CB 650 R - Motorkontrollleuchte

  • Guten Morgen Zusammen,


    leider habe ich ein Problem mit meinem Schätzchen welches mir nicht ganz schlüssig wird.


    Meine CB 650 R, MY21, knapp über 3k KM ist nun insgesammt zum dritten mal währen der Fahrt unter geringer Last in den ?Notlauf? gesprungen.



    Gestern bin ich ganz normal im 6. Gang bei ca. 90km/h über die Landstraße gefahren als mal wieder plötzlich die Motorkontrollleuchte anfängt zu blinken. Sofortiger Leistungsverlust, Gashahn nimmt kein Gas mehr an.

    Motorrad rechts an die Seite gestellt, Zündung ein mal an und wieder aus. Motorrkontrollleuchte bleibt dauerhaft an aber Motorrad verhält sich normal. Lässt sich auch über 6k RPM drehen.


    Beim letzten mal ging sie dannach direkt zum Händler, welcher wohl den Speicher ausgelesen und gelöscht bzw. dann auch ein Relais/eine Sicherung getauscht hat.


    Von meiner Seite aus wurde bisher nur ein anderer Kennzeichenhalter verbaut? Kann es etwas damit auf sich haben?



    Werde Sie diesesmal auch wieder zum Händler bringen... befürchte aber, dass das gleiche wieder passieren wird/kann.



    Erging es jemandem schon mal gleich?

    Das wird ein klarer Fall von Garantie sein, oder?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Dda im ersten halben Jahr: Gewährleistungsfall mit Beweispflicht auf Seiten des Händlers.


    Wenn mind. 3 mal Nachbesserung erfolglos, Rückwandlung möglich.

    Dies möglichst auch so schriftlich gegen Empfangsnachweis in Aussicht stellen. Wenn herumgedruckst oder dumm getan wird, kann dies auch gern mit entsprechenden Kosten für den Händler über den Anwalt erfolgen.

  • Hallo Andreas,

    Dda im ersten halben Jahr: Gewährleistungsfall mit Beweispflicht auf Seiten des Händlers.


    Wenn mind. 3 mal Nachbesserung erfolglos, Rückwandlung möglich.

    Dies möglichst auch so schriftlich gegen Empfangsnachweis in Aussicht stellen. Wenn herumgedruckst oder dumm getan wird, kann dies auch gern mit entsprechenden Kosten für den Händler über den Anwalt erfolgen.

    Das Fahrzeug ist leider schon über 6 Monate in meinem Besitz. Ist hier bei nicht bereinigung des Mangels trotzdem eine Wandlung möglich?


    Sollte hier nicht die einjährige Garantie greifen?

  • Wenn die CB schon über 6 Monate in seinem Besitz ist, zählt die Gesetzesänderung nicht.


    Fahr doch einfach mal zum Händler und schaue was er sagt/macht. Die ganzen Diskussionen hier

    bringen doch nichts - Du musst mit dem Händler einig werden - oder er den Fehler finden !

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  • Dda im ersten halben Jahr: Gewährleistungsfall mit Beweispflicht auf Seiten des Händlers.

    Wieso Gewährleistungspflicht ?

    Das Möpp ist Modelljahr 21, hat also mindestens bis 2023 Honda Garantie, falls Scheckheftgepflegt.

    Erst die Maschine, dann der Mensch.

  • Wir haben unsere Motorräder lange Zeit perfektioniert, damit Sie mit Ihrer Honda vom ersten Tag an glücklich sind. Wenn aber trotzdem etwas nicht in Ordnung sein sollte, beheben wir fast alle Probleme im Rahmen unserer Standardgarantie.

    Damit Sie an Ihrem Honda Motorrad besonders lange Freude haben, beträgt die Frist der Honda Garantie bei jedem neu zugelassenen Motorrad, Leichtkraftrad oder Roller und bei Original-Zubehörteilen 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung


    aus https://www.honda.de/motorcycles/services/warranty.html


    https://www.rechtsanwalt-grau.…as-sind-die-unterschiede/