Rückleuchten - Bremsleuchten anpassen, was ist erlaubt?

  • Moin Moin,

    würde gern an meinen Seitenkoffern je eine - ja bin mir da noch nicht so Sicher ob als Rücklicht...

    aber ich denke eher an Bremslicht -

    LED Lampe machen mit e-Nummer.

    DREI Bremslichter - ob das die TÜVler oder DEKRANER wohl genehmigen

    bei der nächsten HU?

    Habe die Ehre! :007::007:

  • DREI Bremslichter - ob das die TÜVler oder DEKRANER wohl genehmigen

    bei der nächsten HU?

    Mit einem Wort: Nein.
    Bei Motorrädern sind nur zwei erlaubt, wenn ein Beiwagen montiert ist.
    Ansonsten maximal eine Bremsleuchte.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Hmmm, habs mir fast gedacht, so n Mist aber auch...

    Ich frag mich echt schon ewig wie wohl die

    Kreuzfahrtschiffe GOLDWING mit ihren unzuähligen

    Lämpchen jedes Mal die HU meistern???:irre::irre:

  • DREI Bremslichter - ob das die TÜVler oder DEKRANER wohl genehmigen

    bei der nächsten HU?

    Mit einem Wort: Nein.
    Bei Motorrädern sind nur zwei erlaubt, wenn ein Beiwagen montiert ist.
    Ansonsten maximal eine Bremsleuchte.

    Nur mal so am Rande:

    gegen meine LED Lauflicht-Blinker in meinem TopCase

    hat die DEKRA nix, und da blinken hinten insgesamt 4 (VIER) Blinker:nomoney::nomoney:

  • Dann hattest du einfach nur Glück....



    Bevor Sie sich an der Motorradbeleuchtung zu schaffen machen, sollten Sie wissen, dass am Motorrad nur solches Licht erlaubt ist, welches gesetzlich vorgeschrieben ist oder zusätzlich erlaubt wird. Erhöht eine zusätzliche Beleuchtung die Verkehrssicherheit (z. B. waagerechte Reflektorstreifen oder gelbe Rückstrahler an der Seite), wird diese gestattet. Ansonsten gilt, dass alles, was nicht ausdrücklich erlaubt, verboten ist.



    Zitat von Bussgeldkatalog
    • Bremslicht: Eine rote Bremsleuchte am Motorrad ist Pflicht, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Sie muss sowohl tagsüber als auch nachts deutlich zu sehen sein. Ein zweites Bremslicht am Beiwagen ist nicht notwendig, wenn das Fahrzeug vor 1988 erstmals zugelassen wurde oder es maximal 50 km/h schnell ist.



    Zitat von Bussgeldkatalog
    • Blinker: Für Mofa, Leicht- und Kleinkrafträdern sind Blinker nicht vorgeschrieben. Bei größeren Krafträdern sind sie hingegen Pflicht, um einen Spurwechsel anzuzeigen. Für den Blinker werden vier gelbe Leuchten verwendet, die im Abstand von mindestens 34 cm angebracht werden. Um nicht mit anderen Lichtern zu konkurrieren, müssen sie sich mindestens 10 cm von diesem entfernt befinden.

    Mit den vier Blinkern sind zwei vorne und zwei hinten, also vier insgesamt, gemeint...


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Als ich im Sommer auf einem Fahrsicherheitstraining war hab ich es den Leuten von der

    Dekra und den anwesenden Motorrad-Sheriffs gezeigt das alle vier Blinkerchen blinken

    und kein Mensch hatte was dagegen, nicht mal das in der Mitte des TopCase eingebrachte

    LED Rücklicht...???...???

    "das ist überhaupt kein Problem bei der nächste HU" - Zitat Dekra.

    Dateien

  • Oh ja!

    Da bin ich auch deiner Meinung!

    Lieber bezahl ich der Rennleitung mal 10 Euro

    mit den Worten "das ist mir mein Leben wert"

    Ganz Genau

  • Wer ein Brems- oder Rücklicht nicht sieht, sieht auch keine drei. Leider ist es so, dass alle Leute immer mehr lichttechnisch aufrüsten. Jeder will mehr und helleres Licht.

    Ich bin der Meinung, daß das alles schon zuviel ist. Dadurch, dass man geblendet wird, sieht man bald nichts mehr, gerade bei Regen und nassen Fahrbahnen; weniger ist mehr!

    Guido us Kölle

  • Man sieht immer mehr Mopeds welche am heck links und rechts KombiLEDDingerichs haben, Blinker/Rück-/Bremslicht.

    Das sind dann 2 von jedem, legal.

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • Wer ein Brems- oder Rücklicht nicht sieht, sieht auch keine drei. Leider ist es so, dass alle Leute immer mehr lichttechnisch aufrüsten. Jeder will mehr und helleres Licht.

    Ich bin der Meinung, daß das alles schon zuviel ist. Dadurch, dass man geblendet wird, sieht man bald nichts mehr, gerade bei Regen und nassen Fahrbahnen; weniger ist mehr!

    Guido us Kölle



    nun ja wenn ich da an so viele auf mickrig umgebaute Lichtlein denke...schadets nicht mehrere davon zu haben........oder plötzlich eine ganze Wand aufleuchtend vor sich zu sehen oder nur etwas kleines hat eine andere psychologische Wirkung .............. oder darum lieber grösser aber nicht gar so hell wenn ich z.b. all die Blinkerumbauten sehe....

    .


    Nach schräg kommt flach


    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist


    .

  • :wink1:

    ... maximal eine Bremsleuchte.

    Wie Kolle schon erwähnte - mit den 3in1-Kombinationsleuchten darf ein Motorrad auch 2 Bremsleuchten haben. Häufig sind bei den Dingern aber die Anbauvorschriften (Sichtwinkel) nicht eingehalten, so dass im Realbetrieb oft nur ein Rück-/Bremslicht zu sehen ist :o

    Solche Kombileuchten plus originales mittiges Rück-/Bremslicht ("Das kann ich nicht wegmachen - dann hätte ich ja keine Kennzeichenbeleuchtung mehr.") sieht man auch gelegentlich, zulässig vermutlich nicht, was die Kontrollorgane dazu sagen :nixweiss:






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • :wink1:

    ... maximal eine Bremsleuchte.

    Wie Kolle schon erwähnte - mit den 3in1-Kombinationsleuchten darf ein Motorrad auch 2 Bremsleuchten haben.


    Stimmt.
    Hab ich so auch an meiner VT.
    Auflage für die "legalität" der e-Prüfzeichen auf den Kombileuchten (Licht/Bremslicht/Blinker) ist aber tatsächlich

    das entfernen des originalen Rück-/Bremslichtes.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png