Muss auch bei einem über 40 Jahre alten Motorrad (CM 400) der Seitenständer mit einen Schalter abgesichert werden?

  • Hi, ich schraube momentan an einer CM 400 aus 5/81 und möchte sie TÜV-fertig machen. Bei neueren Bikes ist es ja so, dass Fahren mit ausgeklapptem Seitenständer nicht möglich sein kann. Muss das bei einem so alten Bike auch nechgerüstet werden?

    :roll:

  • Ja,

    Es gab von Honda einen Umrüst-Satz auf einen Schnappständer und die Betriebserlaubnis für den festen Ständer wurde entzogen.


    Ich bin gerade dabei und versuche die XBR wieder auf den normalen Ständer zu bauen und einen Schalter am Ständer zu montieren.

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
    Turtle-Hilfe
    "Monty Burns" made by Terpi :)

  • :wink1:


    Die CM ist nicht alt genug, dass sie Bestandsschutz mit dem Originalständer hätte - dafür müsste sie noch ca. 10 Jahre älter sein.

    Also darfst Du mit Ständer unten nicht losfahren können - entweder muss der Ständer automatisch hochklappen, sobald er entlastet wird (dafür brauchst Du einen anderen Ständer mitsamt anderem Verschraubungsbolzen, zwei andere Federn und ein spezielles Umlenkblech), oder er muss mit einem Zündungsunterbrecher gekoppelt sein - oder Dein Mopped hat garkeinen Seitenständer :D das ist die einfachste Lösung.


    Als Zündungsunterbrecher-Schalter hat sich bei mir ein einfacher Universal-Bremslichtschalter (Beispielartikel) bewährt - mit einfacher Schaltung ist der Motor immer aus, wenn der Ständer unten ist, egal ob Gang drin oder nicht, mit etwas komplizierterer Relais-Schaltung kannst Du das mit dem Neutralschalter koppeln.


    Hat Dein Motor vorne zwischen den Krümmern die aussenliegende Ölleitung? Wenn nicht, solltest Du ihn nicht laufenlassen, wenn die Maschine auf dem Seitenständer steht (dann wird ein Nockenwellenlager nicht geschmiert), da wäre der Unterbrecherschalter mit einfacher Schaltung meine Empfehlung. Die beiden Anschlüsse des Schalters an die schwarzweisse Leitung vom Zündschloss zut CDI und an Masse anschliessen, richtig positionieren - fertig.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • „Die CM ist nicht alt genug, dass sie Bestandsschutz mit dem Originalständer hätte - dafür müsste sie noch ca. 10 Jahre älter sein“


    Hallo in die Runde,

    da bin ich gerade neugierig geworden. Ich baue mir gerade eine CB200 aus 77 wieder auf. Hat diese den angesprochenen Bestandschutz bei der Neuabnahme? Gibt es da einen besonderen Jahrgang? Bei meinen anderen Oldies hatte ich diese Probleme bisher noch nicht.


    Grüße


    Axel

  • :wink1:


    In meiner schlechten Erinnerung spukt was von 1976 oder 1974 rum - ManfredK hatte es schonmal detailliert hier im Board geschrieben, was damals wie gelaufen ist. Auch die Rechtsgrundlage (zurückgezogene und neugemachte ABEs). Ich glaube sogar hier im Twin-Bereich - vielleicht hilft die Boardsuche Dir weiter :nixweiss:


    Probleme mit nichtgesichertem Seitenständer muss es beim TÜV nicht unbedingt geben, auch wenn das Teil unzulässig ist - viele Prüfer (insbesondere die, die jünger als die Moppeds sind), wissen das auch nicht so genau und ignorieren sowas schonmal, bevor sie sich vom Biker erklären lassen müssten, was warum doch erlaubt ist.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Zum Thema Seitenständer:

    Bis Mitte 70 gab es da keine Vorschrift. Aufgrund vermehrter Unfälle hatte sich das dann geändert.

    Und es gibt m.W. auch keinen Bestandsschutz. D.h. eine Nachrüstung ist Pflicht.

    Anfangs (ca. 76-79) hatte Honda Gummistopper unten am Seitenständer eingeführt.

    Die habe ich bei 4 XLs montiert. Sie funktionieren ganz gut.

    Leider hat der Gesetzgeber irgendwann festgestellt, daß die Dinger nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen, weil man mit ausgeklapptem Seitenständer ja immer noch "losfahren" kann. Deshalb mußten die selbsttätig einklappenden Seitenständer montiert werden. Dafür gab es Nachrüstsätze inkl. Montageanleitung und Gutachten. (Habe ich noch in meinen Unterlagen.)

    Da ich das aber nicht so mag, habe ich meine Seitenständer so umgerüstet, daß sie blitzschnell für den TÜV umgerüstet werden können.

    Da wird dann blos eine M5er Schraube in den Achsbolzen reingedreht (gelber Pfeil).


    20220123_202819.jpg



    Beim ADAC gibt es bei den Oldtimerseiten (einfach mal googeln) eine schöne Übersicht über die Dinge, für die es einen Bestandsschutz gibt. Hier ein kleiner Auszug.
    (Hab ich immer als Kopie dabei, falls ein Uniformierter nicht glauben kann, daß ich nur einen Rückspiegel brauche und das Bremslicht gelb sein darf ?)


    Übergangsvorschriften für Motorräder: Erstzulassung §§
    vor 01.04.1952 § 59 StVZO Vorschrift Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig
    vor 01.01.1954 § 22a StVZO Keine BAG* Pflicht für Fahrzeugteile
    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten sowie für Rückstrahler
    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten
    ab 01.01.1954 § 22a StVZO BAG Pflicht für Beiwagen (rückwirkend wieder aufgehoben am 01.08.90)
    ab 01.01.1961 § 22a StVZO BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht
    ab 01.01.1961 § 22a StVZO BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer
    vor 01.01.1962 § 36a StVZO Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)
    vor 01.01.1962 § 38a StVZO Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (in BW ohne Ausnahme möglich)
    ab 01.01.1962 § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich
    ab 01.01.1962 § 55a StVZO Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich
    vor 01.01.1970 § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger hinten auch rot zulässig
    vor 01.01.1983 § 53 StVZO Bremslicht auch gelb zulässig
    vor 22.03.1985 § 53 StVZO Rückstrahler der Kategorie I zulässig
    ab 22.03.1985 § 53 StVZO Rückstrahler der Kategorie IA zulässig
    ab 01.04.1986 § 30a StVZO Einhaltung des Antimanipulationskatalogs für Fahrräder mit Hilfsmotor, Klein- und Leichtkrafträder aus StVZO
    ab 01.01.1987 § 53 StVZO Rückstrahler nicht an beweglichen Teilen zulässig, an den Lenkerenden bei Fahrzeugen mit ABE/EBE bis zum 16.06.2003 weiterhin zulässig
    ab 01.01.1988 § 49a StVZO Ausreichende elektrische Versorgung der Scheinwerfer und Signalleuchten erforderlich
    vor 01.01.1988 § 50 StVZO Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante kleiner 1000 mm
    ab 01.08.1988 § 50 StVZO Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante mindestens 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner 1250 mm
    ab 01.01.1988 § 53 StVZO Bremslicht erforderlich
    ab 01.10.1989 § 30b StVZO Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
    ab 01.01.1989 § 47 StVZO Abgasverhalten gem. ECE R40-00 bzw. ECE R47-00 erforderlich
    ab 01.08.1990 § 22a StVZO BAG Pflicht für Beiwagen rückwirkend wieder aufgehoben
    ab 01.01.1990 § 56 StVZO Zweiter Rückspiegel erforderlich, wenn bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit größer 100 km/h
    ab 01.01.1991 § 57 StVZO Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen
    ab 01.07.1994 § 47 StVZO Abgasverhalten gem. ECE R-40-01, ECE-R40.00 mit Ausnahme bis 30.06.95
    ab 01.10.1998 § 41 StVZO Bremsanlage muss RL 93/14/EWG entsprechen
    ab 17.06.1999 § 47 StVZO Abgasverhalten muss RL 97/24/EG für neue Typen mit EG-BE entsprechen, EBE ab 01.10.2000

    If it ain't broken, don't fix it.

  • .......

    Anfangs (ca. 76-79) hatte Honda Gummistopper unten am Seitenständer eingeführt.

    Die habe ich bei 4 XLs montiert. Sie funktionieren ganz gut.

    Leider hat der Gesetzgeber irgendwann festgestellt, daß die Dinger nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen, weil man mit ausgeklapptem Seitenständer ja immer noch "losfahren" kann. Deshalb mußten die selbsttätig einklappenden Seitenständer montiert werden. Dafür gab es Nachrüstsätze inkl. Montageanleitung und Gutachten. (Habe ich noch in meinen Unterlagen.)

    Das Entscheidende weshalb ausschließlich entweder selbsteinklappende oder durch Schalter gesicherte Seitenständerschalter gefordert wurden und die Gummiklotzsicherung nicht mehr zulässig, war, daß bei den Gummis nach wenigen Bodenkontakten, das Ende "abgearbeitet" oder abgerissen war und dann wieder Sturzgefahr bestand. Die Gummis sind heute noch erhältlich, störrisch, bzw sich hartnäckig dagegen wehrend, einzubauen,

    Ich habe größtenteils auf selbsteinklappend umgerüstet, weil solche "nur für den TÜV" Umrüstereien mich kostbare Lebenszeit kosten und irgendeine Sicherung, unabhängig von Vorschriften oder Bestandsschutz, m.M. schon Sinn macht

    Sangalaki

    Ein "fester" XBR Seitenständer liegt immer noch für dich bereit. Ich hatte Dich schonmal versucht anzurufen und Dich nicht erreicht und kurze Zeit später habe ich nach Mobiltelefondefekt einen Teil meiner Kontakte verloren. Ruf mich, wegen der zusätzlich nötigen Federn, sonst nochmal kurz an.

  • :wink1:


    Die Gummiklotz-"Sicherung" taugt auch nix - wenn Du schärfer um die Ecke fährst (an der ersten Ecke links abbiegen willst), klappt das Ding nicht schnell genug weg und haut Dich unsanft hin.


    Und die Änderung der ABE gab es rückwirkend ab einem bestimmten Baujahr - ältere Maschinen mussten nicht umgerüstet werden. ManfredK hatte es schonmal hier ausführlich dargelegt.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Wenn das Gummi schon so, wie bei den meisten aussieht, (hier,bei einer meiner NC30) dann geb ich Dir recht und dann hoppelt das und man versetzt hinten .Spätestens dann nimmt man sich vor, den Klotz zu wechseln.

    Sänder nc 30 Japan.JPG


    Wenn das Gummi noch so aussieht, dann funktioniert das schon halbwegs. Der obere Ständer auf dem untigen Bild ist der XBR Ständer für Sangalaki und da habe ich noch extra ein taugliches Gummi "reingequält".

    DSC_7853.JPG



    Hier die Teilenummer, des an vielen Hondas passenden Gummis. Im Fiche ist es fast nur bei Importfahrzeugen und nicht bei "deutschen" Fahrzeugen aufgeführt.

    GUMMI, STAENDER 50548-KW3-003 Suche nach Teilenummer # HONDA MOTORRÄDER - Online Original Ersatzteilkatalog (bike-parts-honda.de)

  • Mich hats in Würgassen fast vor eine Hauswand gedonnert weil meine CB900 "irgendwie" in der leichten Links nen Knall bekam :shock:


    Angehalten, zurück gegangen und die Straße analysiert ... ne 30..50cm frische Kerbe im Asphalt - da wurde mir klar, ich hatte vergessen den f*cking Seitenständer ein zu klappen, die Gumminummer (fast) versagt :boese:


    Monate später auf einer flotten Bundesstraße bei ca. 120km/h, Lichthupe vom Gegenverkehr, ein Blick nach links unten ... Seitenständer draussen und da kommt ne Links :wow: :aengstlich:


    Meine DIY Zündabchaltung, welche dann montiert wurde, funzte nur zu 99% und bei einem TÜV termin versagte sie prompt :oops:


    Als dann noch die CB1100F2 ins Haus kam welche den FlutschWegStänder hatte wollte ich mich entscheiden ob ich beide mit A oder B haben will.


    Hab dann auch die CB900F2 auf Einklappgedöns umgerüstet, besser ist das.


    So macher Biker hatte diesen Mist mit seinem Leben bezahlt.

    Ein Umkipper weil der Ständer weg ist verläuft da eher harmloser.

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • die four, k2, bj 72 hat bestandsschutz, ez. war 04.75.


    Sind sche... die Dinger aber ich wuchte die iron Maiden nicht immer auf den hauptständer

    Alteisenfahrer

  • :wink1:


    Meine Moppeds haben z. T. garkeinen Hauptständer, und den Chopper mit der langen Gabel auf dem Seitenständer abzustellen, wäre ein abenteuerliches Gefüßel, wenn der Ständer automatisch hochklappt. Ich bräuchte da zwar ziemlich viel Schräglage, um mit dem ausgeklappten Ständer aufzusetzen, aber das wäre dann sicher ein Abflug. Da ist mir der Schalter doch lieber - selbst wenn der alte Ständer Bestandsschutz hätte ...






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • die four, k2, bj 72 hat bestandsschutz, ez. war 04.75.


    Sind sche... die Dinger aber ich wuchte die iron Maiden nicht immer auf den hauptständer

    Für die Seitenständer"geschichte" gibt es keinen Bestandsschutz.


    Für Fahrzeuge ohne Einrichtung die quasi "elektrisch das Losfahren" verhindert,, muß der Seitenständer selbsteinklappend sein. und m.M eigentlich zu Recht.

  • Für die Seitenständer"geschichte" gibt es keinen Bestandsschutz.

    Jein - es gab ein paar Modelle der 60iger und 70iger Jahre die von dem damaligen Rückruf nicht betroffen waren. Genau könnte man das nur sagen, wenn man in den Archiven der Rundablage die damaligen Unterlagen nachschauen würde. Da ein mechanischer Umbau mangels Teile nicht möglich war, haben wir damals einige Kundenfahrzeuge mit einer elektrischen Sicherheitsschaltung umgebaut. Da es ja auch tödliche Unfälle gegeben hat, gebe ich dir aber volle Rückendeckung mit der grundsätzlichen Umrüstung.

  • Für die Seitenständer"geschichte" gibt es keinen Bestandsschutz.


    Für Fahrzeuge ohne Einrichtung die quasi "elektrisch das Losfahren" verhindert,, muß der Seitenständer selbsteinklappend sein. und m.M eigentlich zu Recht.

    Dann wundere ich mich warum das seit Jahren vom TÜV so akzeptiert wird. Ich habe den früher immer abgemacht, bis mir ein Prüfer sagte musst du nicht.... seitdem also so runde 20 Jahre fahre ich mit Ständer und Gummilappen vor - und es kommt noch nicht mal ein Stirnrunzeln.


    Das einklappend besser ist, steht übrigens nicht zur Frage, sondern nur ob es Bestandsschutz gibt.

    Alteisenfahrer