Und EU-Recht kann man in AT ausklammern? Kewl. Schafft man hier irgendwie nicht.
Auspuff mit weniger als 95db
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Ich lasse alles so dran wie es ist, orginal. Ich habe von meinem zu Hause 25 Kilometer nach Österreich / Lechtal. Mit deren 95 db Regelung komm ich nicht klar, deshalb fahre ich einfach nicht mehr in diese Richtung! Ich bin in Deutschland längst noch nicht alle Strecken gefahren
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Es gibt eine einfach Lösung, einfach Österreich meiden!!!, das machte ich viele Jahre wenn ich in den Süden fahren wollte dann eigentlich immer über die Schweiz und Frankreich, je nachdem ob mit PKW oder Moped, wenn über Frankreich dann ab Grenoble die Route Napoleon bis nach Cannes, 300-350 km eine Kurve an der anderen.
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Ein paar Strecken, die für manche Motorräder gesperrt sind, sollten kein Grund sein, Österreich komplett zu meiden. Es gibt auch in Österreich viele Strecken mit einer Kurve an der anderen, die uneingeschränkt befahrbar sind. Und mit Riesenschrift wird diese Empfehlung auch nicht besser.
Route Napoleon ist - davon abgesehen - aber tatsächlich 'ne tolle Strecke in dem Abschnitt. Bin ich (ganz oder teilweise ) auch schon gefahren.
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Heute das schlechte Wetter ausgenutzt und einen "normalen" Kennzeichenhalter und den Akra montiert...
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Heute das schlechte Wetter ausgenutzt und einen "normalen" Kennzeichenhalter und den Akra montiert...
Na Bravo....so siehst die CB1000R doch richtig gut aus, mit Orginaltopf und ganz besonders diesem Org-Kennzeichenhalter bekommt man wirklich Augenkrebs....unglaublich häßlich.
Deine ist doch die " Blacky ".... = Blackedition....!?
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Na Bravo....so siehst die CB1000R doch richtig gut aus, mit Orginaltopf und ganz besonders diesem Org-Kennzeichenhalter bekommt man wirklich Augenkrebs....unglaublich häßlich.
Deine ist doch die " Blacky ".... = Blackedition....!?
Jop, ist ne "Blacky"
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Ich konkretisiere hier gerne nochmal: es geht um die Typisierung, also das, was im FahrzeugBRIEF drinsteht. Den kannst halt leider nicht einfach so ändern lassen.
Hier ein Beitrag aus Motorradonline inkl. Verweis auf ein aktuelles Gerichtsurteil inkl. Verweis auf alle gesetzlichen Grundlagen, die in diesem Fall so gelten. Ja, Wall of Text und viel Querlesen erforderlich.
Kurzfassung aus dem Urteil: "...wenn das bei der Genehmigung dieser Fahrzeuge oder ihrer Type bestimmte Standgeräusch (Nahfeldpegel) den Wert von 95 dB(A) überschreitet."
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Wenn ich also an 'nem Mopped, das mit 93db typisiert ist, offene Trichter an Ansaug- und Auslassseite per Einzelabnahme mit 104dB Standgeräusch eintragen lasse, darf ich trotzdem in Tirol überall fahren? Spitze
Sollte ich jemals nach Tirol fahren wollen, frickel ich mit vorher die lauteste CM aller Zeiten zusammen - alleine schon, um eine solche Deppenregelung als absurd vorzuführen
Du übersiehst hierbei, dass
a) Deine deutsche Eintragung hier komplett Wurscht ist - es geht immer noch um die Typisierung
b) Das dann Vorsatz ist. Damit bleibt das Motorrad stehen und Du bist anschließend (zu Recht) einige Tausender ärmer
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Kann es sein dass Du da was falsch verstanden hast?
Wenn ich eine Änderung per Einzelabnahme eintragen lasse, dann darf ich mit dem Fahrrzeug legal auch in Österreich fahren - und wenn per Einzerlabnahme ein Standgeräusch von 104dB eingetragen ist, darf mir so einfach keiner ein paar Tausender abnehmen.
Wenn diese Einzelabnahme - nach deiner Aussage - auf den "lärmbeschränkten" Strecken nicht zählt, sondern nur der Wert unter 95dB, der in der ursprünglichen Typzulassung steht, darf ich damit auch auf den einschlägigen Strecken in Tirol legal fahren.
Und wenn dieser eingetragene Wert doch zählt, ist Deine Aussage, dass nur die Typisierung zählt, eben Bullshit.
Es geht nicht darum, mit illegalen Brülltüten unterwegs zu sein ...
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Glaube die Ösis machen es sich nicht soo schwer
Rauswinken, Messen, wenn zu laut zu Fuß gehen. Wurscht was wo geschrieben ist
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Das Beispiel von 93dB typisiert und 104dB per Einzelabnahme ist ja sicher nicht ganz ernst gemeint.
Eine so große Abweichung wird man wohl nicht eingetragen bekommen,aber darum geht es nicht.
Wenn ein mit 93dB typisiertes Motorrad in Österreich angehalten wird weil es auf einer Strecke mit Lärmbegrenzung schon von weitem als deutlich zu laut wahrgenommen wird.
Und dem Fahrer auch noch bewußt ist das sein Fahrzeug viel lauter ist weil das auch noch schriftlich in den Papieren festgehalten ist.
Dann ist er vorsätzlich mit einem zu lauten Motorrad unterwegs.
Ob das Motorrad jetzt schon bei der Typisierung zu laut war,oder durch Veränderungen zu laut gemacht wurde ist ja letzten Endes egal.
Zu laut ist zu laut.
Nur läßt sich die typisierte Lautstärke viel schneller und leichter kontrollieren.
Und ich möchte nicht versuchen das vor Ort zu diskutieren,da sitzt man meist am kürzeren Hebel.
Außerdem sind bei meiner CBX 102dB eingetragen und der Hinweis auf die Typisierten 80N wird mir da wohl nicht helfen.
Gruß
Daniel
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Es geht im Tirol um die Typisierung...und solange da auf dem kleinen Schildchen an Deinem Töff, das vom Hersteller draufgepickt wird, etwas anderes steht als <95 dB, siehst Du in einer Kontrolle schlecht aus.
Wenn das denn so stimmen sollte, wären Deine eingetragenen 102dB egal.
Und auf dem kleinen Schildchen, dass Honda bei meinen Moppeds an den Rahmen genietet hat, steht garnix zum Geräuschpegel - darf ich damit in Ö denn garnicht mehr fahren? Oder was wird dann bei einer Kontrolle auf "lärmbegrenzter" Strecke als Grundlage einer Entscheidung "legal" oder "nicht legal" herangezogen?
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Also ich wäre mit den " Bulletten aus Österreich " generell vorsichtig, da ist oft Amtswillkür dabei. Zumindest bis vor einigen Jahren wurde dort sogar die Geschwindigkeit über den Daumen gemessen, wenn 2 Bulletten mitm Feldstecher im Gebüsch lagen und der eine sagte, "...Du da kommt einer angeblasen, ich "fühle" der hat bestimmt Geschwindigkeit XXX drauf, bestätigte dies sein Kollege und gut war ", der " Raser " wurde angehalten, Ticket verpasst mit Barzahlung, wenn nicht wurde das Moped einkassiert und Ende.
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Lt. Auskunft des Generalsekretaritats der Arge2Rad (Frau Karin Munk - MOTORRADonline.de) sind die Eintragungen im Fahrzeugschein entscheidend...