lenker ohne Kennzeichnung

  • Habe einen Lenker gefunden, der wunderbar an meinen Hobel passen würde, also ergonomisch super. Nur: Das Ding hat keine Kennzeichnung, gebastelt sieht er für mich nicht aus.

    kann man sowas eintragen lassen? Habe neulich mit einem geschwätzt, der sagte, sogar Tomaselli hat Lenker ohne Kennzeichnung im Programm.

  • :wink1:


    Wenn Du von irgendeinem Hersteller ein Teilegutachten mit passender Maßzeichnung findest, sollte eine Eintragung kein Problem sein.

    Ohne Teilegutachten oder Herkunftsnachweis (z. B. anhand einer eingeprägten Teilenummer des Herstellers) sollte kein gewissenhafter Prüfer sowas absegnen.


    Die frühen Honda-Lenker hatten auch keinerlei Kennzeichnung, später hat Honda wenigstens den Modellcode (z. B. 447 für die CM 400T oder 413 für die CB 400T/N) eingeprägt, das soll (nach Erzählungen) schon für eine Änderungsabnahme reichen können ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Man müsste vollkommen zweifelsfrei feststellen, dass das ein Originalteil von einem bestimmten Fahrzeugherrsteller ist, das wäre die einzige legale Option. Geprüftes Zubehör ohne Kennzeichnung gibt es nicht.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Kommt aufs Alter an oder? Ich hab auch noch ne alten Magura M Lenker aus den frühen 70ern rumfliegen und der hat keine Nummer.

    Alteisenfahrer

  • Eine Altersbestimmung dürfte aber kostspieliger werden als ein „moderner“ Lenker mit Papieren.

    :nixweiss:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • :wink1:

    ... alten Magura M Lenker aus den frühen 70ern ...

    Ist da denn wenigstens das Hersteller-Logo eingeprägt, dass er als Magura-Lenker zu identifizieren ist? Wenn ja, hast Du ein passendes Teilegutachten mit Maßzeichnung? Dann kann der Prüfer - nach sachkundigem Ermessen - das so akzeptieren.

    Wenn nicht eindeutig als Magura-Lenker zu identifizieren, wird es selbst für einen Sachverständigen schwierig, eine Einzelabnahme ordentlich zu begründen.

    Wenn identifizierbar, aber dazu nur ein allgemeines Materialgutachten verfügbar (wie z. B. für die alten KONI-Stoßdämpfer), dann kann ein sachverständiger Sachverständiger das durchwinken.


    Das in #1 abgebildete Teil sieht mir wie ein "Replika"-Lenker aus zweifelhafter Quelle aus.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Ich frage mich ja immer noch, warum man bei nem Hobel was eintragen lassen muss :gruebelx: Einfach dran schrauben und loshobeln.

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  • das Ding von mir ist nicht verbaut und im Teilefundus den mann eventuell irgendwan unter Umständen mal irgendwo brauchen könnte. Magura steht aber drauf. War nur als Anmerung gedacht.

    Alteisenfahrer

  • Nun gut, dann eben für die Schubkarre oder als Deko...

  • Olaf, ich muss dir widersprechen. Es gibt kein Teilegutachten ohne eindeutige Bauteilkennzeichnung. Und ein "Materialgutachten" reicht bei einem Lenker nicht, auch nicht für eine Einzelabnahme. Jedenfalls nicht, wenn der Prüfer weiß, was er da tut.


    Denkbar wäre beim Lenker ein Prüfbericht (so wie z.B. bei den Stahlflexen von Probrake). Wenn da alles drinsteht, was ein Lenker können muss und das Teil sich eindeutig zuordnen lässt, dann könnte das als Grundlage für ne Einzelabnahme herhalten.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • :wink1:


    Mag sein dass der Prüfer nicht wusste was er tat ... :nixweiss: was ich mit Materialgutachten meinte, ist vielleicht das, was Du mit Prüfbericht bezeichnest (müsste jetzt erst die alten KONI-Unterlagen suchen, um zu schauen, was genau da steht - Teilegutachten waren es zumindest nicht, die gab es damals noch nicht).

    Ich hatte schon einen Pichler-Lenker in der Hand - der Besitzer wollte ihn als "Fehling-M-Lenker" loswerden, weil er keine Unterlagen dazu fand (das Teil passte natürlich zu keiner Zeichnung in den Fehling-Teilegutachten). Ich habe an dem Lenker nur das Pichler-Logo identifizieren können, 'ne mäßige pdf-Kopie eines TÜV-Gutachtens (wie das genau hiess :nixweiss: ob nun Prüfbericht oder anders) aus dem Netz gezogen, womit das Teil als Pichler SL-26 (wenn ich mich recht erinnere) zu identifizieren war, und damit hat der andere den Lenker dann problemlos eingetragen bekommen.


    Und manche aaS können/dürfen auch selbstgeschnitzte Bremszangen-Halteplatten oder Bremsscheiben-Adapter "absegnen", wenn man ihnen plausibel darlegt, aus welchem Material die Teile sind und sie das für ok halten - aber vielleicht wissen die ja auch nicht, was sie tun ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Dürfen und dürfen ist nicht das gleiche. Ich hab zwar die Befugnis, lauter solches Zeug zu schreiben, aber ohne die entsprechende Grundlage ist das einfach Mumpitz. Ich darf das also schreiben, darf mich aber dabei nicht erwischen lassen.

    An einen Lenker gibt's konkrete Anforderungen, die kann man vor Ort nicht abprüfen, da wäre also ein Materialnachweis nicht ausreichend. Dort wo's nicht so genau definiert ist, kann man sich der Sache anhand von Berechnungen oder dem Vergleich mit geprüften Bauteilen nähern.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?