HILFE TÜV Problem mit Seitenständer

  • Hi

    Zitat

    Bin ich eigentlich der einzige der das sehr zweideutig findet.


    Wie es aussieht: Ja:D
    Aber im Ernst, Honda hat ca. mitte der 80er alle registrierten Besitzer angeschrieben das die BE erlischt wenn die Ständer nicht ausgetauscht werden. (Die nicht von selbst einklappbaren ohne Unterbrecher). Hab den Wisch noch irgendwo rum zuliegen. Konnte man sich dann kostenlos beim Hondahändler den neuen, selbst einklappenden, Ständer unter Vorlage des Schreibens abholen.


    In einem anderem Thread läuft ja gerade die Diskusion bzg. Umbau/elektrische Sicherung.
    Gruß

  • @Moerser


    Um der Verbreitung eines Irrtums vorzubeugen...


    "Verkehrsteilnehmer" im straßenverkehrsrechtlichen Sinne ist, wer öffentliche Wege, Straßen und Plätze im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt und sich dabei verkehrsrelevant verhält.


    Auch der Fahrer ist Verkehrsteilnehmer im Sinne von § 19 StVZO.
    Während viele Verkehrsvorschriften auf das Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern abzielen, ist diese Einschränkung hier bewusst weggelassen worden.

    [SIGPIC]der fe-igel[/SIGPIC]der fe-igel
    If it doesn't fit, get a bigger hammer!

  • Bin ich eigentlich der einzige der das sehr zweideutig findet. :wink:


    ne, bist du nicht, ob mein Ständer TÜV-konform ist, muss ich auch mal in Erfahrung bringen, grins

  • Haallo liebe Chatter und Forenmitglieder !!
    Ich hätte nie gedacht, dass ich so eine Welle hier lostrete. Das finde ich prima.


    Kurzum !!!!! Ich werde den Ständer mit Sicherheit Zeitnah mit einer Zugfeder nachrüsten oder gegen einen Anderen austauschen.
    Ach mir geht meine und auch die Sicherheit Anderer Leute vor.
    Frage ist jedoch ob ein Original angebrachter Ständer als schwerer oder geringer Mangel gewertet werden sollte. Da bin Ich der Meinung das der Prüfer sehr pingelig war.


    Gruß an Alle
    und Danke für die rege Beteiligung


    Piepa:D

  • Hallo,
    werde in Kürze mit meiner 500er K1 (Bj. 1975) zur Vollabnahme beim TÜV sein. Habe z.Zt. den originalen L-förmigen Metall-Seitenständer dran (1 Feder, kein Gummiklotz, nicht selbst einklappbar).
    In einem Schreiben von Honda aus 1992 wird etwas ausführlich zu der Problematik gesagt. Danach bezog sich die damalige Umrüstaktion nur auf Seitenständer mit Gummiklotz-Rückstellmechanik. Seitenständer der vorangegangenen Generation (ohne Gummiklotz) waren von der seinerzeitigen Zwangsumrüstung (auf Weisung des Kraftfahrt-Bundesamtes) nicht betroffen. Darauf habe ich bereits in einem problemorientierten Vorgespräch den TÜV-Prüfer aufmerksam gemacht, was dieser auch bestätigte. Etwas ganz anderes ist natürlich die Frage der Sicherheit. Aber wenn es danach ginge, wäre der Kauf eines solch alten Motorrades von vornherein gut zu überlegen, ich sage nur: Bremswirkung, Blinker, Stoßdämpfer ...
    Gruss
    cb500k1

    Einmal editiert, zuletzt von cb500k1 ()


  • In einem Schreiben von Honda aus 1992 wird etwas ausführlich zu der Problematik gesagt. Danach bezog sich die damalige Umrüstaktion nur auf Seitenständer mit Gummiklotz-Rückstellmechanik. Seitenständer der vorangegangenen Generation (ohne Gummiklotz) waren von der seinerzeitigen Zwangsumrüstung (auf Weisung des Kraftfahrt-Bundesamtes) nicht betroffen.



    Richtig!


    Deswegen habe ich auch immer ein Schreiben von Honda diesbezüglich dabei, dass meine Hondas davon nicht betroffen sind.
    Allerdings hat nur noch meine Four einen Seitenständer, der nicht von alleine einklappt.
    Der stellt da aber keinerlei Gefahr dar ;) ...



    Gruß
    Thomi