. Das Töff wurde typisiert und gut ist. Alles andere zählt nicht. Da muss man einfach auch mal akzeptieren, dass Österreich nicht mehr zum Großdeutschen Reich gehört und Tirol auch nicht = Österreich ist.^^


    Vorsicht übrigens auch mit mehreren nicht eingetragenen Zubehörteilen, die alle eine ABE haben. Bei nur zwei Veränderungen kann das Bike schon aus dem Verkehr gezogen werden, weil sinngemäß in jeder ABE drinsteht, dass die nur bei ansonsten im Originalzustand befindlichen Motorrädern gilt. Und mit KBA-Nummern braucht hier gar niemand überhaupt anfangen... Passiert meistens nicht, aber wenn da jemand der Rennleitung mit sowas wie "Beweis mir doch das Gegenteil" kommt, merkst schnell wo der Bartel den Most holt.


    Nochmal: Österreich ist nicht Deutschland.


    Deal with it.

    Motorradfahren ist das Schönste, was man angezogen machen kann und nach schräg kommt flach.

  • Da das Land Tirol konkret auf die Werte im Feld U1 Bezug nimmt….

    https://www.tirol.gv.at/verkeh…rverbot/fragen-antworten/


    Das passende Typenschild nach erfolgter Änderung und gut ist


    Und natürlich haben KBA Nummern, soweit in DE Legal auf einem in DE zugelassenen Fahrzeug bestand, ebenso wenn mehrere kombinierbare ABE kombiniert werden dürfen. Ist das in DE nicht zulässig gilt das dann auch in AT oder in IT


    Tirol darf gerne ein bestimmtes Fahrverbot aussprechen, ist deren Entscheidung aber auch nicht mehr

  • :wink1:

    Leute, Ihr versteht das immer noch nicht.

    Du scheinst ja Österreich für eine ziemliche Bananen-Autokratie zu halten. Ich kenn's ja nicht aus eigener Anschauung, bin aber überzeugt, dass das zumindest soweit wie Deutschland auch ein Rechtsstaat mit einigermaßen nachvollziehbaren Regeln ist. Und da wirst Du mich auch nicht von abbringen.


    Übrigens gilt das mit den mehreren ABE hier in Deutschland genauso, und ich habe sogar in diesem Forum schon des öfteren darauf hingewiesen, damit sich keiner unnötig angreifbar machen soll ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • ... irgendwie wird es hier gerade recht peinlich, findet ihr nicht auch wenn schon Dinge wie Großdeutschesreich etc. gebraucht werden. Es geht um Fahrverbote auf eineigen wenigen Strecken --- dann fahr ich da halt nicht mehr, gibt viele ander schöne Straßen auch in Östereich. Und dennoch werde ich versuchen mir die 93 mit meinem Akra eintragen zu lassen, wer weiß wozu es noch gut sein wird ;) :)

  • Es ist ziemlich egal, was der deutsche TÜV einträgt, auch KBA-Nummern etc. interessieren hier keinen. Willkommen in Österreich.


    Es geht im Tirol um die Typisierung...und solange da auf dem kleinen Schildchen an Deinem Töff, das vom Hersteller draufgepickt wird, etwas anderes steht als <95 dB, siehst Du in einer Kontrolle schlecht aus. Außer Du kannst eine Einzelabnahme von einer österreichischen Behörde nachweisen - die so nicht angeboten wird.


    Ich wollte eigentlich eine Tracer 9 GT kaufen, aber ich kann sie leider nicht tiroltauglich machen.

    Hi,


    laut dem ADAC darf man folgendes:

    Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen.


    :D naja ist eben nur durchfahren drin, hehe


    https://www.adac.de/news/tirol…ommenden%20Jahre%20gelten.