VERDAMMT WICHTIG !!! TÜV-Gutachten

  • VERDAMMT WICHTIG !!!
    Hey - weiß jemand, wo ich ein TÜV-Gutachten herbekommen kann für ein Bodystyle Sitzkeil und für eine Bodystyle Radabdeckung? Ich habe ne PC38. Über Louis war es zumindest für die Heckunterverkleidung kein Problem. Aber für den Keil und für die Hinterradabdeckung gestaltet sich das schwierig.


    Oder muss man diese Teile vielleicht gar nicht eintragen lassen?

    2 Mal editiert, zuletzt von T-Wurstschnittchen ()

  • An sich haben die Dinger alle eine ABE und sind somit nicht eintragungspflichtig. Für denn Fall, das ich mich da irre, korrigiert mich bitte

    - Yamaha Axis
    - Honda X8R
    - Simson S50
    - CB 250 N
    - CBF 600 PC38 / PC43 :D

  • Eine ABE brauchste für den Bugspoiler .... für die Hinterradabdeckung und
    Sitzbankunterverkleidung brauchste nichts .....
    Zumindest hier in NRW - Gelsenkirchen


    MFG.Gorden



  • Nicht alles was ein Tüv Gutachten hat muß auch eingetragen werden.:wink:
    Das Gutachte ist ja schon von 2000, da hat sich inzwischen wohl was geändert.


    Ich habe bei meiner FZR nen Vorderradkotflügel aus GFK von Pferrer montiert, wie ich den abgeholt habe hat der Herr Pferrer mir gesagt das er beim Tüv in Köln, von der Gutachtenstelle aktuell keine Gutachten mehr für die Kotflügel bekommt, da diese inzwischen Eintragungsfrei wären.


    Bei der Soziusabdeckung und der Hinterradabdeckung würde ich mir da auch keine Gedanken machen.


    Bei dem Bugspoiler sieht es da schon anders aus da dieser einen deutlich größeren Einfluß auf das Fahrverhalten hat und auch als Verkleidungsteil angesehen werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Moerser ()

  • Das Ding ist, dass ich mir die Heckunterverkleidung, die Hinterradabdeckung und die Soziusabdeckung über ebay gekauft habe. Bis auf den Sitzkeil ist nichts direkt von Honda. Der Keil sollte daher auch kein Problem darstellen. Jedoch die anderen beiden Teile. Es geht nämlich nicht von den beiden hervor, von welchem Hersteller sie konkret sind. Von daher sind doch dann die Tüv-Gutachten für den *****, oder?

  • Hallo T-Wurstschnittchen,


    wenn die Bodystyle Hinterradabdeckung und die anderen Sachen von Fechter sind, dann schreib denen einfach ne nette Mail. Hab ich auch gemacht, weil ich den Aufkleber bereits drauf habe und jetzt doch lackieren möchte. Ich dachte erst, die schicken mir nur den Aufkleber, aber weit gefehlt: Aufkleber UND ABE zusammen waren nach 2 >ZWEI< Tagen in meinem Briefkasten. Fand ich Klasse. Probiers mal, sollte das nicht funktionieren, ne ABE für die Hinterradabdeckung hätte ich übrig. Nur halt den Aufkleber nicht, der auf der A. angebracht werden sollte.


    FECHTER DRIVE Motorcycle Experience


    Gruß
    Micha

  • so - bei der Hinterradabdeckung ist jetzt alles Sahne! Nun habe ich allerdings erfahren, dass die Heckinnenverkleidung von redbeeproducts ist und die bei der Lieferung kein Gutachten mitgeschickt haben. Was mach ich denn nun? ******* mit der ******* hier!

  • ich hab zu meiner heckinnenverkleidung nur nen werkstoff gutacheten bekommen. die tüv abnahme muss ich also selber machen lassen und es dann noch eintragen lassen. bis jetzt iz es aber nie einem von der rennleitung aufgefallen. werd mal gucken was die beim nächsten tüv dazu sagen. bis dahin werd ich es einfach dabei belassen.


    bei der hinterrad adeckung gibt es auch verschiedene aussagen. einige meinen, des iz nur nen spritzschutz der net eintragungspflichtig iz. werd mich halt überraschen lassen


    noch iz die hu net dran, hab also noch nen bissl zeit da erfahrungsberichte zu sammeln.

  • Ich war im Mai beim Tüv und die wollten nur die ABE vom Bugspoiler ....
    Hinterradabdeckung und Heckunterverkleidung hat den nicht interessirt .
    MFG.Gorden

  • Und is das überall gleich in Deutschland oder eher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Nicht, dass der Tüv auf einmal an der Landesgrenze anders tickt als wie in Gelsenkirchen! Meine Mehr- oder Wenigkeit lebt nämlich in Sachsen-Anhalt.


    -weitere Antworten erwünscht-

  • Also ich war mit einer HR-Abdeckung (no-name. von ebay) schon zweimal bei der Hauptuntersuchung (jetzt am Montag das zweite Mal, TÜV Süd, Bayern). Der Prüfer hat sich nicht die Bohne dafür interessiert.


    Was im Falle eines Unfalles passiert (Versicherung), steht aber trotzdem auf einem anderen Blatt!!! :confusedx:


    Das Fechter-TÜV-Gutachten ist recht missverständlich:


    Kap.0 sagt, man muss eintragen lassen, Kap. 4 sagt, das wäre nicht vorgeschrieben. Ja watt denn nu :gruebelx:


    Gruß, Jürgen