... die Dinger sind nicht nur Fahrtrichtungsanzeiger sondern auch Positionslichter und die leuchten nicht weiß sondern gelb. Denke nicht das das zulässig ist.
Ist seit ein paar Jahren prinzipiell erlaubt - wie genau es mit nachträglichem Anbau bei älteren Bikes aussieht
Die Dinger sollten - zusätzlich zur e-Nummer - eine Kennzeichnung als vordere Blinkleuchte (11) und als Begrenzungsleuchte (A) haben.