Wechsel von BT45 zu BT46

  • :bb:


    Abgesehen davon, dass dort noch Maskenpficht herrscht (medizinische Maske reicht - und wer garkeine dabei hat, bekommt eine geschenkt), liebe ich "meine" DEKRA-Prüfstelle (Frankfurt Borsigallee).


    Vier von meinen CMs haben per Einzelabnahme den BT45 eingetragen (vorne 110/90-18 und hinten 130/90-16). Da der BT45 durch den BT46 ersetzt wurde und bei den Händlern nach und nach verschwindet, musste ich mir was einfallen lassen. Auf Anfrage hatte mir Bridgestone eine "Service-Information" zugesandt, dass gegen die wahlweise Verwendung von BT45 und BT46 keine Bedenken bestehen.

    Darüber hinaus technische Datenblätter zu den von mir gefahrenen Größen und eine Information von Bridgestone Japan (in Englisch), dass die "Stability Performance" des BT46 in allen Aspekten gleich oder besser als die des BT45 ist (siehe Anhänge). Die Auslauf/Ersatz-Liste ist nicht vollständig, auf dem zweiten Blatt stehen alle verfügbaren Größen - lag bei Bridgestone nicht in aktuellerer Form vor.


    So "bewaffnet" bin ich heute zur Prüfstelle gefahren, um erstmal zu fragen, welche Möglichkeiten sich da jetzt ergeben (inzwischen dürfen ja auch andere Prüforganisationen etwas kompliziertere Sachen anfassen, nichtmehr nur der TÜV) - noch rollen die vier CMs auf BT45 mit ausreichend Profil, Wechsel steht erst irgendwann in der Zukunft an.


    Große Ratlosigkeit bei dem Prüfingenieur, der sich damit befassen durfte. Kollege genauso ratlos. Chef angerufen - "Hä? Was?" und nach längerem Palaver und Verlesung aller vorgelegten Unterlagen dann "Geht ohne Eintragung. BT46 aufziehen, Unterlagen mitführen und bei Kontrolle vorzeigen."


    :shock: ... :gruebelx: ... :nono: das glaubt mir kein Kontrollorgan am Strassenrand, wenn ich sage "Der Chef der DEKRA in Frankfurt hat gesagt ...", da muss ich irgendwas schriftliches mit DEKRA-Logo, Stempel und Unterschrift haben. Nochmal Rücksprache mit dem Chef, dann hatte der Prüfer 'ne Vorstellung davon, wie er das zu Papier bringt. Software will das so nicht, nochmal Chef, am Ende hatte ich einen "Hinweis zur Berichtigung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung" - siehe Anhänge.

    Und da steht noch "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich" - ich muss jetzt also nicht damit in die Warteschlange der Zulasssungsstelle :happy:


    Und weil es soviel Spaß gemacht hat (izwischen waren wir zum Du übergegangen), das gleiche noch dreimal - ich hatte vorsorglich von allen 4 Maschinen die Papiere dabei, und auch etwas mehr Geld eingesteckt - die erste Ausfertigung hat 80 Euros gekostet, die drei weiteren je 60 Euros.


    Nur mischen darf ich die Reifen nicht - wenn jetzt ein Reifen neu muss, kommt der andere mit "Restwert" in eine andere Maschine (bzw. erstmal in den Keller - ich habe ja Ersatzräder zum Wechseln).



    Vielleicht kann ja der eine oder die andere BT45-Fahrer/in sich damit auch den Wechsel zum BT46 etwas einfacher machen - den Namen des Prüfingenieurs gebe ich gerne per PN weiter, wenn gewünscht. Mein Fahrzeugkennzeichen habe ich stehen lassen, ist sowieso öffentlich, siehe meine Hompage CM400T.de - falls hier jetzt einer was wegen Datenschutz meinen wollen müsste ...






    :wavey:


    BT45 vs BT46_TD_Ersatz.pdf  Reifenbescheinigung.pdf

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Gude,

    Will 2023 meine 750er Boldor von BT45 auf 46 umrüsten.

    Mal sehen was hier der Chef meint.

    Die Reifenregelung versteht dich kein Mensch mehr.

  • :wink1:


    Die Reifenregelung ist ganz einfach zu verstehen - Du darfst genau das fahren, was eingetragen ist, und sonst garnix. Vergiss einfach alles von Freigaben und "DOT vor 2020" und was sonst noch.

    Und wenn ausdrücklich BT45 eingetragen ist, dann nur BT45. Könntest Dir aber vielleicht eine Bescheinigung wie meine schon vorab besorgen, dann musst Du nicht zur Prüfstelle rennen, wenn Du neue Schlappen brauchst.


    Die Freigaben waren kinderleicht zu manipulieren, weil es keine zentrale Stelle gibt, wo ein Kontrollorgan am Strassenrand abfragen konnte, ob eine vorgelegte Bescheinigung wirklich so vom Reifenhersteller erstellt wurde.






    :wavey:

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • ich habe noch eine RF 600

    Wollte Bridgestone drauf machen. Habe keine eingetragene Reifenbindung.

    Tüv wollte Freigabe haben oder Sondereintragung.

    Habe mir dann Prelli geholt, die hat er anstandslos durchgewunken.

    Boldor hat auch keine eingetragene Bindung

    Bei der RF steht Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis.


    Mein Bruder hat auf seinem Trike Reifen eingetragen, die nicht Hergestellt werden. ( Fehler von Zullassungstelle vor 20 Jahren)

    Er gekauft, Tüv wurde mit den Reifen verweigert. In den Papieren ändern geht nicht, weil Original Brief nicht mehr existiert

    Also musste er im Prinzip die selben Reifen mit Sonderabnshme Einträgen lassen. ( es war ein zahlrndreher drin)


    Andersrum hat derselbe Tüv meine Suzuki Gs400x mit 15 Jahren alten Bt 45 durchgewunken. Prüfer meinte, bei 27 Ps ist er da ganz gelassen. ( keine Risse oder so)

  • TÜV und Dekra sind beiden hier in NRW der Meinung das keine Eintragung nötig ist da die Größe der Eintragung entspricht.

    Ich bin bei 3 Stationen hier gewesen, alle sagen exakt das gleiche.


    Soll mir doch die Rennleitung vor Ort beweisen das mein Pilot Power nicht dazu gehört.

    Ich werden denen nix zeigen ausser die ZB.

    UBB bis sind Altpapier und die aktuellen Papieren der Reifenhersteller werden von TÜV/Dekra als "egal" betrachtet.

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • :wink1:


    Ich habe dieses Thema nicht angefangen, um die zweiundvierzigste Reifenfreigabenfabrikatsbindungsneuregelungsdikussion anzuzetteln :crazy:


    Viele Fahrer älterer Maschinen haben bei ihren Motorrädern moderne Reifen in entsprechenden Dimensionen (die nicht den original in der ZB eingetragenen Größen entsprechen) aufgezogen und diese eintragen lassen. Und viele von diesen haben die BT45 aufgezogen und per Einzelabnahme ausdrücklich die BT45 in den aufgezogenen Dimensionen eingetragen bekommen. Die müssen sich jetzt alle was einfallen lassen, weil es den BT45 bald nicht mehr gibt. Und dafür habe ich hier dargestellt, wie die DEKRA das in meinem Fall (aus meiner Sicht einigermäßen unkompliziert) gelöst hat, damit ich zukünftig statt BT45 eben BT46 aufziehen kann.


    Alle die damit nix am Hut haben, dürfen sich gerne in einem der einundvierzig anderen Themen zu Reifenfreigaben und Fabrikatsbindungen austoben und dort schon zwanzigmal durchgekautes noch ein einundzwanzigstes Mal wiederkäuen.






    :wavey:

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  • Jupp, mein Fehler :oops:


    Falls ich meine CB900 oder CB1100R jemals nochmal ans Fahren kriegen wird es mich dort exakt treffen :roll:


    Bis dahin sind die Regelungen hoffentlich überall angekommen :bet:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
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  • :topX:


    Danke für die Dokumente, die VT muss zum TÜV.


    Mal schauen was der TÜV in Norddeutschland dazu sagt.


    Auf BT46 umsteigen muss ich auch irgendwann.

    Gruß aus Niedersachsen

    Dodi (Karl)

  • Erstmal danke für die Schilderung.

    :wavey:

    ...die erste Ausfertigung hat 80 Euros gekostet, die drei weiteren je 60 Euros....

    Ich habe die Gebühren jetzt nicht im Kopf, es könnte aber evtl. billiger sein, mit der Servicemitteilung von Bridgestone BT45 vs.BT46 zur Prüfstelle zu fahren und direkt eine Eintragung der BT46 vornehmen zu lassen, wenn man vorher BT45 d´raufhatte.

  • :wink1:


    Die Prüfstelle trägt nix ein - die schreibt Dir höchstens eine Bescheinigung, mit der Du das dann bei der Zulassungsstelle eintragen lassen kannst. Kostet dann bei der Zulassungsstelle nochmal Geld - das kann ich mir mit dieser Bescheinigung sparen, zweimal zu zahlen, dürfte unter dem Strich nicht billiger kommen.

    Und wenn die Prüfstelle das auf dem üblichen Bescheinigungs- und Eintragungs-Weg abwickelt, musst Du wahrscheinlich erstmal die BT46 aufziehen und dann direkt zur Prüfstelle und dananch zur Zulassungsstelle.

    Ich habe jetzt mit einem Prüfstellen-Besuch für alle 4 Maschinen die Bescheinigung, aber die BT45 kann ich erst noch runterfahren und dann die BT46 aufziehen. Mit der "ersparten" Zeit für Prüfstellen- und Zulassungsstellen-Besuche kann ich interessanteres anfangen :D

    Dafür habe ich die Kosten gerne so in Kauf genommen und nicht versucht, irgendwie irgendwo noch ein paar Euros billiger wegzukommen.






    :wavey:

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  • Du hast das bestimmt für Dich sinnvoll entschieden, aber es hat ja nicht jeder gleich 4 Exemplare der CM :D.

    Wenn man nur eins hat, und evtl. einen Vermerk in die Bescheinigg. bekommt, daß eine Eintragung in die Papiere "bei nächster Gelegenheit" (oder so ähnl.) vorzunehmen ist, ist der Aufwand auch nicht größer.

    Mich würde noch (evtl. per PN) interessieren, wer Dir bestimmte Größen ohne Fabrikatsbindung als zulässig bescheinigt hat (Du schriebst an anderer Stelle davon). Ich möchte gerne auf Conti Classic Attack umsteigen, und evtl. später auf noch weitere andere Reifen. Diese Rennerei/Kosten würde ich mir gerne sparen.

  • :wink1:


    Auf 4 CMs fahre ich BT45 und zukünftig BT46 - vorne 110/90 und hinten 130/90 und weil die grenzwertig breit sind in der CM (TÜ Hessen wollte vorne max. 90 und hinten max 110 genehmigen :o ), hat der aaS mir nur exakt die BT45 in diesen Größen eingetragen. Also Typbindung - das ist noch enger als Fabrikatsbindung. Gleiche Größen von anderen Herstellern könnten ja produktionsbedingt noch ein paar Millimeter breiter sein.

    Und für alle "Alteisenfahrer", die genauso die BT45-Typbindung drinstehen haben, können sich den Wechsel auf BT46 vielleicht einfacher gestalten als mit neuer Einzelabnahme - deshalb dieses Thema. Weil sie dann nicht zeitnah zusammenhängend Reifendealer, Prüfstelle und Zulassungsstelle aufsuchen mussten.

    Eine Änderungsabnahme nach 19.3 ist nach Ansicht des hiesigen DEKRA-Chefs bei Reifen nicht zulässig - deswegen auch extra der Hinweis in meiner Bescheinigung.


    Auf der fünften CM wollte ich (halbwegs) Grobstöller, da war in 110 und 130 nichts, was mir gefiel, deshalb habe ich die eine Nummer kleiner genommen. Bei denen hat der aas (derselbe, der vorher schon die dickeren abgesegnte hatte) das als unproblematisch angesehen und 100/90 vorne sowie 120/90 hinten ohne Typ- oder Fabrikatsbindung eingetragen. Als später ein DEKRA-Prüfer mal rumzickte, weil in der Ur-ABE der CM 'ne Fabrikatsbindung auf Brodgestone oder Yokohama drinsteht und ich Dunlop draufhatte (die Bindung wurde von Honda mit dem Nachtrag I zur ABE aufgehoben - aber das interessierte ihn nicht), hat mir der aaS das nochmal schriftlich extra bescheinigt, dass für die nachträglich genehmigten Größen keine Fabrikatsbindung gilt.

    Die BT 41AX, die ich derzeit auf dem Scrambler habe, sind wegen der dicken Profilblöcke fast genauso groß wie die BT45, obwohl die BT45 nominal eine "Schuhnummer" größer sind :D


    Name des aaS in Mainz kommt per PN.






    :wavey:

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.