HILFE TÜV Problem mit Seitenständer

  • :mad:Hallo Zusammen,
    habe eine fast 30 Jahre alte Honda CB 750KZ. Da diese aus Holland überführt wurde muss ich diese kompl. neu abnehmen lassen. Der TÜV bemängelt den Seitenständer, da dieser in heruntergeklapptem Zustand die Zündung nicht unterbricht, bzw. weil er nicht automatisch beim Anheben einklappt.:mad:
    Was kann ich da machen damit ich dem TÜV gerecht werde. Gibt es irgendwo einen Nachrüstsatz oder so was ?


    Gruß


    Piepa

  • :mad:Hallo Zusammen,
    habe eine fast 30 Jahre alte Honda CB 750KZ. Da diese aus Holland überführt wurde muss ich diese kompl. neu abnehmen lassen. Der TÜV bemängelt den Seitenständer, da dieser in heruntergeklapptem Zustand die Zündung nicht unterbricht, bzw. weil er nicht automatisch beim Anheben einklappt.:mad:
    Was kann ich da machen damit ich dem TÜV gerecht werde. Gibt es irgendwo einen Nachrüstsatz oder so was ?


    Gruß


    Piepa


    Erstmal Tach!


    Willkommen im Board!


    Zur Frage: Alle alten Honda´s wurden im Rahmen einer Umrüst/Rückrufaktion
    auf die Seitenständer umgerüstet, die "zurückflitschen".
    Mit den Ständern, die nicht einklappten, gab es böse Unfälle beim Losfahren.
    Das Problem war also weit verbreitet,
    Lösungen dafür gibt es Einige.
    Nur bei Honda selbst wahrscheinlich nicht mehr,
    weil so alte Ersatzteile nicht mehr am Lager sind.


    Deshalb müsstest du bei Ebay mit etwas Geduld ein passendes Teil für dein Motorrad bekommen können.
    Oder du baust eine Schaltung mit einem Bremslichtschalter oder Ähnlichem,
    der die Zündung bei ausgklapptem Ständer unterbricht.


    Ich hatte letztes Jahr z.B. das gleiche Problem mit einer Enduro aus der Schweiz
    und konnte das Problem in einer Stunde mit Teilen aus meiner Kramkiste lösen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Danke für die schnelle Antwort,
    hoffe ich werde bei Ebay fündig.


    Gruß


    Piepa

  • Danke für die schnelle Antwort,
    hoffe ich werde bei Ebay fündig.


    Gruß


    Piepa


    Wenn nicht, melde dich nochmal.
    Es ist kein großer Akt, den Ständer zum Flitschen zu bringen.
    Müsstest halt mal deinen Ständer fotografieren und
    die Fotos hier einstellen.
    Gewöhnlich muss nur die Schraube im Gelenk verlängert werden,
    damit sich die Rückholfedern darum biegen müssen.
    Schon flietscht es.


    PS: Hier hast du die Möglichkeit, dich vorzustellen:


    Willkommen beim Honda-Board - Honda-Board

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Entwarnung !!!!!!


    Die einfachste Lösung führte auch zum Erfolg.
    Habe den Ständer demontiert. TüV hat einer Abnahme zugestimmt, da ein Hauptständer vorhanden ist.
    Zu Hause wieder angebaut und fertig.

  • Danke von hier aus noch mal an
    Afrikaans und Buggy.
    Immer schön wenn es Leute gibt, die einen unterstüzen wollen.


    Gruß


    Piepa

  • Danke von hier aus noch mal an
    Afrikaans und Buggy.
    Immer schön wenn es Leute gibt, die einen unterstüzen wollen.


    Gruß


    Piepa


    *Klugscheißmodus ein*


    Du bist dir darüber im Klaren, dass die Betriebserlaubnis und damit dein Versicherungschutz erlischt, wenn du den nicht Tüv-konformen Seitenständer wieder anbaust?


    *Klugscheißmodus aus*

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Ja,
    aber nicht alle Prüfer entscheiden so.
    Genau genommen ist das Motorrad ja komplett abgenommen und der Seitenständer ein Originalteil.
    Die Bemängelung ist nirgendwo eingetragen und somit dürfte auch die BE nicht erlöschen.


    Piepa

  • *Klugscheißmodus ein*


    Du bist dir darüber im Klaren, dass die Betriebserlaubnis und damit dein Versicherungschutz erlischt, wenn du den nicht Tüv-konformen Seitenständer wieder anbaust?


    *Klugscheißmodus aus*





    *Klugscheißmodus ein*

    Quelle: StVZO §19: Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis



    Betriebserlaubniss erlischt demnach nicht, da allenfalls eine Gefährdung des Fahrers zu erwarten ist.


    Versicherungsschutz erlischt eh nur dann wenn der nichtklappende Ständer :wink: Ursache ist.


    *Klugscheißmodus ein*




    P.S. Soweit ich weiß hat doch die KZ den gleichen Seitenständer wie die Boldor, frag doch mal den "Eddi", der müßte noch diverse klappende Boldorständer haben.


    Gruß Thomas

  • An deiner Stelle würde ich mir ganz schnell sonnen Selbsteinklapper besorgen.
    Kosten wirds dich vielleicht was um die 10.-€.
    Dafür schützt du dich vor ner miesen Unfallursache.
    Bin auch nicht immer einer Meinung mit dem was so mancher Ingenieur ausbrütet, aber in dem Fall war die Rückrufaktion begründet.
    Gab Leute, die sind erst mit 40/50 km/h in die Linkskurve gegangen und haben sich dann ausgehebelt :(


    ..und rast nicht so! :wink:


  • Dem kann ich nicht ganz folgen.
    Zum Einen unterscheidet das Gesetz dort nicht
    zwischen selbstverschuldeten und fremdverschuldeten Gefahren
    und zum Anderen sind durchaus auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet,
    z. B. der Sozius/Sozia und Andere.


    Wie auch immer, in jedem Fall ist es besser,
    sich einen TÜV-konformen Ständer zu besorgen,
    als sich im Schadensfall auf spitzfindige juristische Schräubchenkunde einlassen zu müssen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Hallo,


    ich kann mich da nur 100% an die Ausführungen von Afrikaans und auch gurky anschließen.
    Der mögliche GAU: losfahren in der Ortschaft mit ausgeklapptem Seitenständer, Sturz in der ersten Linkskurve bei 50(+x) km/h (da recht das größte Fahrkönnen nicht zum Abfangen), Mopped rutscht mit Wucht geradeaus und verletzt ein paar Kinder schwer. Da haben die den Rest ihres Lebens einen Schaden und der Fahrer/Halter darf lebenslänglich eine Rente zahlen, da der Versicherungsschutz erloschen ist.
    @piepa: das Motorrad ist ohne Seitenständer abgenommen und da war es auch okay. Aber selbst wenn der Ständer dran gewesen wäre und der Prüfer hätte dies nicht bemerkt, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Seitenständer gehören (aus gutem Grund) zu den wenigen Teilen, die ganz bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, ansonsten die BE erlischt
    Gruß

  • Der Seitenstaender ist auch eins der ganz wenigen Teile fuer die es keinen Bestandsschutz gibt. Die Frage kommt auch immer wieder bei Oldtimern auf, ob sie nach einer Nachruestung noch als original anzusehen sind. Meiner Meining nach hast du nur 3 Moeglichkeiten.


    1. Einklappbaren Staender nachruesten. Duerfte das kleinste Problem sein und gilt dann noch als original.


    2. Einen Killschalter am Staender anbauen. Kannst du mit dem Kupplungsschalter verbinden, gilt dann aber nicht mehr als original.


    3. Den Staender dauerhaft weglassen.

    Vergiss das Pferd - echte Ritter kommen auf dem Motorrad.


    Das Internet is nur ein Hype - Bill Gates 1993

  • Ja,
    aber nicht alle Prüfer entscheiden so.
    Genau genommen ist das Motorrad ja komplett abgenommen und der Seitenständer ein Originalteil.
    Die Bemängelung ist nirgendwo eingetragen und somit dürfte auch die BE nicht erlöschen.


    Piepa


    Und was hilft dir das wenn den Mopped kaputt auf dem Boden liegt weil der Seitenständer dich ausgehebelt hatt?

    Einmal editiert, zuletzt von Moerser ()



  • Wie auch immer, in jedem Fall ist es besser,
    sich einen TÜV-konformen Ständer zu besorgen,




    Bin ich eigentlich der einzige der das sehr zweideutig findet. :wink: