Doppelbeleuchtung bei der CBF?

  • @DonBosco: Danke. Hat der "schalker" auch schon vorher gezeigt. Habe es mir ersteigert. Ist echt klasse (siehe meine HP).

  • Zitat

    Original von Eagle
    @DonBosco: Danke. Hat der "schalker" auch schon vorher gezeigt. Habe es mir ersteigert. Ist echt klasse (siehe meine HP).


    ... wenn da der knackpunkt mit der fehlenden Straßenzulassung nicht wäre ... :D:roll::D


    Patrick

  • Hallo, habe mir auch so ein Modul ersteigert und eingebaut.
    Hat ca 30min gedauert und war kinderleicht.
    Ich habe aber noch einen versteckten Schalter eingebaut falls die Grünen mal meckern sollten :lol:
    Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen und die gesamte Optik wird verbessert :!:
    Endlich schielt meine nicht mehr :wink:


    Grüße und gute Fahrt.............. :bb:

  • Zitat

    Original von itmpatti


    ... wenn da der knackpunkt mit der fehlenden Straßenzulassung nicht wäre ... :D:roll::D


    Patrick


    ja genau das ist für mich irgendwie auch der Hacken an der Sache ...

  • moin moin,


    ich hätte da noch einen ganz einfach zu realisierenden Vorschlag.
    Den Abblendlichtscheinwerfer mit Prüfgerät oder einer Hauswand mit "Markierung" :perfekt: auf halbe Höhe im Vergleich zum Fernlichtscheinwerfer stellen und den Fernlichtscheinwerfer auf die gleiche Höhe einstellen.
    Das blendet von 500 Dosenfahrern höchstens 2, beide leuchten optisch gleichstark und nichts schielt mehr. Gut, zugegeben fällt bei Betrieb beider Scheinwerfer die Lichthupe weg, aber hey.... :lol:

  • Wobei wir wieder beim Thema Legalität wären... :roll:


    Zitat


    2.3 Scheinwerfer für Fernlicht
    (Fundstelle: 93/92/EWG, StVZO § 50)
    Vorhandensein: vorgeschrieben


    Also muß ich mir doch langfristig Gedanken über ein anderes Mopped machen. :D

    Smoerrebroed, Smoerrebroed, Roempoempoempoem...

  • ist ein alter und guter Trick, eignet sich aber nicht für Soziabetrieb, solbald sich da einer drauf setzt, ist der Himmel erleuchtet :D .
    Naja, ganz so grass ist es nicht, doch einige Autofahrer werden einen dann schon anblinzeln.

  • ist ja schon echt ein Witz: man kann eine Raumsonde zum Titan schicken aber unser kleines Motorrad nicht legal mit 2 Hauptscheinwerfen ausstatten.


    Nach der Anzahl der Hits bei diesem thread besteht ja an diesem Thema großes Interesse. Wäre doch sogar was für Honda an Zubehör etwas zu verdienen.


    Die Idee das Fernlicht umzubauen ist nicht schlecht, manchmal jedoch ist es auf ner dunklen Landstraße schon ganz schön etwas mehr Licht zu haben. :D


    Gruß


    Robert

    :wink:

  • Hallo, hab mal ein Foto in meine Galerie gestellt. :wink:


    Grüße und gute Fahrt

  • Zitat

    Original von Abraxas
    Die Idee das Fernlicht umzubauen ist nicht schlecht, manchmal jedoch ist es auf ner dunklen Landstraße schon ganz schön etwas mehr Licht zu haben. :D


    Gruß


    Robert


    Dazu kann ich sagen: mit der Schaltung hat man nach wie vor das Fernlicht in gewohnter Helligkeit, wenn man den Fernlichtschalter betätigt.

  • Tacho zusammen!


    Jetz muss ich nochmal damit anfangen: :roll:


    Ist der Umbau vom einfachen auf das Doppel-Abblendlicht nun legal oder nicht??


    Finde des doppelte sieht einfach besser aus! 8)



    Falls sich wer auskennt, wäre über ne Info happy!



    Danke



    Ciao
    der Bertl

  • Tacho!


    Gibts evtl einen Umrüst-Satz oder Teile aus anderen Hondas die in die CBF-Scheinwerfer passen? (aus der Varadero zB?) :?:


    Ich finde beide Scheinwerfer sehen mit Abblendlicht besser aus.
    Und kann zugleich einer bzw. auch beide zusätzlich Fernlicht haben?



    Danke für die Info! :)


    Gruß
    Bertl

  • Zitat

    Original von Bertl
    Tacho zusammen!


    Jetz muss ich nochmal damit anfangen: :roll:


    Ist der Umbau vom einfachen auf das Doppel-Abblendlicht nun legal oder nicht??


    Eine sehr berechtigte Frage, denn oben ist überwiegend nur schwammiges Gesülze zu lesen. :( :tschu:


    ManfredK hat zwar ein behördliches PDF gepostet - aber damit komme ich ehrlich gesagt nicht viel weiter ... :cry1:


    Kennt jemand die genaue Definition, wann ein Doppelabblendlicht nun zulässig ist? "Wenn der Abstand der Reflektoren maximal 100 mm beträgt" ist keine eindeutige Antwort. Ist hier der Abstand der Reflektorenaußenkanten gemeint :?:


    Ich ärgere mich auch schon Ewigkeiten über die Einäugigkeit meiner RR ... :mad:



    EDIT
    Anbei der wohl passende Hinweis aus ManfredKs Übersicht. Aber wo finde ich den Gesetzestext :?: :helpx:

    Dateien

    • 57.jpg

      (20,38 kB, 163 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
  • Ok. Ich habe was. Aber ich weiß nicht mehr woher. :nixweiss: Meine Aussage ist also völlig wertlos. Es gilt sie zu beweisen. :D


    Gemäß einer EU-Richtlinie dürfen die beiden Abblendlichtbirnen maximal einen Abstand von 20 cm zueinander haben, in Bezug auf die Fahrzeugmitte, also von vorne betrachtet die vertikale Mittelachse.


    Die beiden Leuchten müssen nämlich als eine Einheit wahrnehmbar sein. Darum geht es dem Gesetzgeber.


    Bei meiner RR ist der Abstand beispielsweise größer. Und genau deshalb liefert Honda nur einäugige Mini-RRs aus. :wink:


    Aber wo zum Henker steht das genau? :???:


    Irgendein subjektive TÜV-Gutachter würde mir zwar zwei Abblendlichter eintragen. Aber das würde mir im Fall eines Unfalles - wie wir alle wissen - nicht viel weiter helfen. Zumindest nicht dann, wenn mein Abblendlicht als wesentlicher Faktor am Unfall beteiligt war. Dann ist ein Gesetzestext verständlicherweise gewichtiger als die Aussage eines TÜV-Prüfers.