Freue Dich, wundere Dich nicht und schau, es ist ganz einfach.. Was toleriert oder übersehen wird, hat nichts mit geltendem Recht zu tun.
Die Bestimmungen zum Seitenständer sind im Anhang 3.1 klar geregelt und beziehen sich auf diese zuletzt in 2000 überarbeitete Richtlinie.
Diese Richtlinie mußte im Anschluß in nationales Recht übernommen werden.
Ausführungsbestimmungen und "Hilfestellungen", wie zeitgemäß damit verfahren werden soll, gab es dazu, mal vom zB vom Tüv, von Honda und oder auch von anderen Herstellern bzw Institutionen. Die hatten nie eine rechtlichen Bedeutung und können von diesen "Institutionen" auch jederzeit zurückgenommen werden. Von Honda weiß ich jetzt nicht, aber der Tüv hat ein diesbezügliches Merkblatt wieder zurückgenommen.
Für eine Ausnahme oder irgendwelche Bestandsschutzgeschichten beseht doch ganz ehrlich gesagt auch überhaupt kein Anlass, weil eine, wie zB von ManfredK beschriebene "elektrische Sicherheitsschaltung", bei praktisch jedem Fahrzeug mit geringem Aufwand durchführbar und zumutbar ist.