Erstattung der MwSt bei Ausfuhr eines Motorrads

  • Versuch es doch mal mit den Stichworten: Mehrwertsteuerbefreite Ausfuhr oder VAT (Value added Tax)



    Ich bin mir nicht sicher, aber die MwSt.-Rückvergütung funktioniert nicht beim Handel zwischen Privatpersonen, da du in diesem Fall ja a) nicht Vor- und Umsatzsteuerberechtigt bist und b) keine Rechnung mit MwSt ausstellen darfst.
    Üblicherweise funktioniert das mit der Steuer ganz einfach. Der Ausländer (hier als nicht-EU-Bürger) erwirbt in Deutscland bei einem Unternehmen ein Gerät und gibt beim Kauf an, dass er es exportieren will. Er bekommt daraufhin eine Rechnung ohne MwSt, und muß bei der Ausreise dann beim Zoll die Ausfuhr anmelden und im Heimatland beim Zoll entsprechend Zoll und Umsatzsteuer bezahlen.
    Daher vermtl. auch die Sicherheitsleistung bei wertigen Gegenständen, von der Yoosen sprach


    Ich habe das vor Jahren mal mit einer Armbanduhr gemacht, die ich einem asiatischen Kollegen mitbringen sollte. War dort nicht zu bekommen. Habe hier beim Juwelier mit dem Hinweis auf die Ausfuhr, eine Uhr gekauft, daraufhin eine Rechnung und ein Dokument für den Zoll bekommen, beides mit der Uhr bei der Ausfuhr angegeben und im Einreiseland mußte ich dann anstelle des duty free Ausgangs den Customs duty nutzen und Zoll und die landestypische MwSt direkt am Flughafen bezahlen. Lief glatt durch.


    Fetisch.



  • so solls sein!
    es soll aber ja auch leute geben die die karre kaufen ohne Ust und dann meinen sie exportieren sie...verschleudern sie aber gleich um die ecke ohne mwst oder sonstwie


    deswegen sicherheitsbetrag