Alles anzeigenSo, bin jetzt vom TÜV zurück: HU war kein Problem (wofür bastel ich auch sonst monatelang in der Küche rum?), Leistungsänderung ging allerdings nicht nach § 19.3 sondern nur nach § 19.2.
Das heißt das gescannte Gutachten vom TÜV-Süd (16/40 Übersetzung = 84 km/h, vielen Dank, die Geschwindigkeit haben sie übernommen) fanden sie in NRW nicht soo prickelnd, weil so nicht anwendbar (einfach 16 Zähne gucken, eintragen und 23 Euro kassieren).
Allerdings hat es ausgereicht, dass der Prüfer durch Selbstversuch (über 15 km!) die Höchstgeschwindigkeit überprüft hat, anschließend wurden die Zähne des Ritzels gezählt und DANN der Rest der HU gemacht Ergebnis war insgesamt für alle supi: 2 Tüvler mussten mal dringend mein Moped fahren, 63 Euro für die Leistungsänderungsprüfung waren fällig, und ich habe jetzt alles, was ich brauche, um die MB8 günstig anzumelden.
Wer das Gutachten gebrauchen kann, sollte mir eine PN schicken (nicht hier posten). Allerdings kann man auch gleich ohne dieses Schriftstück selbst zum TÜV fahren, weil es mit meinem Scan auch nicht billiger wird. Fahren müssen sie dort trotzdem mit dem Moped.
Menschenskinder, was für ein Aufwand wegen 6 km/h... vielen Dank Dank für Dein Erfahrungsbereicht - ich habe die Sache jetzt vor mir.