Langsam konkretisieren sich die Pläne für die kommende Abgasuntersuchung für Motorräder. Obwohl der Gesetztestext noch nicht letztendlich verabschiedet wurde, stehen die Details inzwischen fest: Durchführung im Rahmen der Hauptuntersuchung betrifft alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1989 es wird eine CO- sowie eine Geräuschmessung durchgeführt Geräusche werden subjektiv bewertet CO gehalt bei Motorrädern ohne Abgasreinigung oder bei ungeregeltem KAT: im Leerlauf max. 4.5% Vol oder Herstellerangaben CO Gehalt bei Motorädern mit geregeltem KAT: 0.3% Vol oder Herstellerangaben