Spiegel ohne ABE vom TÜV abgesegnet ?

  • Hallo Zusammen,


    anbei direkt meine erste Frage im Forum:


    Als ich meine Maschine letztes Jahr gekauft habe waren bereits diese kleinen Mini-Spiegel verbaut. Bevor ich sie abholen konnte bekam Sie noch die Drossel verbaut und wurde ingesamt vom TÜV abgenommen. - ohne Beanstandung.


    Durch die Spiegel sieht man zwar nur den eigenen Ellenbogen, aber mittlerweile habe ich mich an den Dauerschulterblick gewöhnt.


    Nun frage ich mich aber, ob ich bei einer Kontrolle Probleme bekommen könnte wegen der Spiegel. Auch wenn ich die Maschine so vom Händler gekauft habe und der TÜV keine Beanstandungen hatte. (Ich glaube der hat da einfach nicht drauf geachtet)


    Brauche ich ein extra-TÜV Gutachten?


    Freue mich über Rückmeldung


    VG


    SuperPlus

  • Moin!
    Die Spiegel müssen ein E-Prüfzeichen haben, sonst sind Sie nicht zulässig.
    Es gibt Spiegel die vom Design so ungünstig sind, das Sie trotz Zulassung kaum Sichtfeld bieten...
    Ich bin mit meinen nicht zugelassenen Spiegeln auch immer durch den TÜV gekommen,
    aber in der Kontrolle hat mir der Beamte gesagt:" Sie dürfen sofort weiter fahren, wenn zugelassene Spiegel dran sind..."
    Der nächste Louis-Laden war ca. 60 km entfernt. Die Tagestour war im Eimer...


    Gruß,
    Ralf

  • E-Prüfzeichen am Spiegel?
    Wo soll das denn sein?

    Missverständnisse, auf die eine gewaltige Enttäuschung folgt:
    "Ich hab nen Übermaßkolben..."

  • @ Stefanlibla
    Ich liebe es: gefährliches Halbwissen...
    Damit hilfst du ihm doch kein Stück weiter...


    Eine Änderung am Moped benötigt immer eine Zulassung in irgendeiner Form.
    Es gibt natürlich auch Ausnahmen, sonst wär es ja zu einfach, wie z.B. Kennzeichenhalter
    Aber Spiegel sind definitiv sicherheitsrelevant und müssen deshalb mit E-Prüfzeichen sein, oder per Einzelabnahme vom TÜV eingetragen sein.


    Edit:
    Ich will damit nicht sagen, das ich mich immer und mit allen Umbauten an die Gesetze halte, aber Tipps für andere sollten schon klar definiert sein, oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von Mutti's Bester ()

  • @ Stefanlibla
    Ich liebe es: gefährliches Halbwissen...
    Damit hilfst du ihm doch kein Stück weiter...


    Hab ich was verpasst?
    Wieso Halbwissen? - Ich hab lediglich ein Frage gestellt, da wie in dem Link ersichtlich sein wird, gibt es Spiegel, welche ein Prüfzeichen besitzen und Spiegel, welche E-geprüft sind, allerdings ohne Zeichen!!!
    Ich finde meinerseits keine Meinung, oder Empfehlung, welche man als HALBWISSEN interpretieren kann.


    Gott sei Dank hab ich nicht geschrieben dass mir Spiegel f*egal sind :wink:


    Gruß
    stefan

    Missverständnisse, auf die eine gewaltige Enttäuschung folgt:
    "Ich hab nen Übermaßkolben..."

  • war ja nicht böse gemeint...
    mir sind Spiegel auch f... egal :D
    Aber wenn er denn nun mal eine gezielte Frage stellt, kann man Ihm doch auch gesetzeskonform antworten, wa?!


    Nix für Ungut!


    Kein Prüfzeichen = keine Zulassung (beim Baujahr der PC37)


    Ich weiß nicht wo du eine andere Info her hast, hast ne Quelle für deine These?
    (Das es zugelassene Spiegel ohne Zeichen gibt)

    3 Mal editiert, zuletzt von Mutti's Bester ()

  • Oder meinst du die Spiegel für ältere Mopeds? Die müssen nur die 60cm² Spiegelfläche erfüllen.
    Kommt aber bei einer PC37 ganz sicher nicht mehr in Frage :D Da muss ein Prüfzeichen dran sein.

  • Hier mal etwas Futter, es gibt Spiegel mit und ohne "E-nummer"



    wenn ich das richtig rauslese, dann brauchen Fahrzeuge vor EZ 01.01.1990 Spiegel mit einer reflektierenden Fläche von mindestens 60 cm² und haben kein "E"


    nach dem 1.1.1990 müsen die Spiegel 69 cm²aufweisen incl. "E-Zeichen"


    Ich behaupte mal, die PC37 braucht ein "E" am oder im Spiegel :wink1:



    Meine Bolle hat so was nicht, bei der Pan hab ich noch nicht geguckt:oops:

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
    Turtle-Hilfe
    "Monty Burns" made by Terpi :)

  • alles klar, ich denke damit ist alles gesagt, ich bin raus!
    Aber Kleiner Nachtrag:
    Mittlerweile gelten im Verkehr deutsches Recht (STVZO) und EU-Rechte parallel,
    aber das würde jetzt zu weit führen. Hab nur gesehen, das deine Quelle von 2003 ist Sangalaki.


    PS: bald geht die Saison los, juhu! :fw:

    2 Mal editiert, zuletzt von Mutti's Bester ()

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Die Logik erschließt sich mir zwar nicht ganz...aber das ist ja bei unserer Gesetzeslage nichts neues. :confusedx:


    Dann werde ich beim nächsten Besuch beim TÜV mal mein Glück versuchen. 60cm² haben meine nie im leben... eher 16cm².


    Sollte ich hier vielleicht auch noch mal mit dem Händler sprechen, der mich nicht darauf hingewiesen hat?

  • Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass diese ein E-Prüfzeichen haben müssen. Wenn deine kleinen Spiegel so durch den TÜV gekommen sind, hast du Glück. 59 oder 69cm² (bin mir nicht mehr ganz sicher) müssen sie haben. Ansonsten 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg bei der nächsten Kontrolle, weil "Unwissenheit" schützt vor Strafe nicht (so der Polizist bei meiner Kontrolle) ^^ Selbst wenn der TÜV-Mensch dir die Spiegel genehmigt ist das kein Grund, dafür, dass sie auch der Regel entsprechen. Deswegen geh auf Nummer sicher und hol dir welche mit ABE-Nummer/E-Prüfzeichen ;)

    "Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht." Vaclav Havel
    Burn rubber not your soul!

  • ich hab Harley-Spiegel ohne ABE und E-Prüfzeichen, aber die erforderliche mind. Spiegelfläche und der TÜVler meint, das reicht dann weil Harley das halt nicht draufmacht.