Was brauchts für die Neuzulassung eines Fahrzeuges?

  • Hallo in die Runde,


    ich war vor ungefähr 30 Jahren das letzte Mal selbst auf einer Zulassungsstlle. Nun will ich nächste Woche mein neues Motorrad selbst zulassen. Dazu habe ich


    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) Einzugsermächtigung (für die Steuer)


    und ausweisen kann ich mich auch.


    Nun steht auf der Homepage meiner Zulassungsstelle, dass noch ein Eigentumsnachweis in Form von Kaufvertrag oder Rechnung vorzulegen ist. Ist das üblich, oder ist das wieder mal nur ein oberbayerischer Sonderweg?


    Danke für eure Infos.

  • ich war (ebenfalls Obb) gestern beim zulassen - > COC und die Fz-Papiere vom Händler, zusätzlich die eVB Nummer (Versicherung) haben genügt

    Ausweis + Termin + Impf Nachweis war auch Pflicht

    Kaufvertrag wurde nicht nachgefragt

  • Nun steht auf der Homepage meiner Zulassungsstelle, dass noch ein Eigentumsnachweis in Form von Kaufvertrag oder Rechnung vorzulegen ist. Ist das üblich, oder ist das wieder mal nur ein oberbayerischer Sonderweg?

    Das ist von Landratsamt zu Landratsamt unterschiedlich. Bei unserer Zulassungsstelle wollen sie den Kaufvertrag nur bei Gebrauchtfahrzeugen sehen, bei einer Neufahrzeugzulassung reicht der Blanko-Brief. Einfach mitnehmen, haben ist besser als brauchen.


    Ich besorge mir außerdem immer vorher bereits mein Wunschkennzeichen online und bestelle das Kennzeichen im Web, die Wucherpreise des Schilderhökers bei der Zulassungsstelle bezahle ich nicht. Mein Tipp dazu ist http://www.kennzeichenking.de und dort bei Motorrad-Tafeln die Carbon-Ausführung, dann kommt der Preis genau über die Gratisversand-Grenze.

  • Was alles benötigt wird, steht auf den Seiten der Zulassungstellen. Ein Kaufvertrag wird nicht benötigt.

    Guido US Kölle

  • Der Witz daran ist, dass die Echtheit des Dokuments nicht geprüft wird.

    Hauptsache es liegt vor, sodass man im Falle eines Falles die Verantwortung von sich weisen kann.

    :irre:
    Andere Ämter geben zu,

    dass Kaufverträge nicht geprüft werden können

    und verzichten auf den Schwindel.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Der Witz daran ist, dass die Echtheit des Dokuments nicht geprüft wird.

    Hauptsache es liegt vor, sodass man im Falle eines Falles die Verantwortung von sich weisen kann.

    :irre:
    Andere Ämter geben zu,

    dass Kaufverträge nicht geprüft werden können

    und verzichten auf den Schwindel.

    Danke für den Tipp.


    Habe nämlich z.Z. weder Kaufvertrag noch Rechnung (die ist angekündigt und kommt evt vor Montag noch per Mail), nur den Brief ...

  • ich war (ebenfalls Obb) gestern beim zulassen - > COC und die Fz-Papiere vom Händler, zusätzlich die eVB Nummer (Versicherung) haben genügt

    Ausweis + Termin + Impf Nachweis war auch Pflicht

    Kaufvertrag wurde nicht nachgefragt

    Impf Nachweis?

    Heißt das jetzt ohne ompf keine Zulassung ?

    Test+ Mund-Nasenschutz hätten auch gereicht?!

    Wer schneller lebt, ist früher fertig!

  • In Köln wollen sie noch einen Nachweis über eine gültige HU (TÜV)

    Vergiss das Pferd - echte Ritter kommen auf dem Motorrad.


    Das Internet is nur ein Hype - Bill Gates 1993

  • In Köln wollen sie noch einen Nachweis über eine gültige HU (TÜV)

    Aber doch nicht bei "fabrikneu", wie der Fredstarter schrieb, also bei Erstzulassung. Wo soll da die HU herkommen?

    The truth is out there...

  • Das ist von Landratsamt zu Landratsamt unterschiedlich. Bei unserer Zulassungsstelle wollen sie den Kaufvertrag nur bei Gebrauchtfahrzeugen sehen,

    Und was sagt der Amtschimmel, wenn der Vertrag mündlich geschlossen wurde (ist juristisch nicht zu beanstanden).:D

    The truth is out there...