Avon Roadrider MKII

  • Hallo!

    Kann mir jemand sagen der die Avon Roadrider MKII auf seinem Moped hat, ob zusätzlich zur Dimensionsangabe in Millimeter eine Dimensionsangabe in Zoll auf dem Reifen ist.

    Wollte die Größen 90/90-18 M/C 51V TL und 100/90-18 M/C 56V TL auf meine CB250RS montieren lassen.

  • Ja, ich hab die auf meiner VT.

    Ich musste die Reifen wegen der fehlenden Zoll Bezeichnung eintragen lassen. :|


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Hallo Werwolfi!

    Danke für die Info. Die Eintragung wollte ich mir eigentlich sparen.

    In der Serviceinformation von Avon steht nämlich folgendes:


    Fußnote 1) Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der

    Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.

    Die Verwendung der unter Punkt 1 aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das näher beschriebene

    Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.

    Fuß-Note 1)

    Bereifung Vorderrad: 90/90-18 M/C 51V TL Roadrider MKII

    Bereifung Hinterrad: 100/90-18 M/C 56V TL Roadrider MKII


    Auflagen: Nein


    Bemerkungen: Ja


    Bei Tube Type Felgen ist Schlauchverwendung erforderlich.

    Wir empfehlen bei der Montage AVON Schläuche zu verwenden!


    Metrische Reifengröße ersetzt die Imperiale Reifengröße bzw. Alphanumerische Reifengröße. Wenn Reifen keine

    Doppelkennzeichnung hat, müssen diese eingetragen werden.


    Bist du denn mit den Reifen zufrieden?

  • :wink1:


    Diese Information von 2016 ist das Papier nicht mehr wert :o


    Vermutlich ist ist die 1 ein Tippfehler - Fußnote 2 ist zutreffend. Auch in der Honda-Reifenliste sind für die 250RS nur Zoll-Größen gelistet, Millimetergrößen auch nicht als Alternativen.

    Und die "Freigabe" anderer als der eingetragenen Größen vom Reifenhersteller ist seit geraumer Zeit nicht mehr zulässig.


    Abgesehen von einer Übergangsregelung für Altreifen (Produktion vor 2020) darfst Du nach aktueller Rechtslage nur genau die Größen fahren, die in der ZB I stehen - also wirst Du für andere Größen nicht um eine Einzelabnahme (oder - vielleicht heute auch möglich - Änderungsabnahme) nicht herumkommen.

    An der Prüfstelle Deines Vertrauens fragen was geht :D






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Auf der Serviceinformation von Avon steht unter der Unterschrift folgendes :

    Honda 016 24.09.2021


    Also eine Änderung nach Einführung dieser mehr als fragwürdigen und überflüssigen Regelung.

    Scheinbar weis keiner so recht was Sache ist.

  • :o

    Scheinbar weis keiner so recht was Sache ist.

    Das hast Du gut erkannt - zumindest ist die Informationslage bei vielen Befragten unübersichtlich bis widersprüchlich.

    Und die Kontrollorgane am Strassenrand wissen noch weniger - aber die haben immer recht. Wenn Du also unschöne Diskussionen und Scherereien vermeiden willst, bist Du nur mit Eintragung in der ZB I auf der sicheren Seite.

    Entweder "auch genehmigt AVON Roadrider MKII 90/90-18 M/C 51V vorne in Verbindung mit AVON Roadrider MKII 100/90-18 M/C 56V hinten" oder (die bessere Version, die aber nicht jeder aaS macht) "auch genehmigt 90/90-18 M/C 51V vorne in Verbindung mit 100/90-18 M/C 56V hinten ohne Fabrikatsbindung".





    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Bist du denn mit den Reifen zufrieden?

    Ich bin sehr zufrieden.
    Würde die Gummis jederzeit wieder aufziehen. :topX:

    Du wirst mit der CB wahrscheinlich das gleiche Problem haben wie ich mit meiner VT:
    Das Fahrzeug ist nach nationalem Recht zugelassen und nicht nach EU-Recht. :|

    Deswegen muss der Reifen eingetragen werden.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Habe direkt bei Avon mal nachgefragt wegen der Doppelkennzeichnung. Bei den ersten Roadrider MK II gab es wohl tatsächlich bei einigen Dimensionen eine Doppelkennzeichnung.

    Bei welchen dieses aber schon wieder geändert wurde konnte man mir nicht sagen. Also wahrscheinlich doch nur mit Eintragung.


    Jetzt gibt es leider ein neues Problem!

    Habe mal die Felgenbreiten in der Serviceinformation von Avon mit denen am Mopped verglichen. Vorne stimmt`s. Hinten müßte laut Serviceinformation eine 2.15 Felge verbaut sein. Bei mir ist hinten wie vorne eine 1.85 Felge verbaut.

    In den Fahrzeugpapieren ist keine Felgendimension eingetragen (auch nicht im ganz alten entwerteten Breif). Da steht nur was von Leichtmetallfelgen.

    Bei Honda ist auch nichts zu finden.

    Na klar. Reifen kaufen ist ganz einfach!


    Und nun?

    Könnte jemand der ebenfals eine CB250RS (MC02) besitzt mal nachschauen welche Felgenbreite bei ihm am Hinterrrad verbaut ist?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

  • :wink1:


    Honda hatte in diversen Modellen in den ersten Jahren schmalere Felgen als später. Eventuell auch bei der RS.

    Möglicherweise hat AVON auch beim Umschreiben der Bescheingung von der 250N auf die 250RS nicht aufgepasst - die 250N hatte meines Wissens vorne 1.85 und hinten 2.15 :o






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • :topX:


    Ich drücke Dir die Daumen, dass nicht der Prüfer querschiesst (wenn ja => anderen Prüfer suchen).

    In den Standard-Tabellen steht nämlich für den 100/90 eine Standardfeldge in Breite 2.50 und als "zulässige Felgenbreite" 2.15 bis 2.75 :o

    Mir hat aber auch schon ein sachverständiger Sachverständiger (noch vor der Erfindung der "Freigaben") einen 110/90 auf der 1.85er Felge abgesegnet :D (bei meiner 80er CM 400T - die ersten CMs hatten vorne auch nur 'ne 1.85er Felge, später dann 2.15).






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.