Kein Tüv wegen 2,5 Jahre alten, defektem Reifen.

  • warum soll hier getrickst worden sein. laut gesetz sind bis 5 jahre über dot vorschriftsmässig gelagerte reifen neu.

    ich würde gerne mal bilder von deinem reifen sehen

  • Den Aufriss versteht wer will ???


    Ein alter Reifen bekommt keinen TÜV, Ja und ???


    Naja, muss man nicht verstehen. Weiterhin viel Spaß bei der Fehlersuche und möge der Schuldige bald gefunden werden :)-

    Gruß Gerhard


    ...ich fahre mit gutem Gewissen ! Um die Treibhausgase zu kompensieren habe ich drei Kühe erschossen.

  • Hallo,


    da habe ich mich von meinen Reifen leiten lassen, die vor ca. 2 Monaten aufgezogen wurden.

    Mit DOT 1521 kann man sie wirklich als taufrisch ansehen.


    Gruß

    TeWe


    Das "getrickst" nehme ich zurück, aber aufpassen muss man auch hier.

    https://www.adac.de/rund-ums-f…n/reifenkauf/reifenalter/


    So ein Datum sollte auch bei den Akkumulatoren eingeführt werden!!!

  • Ich habe geschaut.... DOT ist 1518.

    Die Risse sind nur bei genauem hinschauen zu erkennen.

    Sie befinden sich komplett um die Felge, im Abstand bis ca. 1cm, auf der Seite des Reifens.

    Danke für die Info. Bei Rissen in der Seitenwand ist der Tüv - zurecht - streng.

    Es könnte laut meiner Glaskugel neben Produktionsfehlern auch an Alterung, evtl. in Verbindung mit geringem Druck liegen.


    Ich würde gleich einen neuen Satz aufziehen, wenn der Wechsel hinten ohnehin bald ansteht, sehe aber auch nicht das Problem, hier erst vorn einen M+S aufzuziehen.

  • Mein Hinterreifen hat jetzt schon den 2 ten Stopfen von mir verpasst bekommen. (Inkl.Tüv Abnahme) Hab da schon zum 2ten mal ne Schraube reingefahren.

    Bin am überlegen ob es nicht besser wäre mal die Schrauben vom Boden weg zu kehren. Naja, Luft hält und alles dreht sich. Allet jut.

    Jetzt blos kein Aufschrei machen von wegen Verantwortung und so. Manche Aufreger hier kann ich so wie so nicht nach vollziehen.

    Übrigens: mein Hinterreifen Metzeler FeelFree 130/70-16 MC/61P

    DOT XE 4U K239 1313. Jo, entweder ist der aus Bj.2009 oder 1913. Na bei 1913 wär das ein Rekord über hundert Jahre alt. Könnt ihr mal sehn wie vorsichtig ich fahre.

  • Interessant wird es bei Anhängereifen. Ich habe eine 100er Zulassung für den Anhänger. Das gilt aber nur, wenn die Reifen nicht älter al 6 Jahre sind.

    Da ergibt es schon Sinn, auf das Produktionsdatum zu achten.

  • Ich habe geschaut.... DOT ist 1518.

    Die Risse sind nur bei genauem hinschauen zu erkennen.

    Sie befinden sich komplett um die Felge, im Abstand bis ca. 1cm, auf der Seite des Reifens.

    Klingt, als wäre der "trocken" ( also ohne vorheriges Einpinseln) auf der Montagemaschine montiert worden. Oder mit dem falschen Hebel. Da liegt die Kante, die sich beim rüber ziehen auf die Felge am Reifen bildet. War wohl vielleicht sehr arg geknickt worden. Risse aufgrund zu niedrigen Luftdrucks oder Sonneneinstrahlung gibt es eher mittig auf den Flanken, weil sich der Reifen da unter Belastung am weitesten nach außen beult.



    Aber ist ja letztlich auch egal. Gut, dass der Prüfer das gesehen hat. Bei plötzlichem Luftverlust fährt es sich nämlich ziemlich komisch ..:D

    Honda SH 300i, RE Meteor 350 Fireball Yellow, Honda NC 750 S mit DCT ( RC70)

  • Danke für die Hinweise!

    Mein Gedanke war, warum dürfen Reifen beim Tüv 10 Jahre alt sein, die vll mehr als 10.000 km gelaufen sind und meine sind schon nach 2,5 am Ars....

    Reifen dürfen beim TÜV noch viel älter sein - es gibt keine Altersgrenze.
    Sie dürfen lediglich keine Zerfallerscheinungen wie Risse aufweisen und müssen noch ausreichend Profil haben.

  • Ein Tüver kann den Stempel aber trotzdem verweigern. Zu recht

  • Da es kein gesetzliches Limit beim Reifenalter gibt (bezogen auf das Motorrad) darf im Rahmen der HU das Reifenalter nicht bewertet werden. Zustand des Reifens (Risse, Versprödung, Profiltiefe, Rundlauf usw. ja).


    Siehe Punkt 6.5 --> https://www.gesetze-im-interne…zo_2012/anlage_viiia.html


    Ein "Gefühl" des Prüfers darf sich gerne in einen gut gemeinten Ratschlag ausdrücken, gerne auch als Bemerkung auf dem Prüfbericht. Wenn ein "Gefühl" aber zu einer nicht bestandenen HU führt muss der Prüfer das "Gefühl" schon mit dem richtigen §§ begründen können. Sonst lasse ich meinem Gefühl bei seinem Vorgesetzten freien Lauf.. Ohne Rechtsgrundlage kein Gefühl.....

  • :crazy:

    10 Jahre. Steht, ...

    Immer das gleiche sinnfreie Geschwurbel :mad:


    Aus dem verlinkten Artikel:

    >>>Grundsätzlich gelten 10 Jahre als maximales Reifenalter.

    ...

    Der Gesetzgeber sieht zwar kein allgemeingültiges Alter von Autoreifen vor, ... <<<


    Suggestivtext ohne echte Relevanz. Und Gefühle des Prüfers zählen nicht.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.