Forza 300 - Thread für An und Umbauten, Tuning, Verbesserungen

  • Da ich sowohl im KFZ wie auch im Forza beispielsweise LED als Beleuchtung für das Nummernschild verbaut habe, sind beide Fahrzeuge nicht mehr zulässig.


    Jeder kann zwar machen wie er will, aber bei sowas kann ich nur den Kopf schütteln! Wegen einer LED-Kennzeichen-Beleuchtung die Betriebserlaubnis verlieren, evtl. Stilllegung, evtl. Strafe und Kosten für Gutachten usw. Für was genau? Dass das Kennzeichen besser beleuchtet ist als vorher? Mit Verlaub, bei uns sagt man dazu "dir hat es einmal zu viel in den Kinderwagen geschneit"... :D :o


    Nicht falsch verstehen, wer in seine Corsa 800PS Lachgas reinknallt und damit dann Porsche jagt, sowas kann ich ja irgendwie noch nachvollziehen das man das irgendwie toll finden könnte... Aber eine Kennzeichenbeleuchtung ändern?!? Sorry, aber da bin ich lieber nicht "Born to be wild" :al::guteb::chair:

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  • ...na klar gebe ich die Erfahrungswerte hier weiter. Interessiert mich doch auch am brennendsten (darum ja meine Eingangs-Frage). Blinker LED`s sind gestern eingetroffen- Am WE verbauen mit kurzem Video?

    alles wird gut und ich bin nicht Schuld!:wink1:

  • ICH habe die Regeln nicht gemacht, da bin ich wohl der falsche Ansprechpartner.
    Im Gegenteil, ich finde das genauso schwachsinnig wie Du und setze mich ja deswegen auch absichtlich über Regeln hinweg.

  • ICH habe die Regeln nicht gemacht, da bin ich wohl der falsche Ansprechpartner.
    Im Gegenteil, ich finde das genauso schwachsinnig wie Du und setze mich ja deswegen auch absichtlich über Regeln hinweg.


    Du hast mich leider falsch verstanden: ich finde nicht die Regel schwachsinnig, ich finde dein Kennzeichen-Beleuchtungs-Tuning schwachsinnig! :D

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  • Nunja ... ich muss auch immer lächeln wenn ich blau-weiss superhelle strahlende KZ Beleuchtungen rumfahren sehe :D.


    Ansonsten gibt es ja auch völlig erlaubte LEDisierung, das hatte ich ja schonmal gepostet -> https://www.ebay.de/itm/Mini-u…d3b689:g:ABUAAOSwC-taSNGc


    Sind wirklich superhell und haben alle Normen. Man muss beim Einbau nur Höhe und Abstand zwischen den Beiden beachten. Ausserdem müssen dann die alten Begrenzungslichtfunzeln abgeklemmt werden.

    I learn from the mistakes of people who took my advice !! :mad:

  • oliwei


    Du schießt etwas über das Ziel hinaus. Eigentlich gar nicht Deine Art.
    Du redest von Tuning, ich von LED. Nehmen wir den Forza, da habe ich eine eigene Lochplatine angefertigt , um Widerstand und warmweiße LED zu verlöten.


    Leuchtstärke,Lichtfarbe sind von Original absolut nicht zu unterscheiden. Mir geht es um Haltbarkeit und geringere Ströme.


    Trotzdem ist, so ist das nun mal im herrlichen Deutschland, meine Betriebserlaubnis dahin.

  • @hungry: nunja, ich komme langsam auch in ein Alter... :D Lassen wir das :dr:


    Ich kann es nur wirklich nicht verstehen! Warum macht man das? Warum riskiert man Strafe usw. damit das Kennzeichen LED-beleuchtet ist?
    Spiegelumbau oder extra Scheibe: kann ich verstehen!
    extra Koffer oder Tieferlegung: nicht mein Ding aber gut!
    Aber eine KENNZEICHENBELEUCHTUNG??? Bitte kläre mich auf, evtl. verstehe ich dich so :)

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  • Wie gesagt, eine LED brennt in der Regel nicht durch und verbraucht deutlich weniger Strom. Wenn ich da an meine alte CBF denke mit unterdimensionierter Lima, da kann so etwas schon Punkte bringen. Wie oft ist die nicht mehr angesprungen.
    Beim Forza, zugegeben, ist das nicht notwendig. Aber ich habe die LED eben vom Motorrad übernommen.


    Beim Auto ist es mir wichtiger. Da ist von Werk aus schon vieles LED, aber das reicht mir natürlich nicht. Ich habe durch Umbau ca. 80 W an benötigter Leistung eingespart.
    Und da ich Hybridfahrer bin und dort jede Einsparung euphorisch gefeiert wird... :D ;)


    Denn das bringt mir mindestens an der zweiten Nachkommasstelle elektrische Reichweite und Spritersparnis. :)


    Außerdem finde ich LED einfach klasse und habe diese schon in den 80igern ständig überall verlötet. :D

  • Alles klar... :)

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  • Trotzdem ist, so ist das nun mal im herrlichen Deutschland, meine Betriebserlaubnis dahin.


    ganz so einfach verliert man selbst in D nicht die Betriebserlaubnis.
    diese erlischt wenn
    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
    oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird


    beim heroischen Wahnsinnsumbau der Kennzeichenbeleuchtung (den vermutlich noch nicht mal jemand bemerkt) wage ich mal erhebliche Zweifel ob die Voraussetzungen für das Erlöschen der Betriebserlaubnis vorliegen


    https://www.bussgeldkatalog.or…eschen-betriebserlaubnis/

  • @rafl da habe ich eine andere Auffassung: meines Wissens nach erlischt die Betriebserlaubnis sobald Teile verbaut werden die kein E-Prüfzeichen haben oder keine TÜV-Abnahme bzw. ABE haben. Daher darfst du keine blauen Blinker haben, keine Monser-Spoiler und eben auch keine Lämpchen ohne die oben genannten Prüfzeichen/Abnahmen. Einzige Ausnahme ist der Fahrzeuginnenraum. Aber auch nur dann wenn die Leuchtkraft nicht das Wageninnere verlässt. Sprich im Kofferraum darfst du machen was du willst, auf dem Amaturenbrett ehr weniger...

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  • Die Voraussetzungen liegen auf jeden Fall vor, da die bauartgeprüfte Leuchte nur mit Glühlampe zugelassen ist.


    In der Praxis wird es aber aller Wahrscheinlichkeit nach nie zu Problemen kommen.

  • @rafl da habe ich eine andere Auffassung: meines Wissens nach erlischt die Betriebserlaubnis sobald Teile verbaut werden die kein E-Prüfzeichen haben oder keine TÜV-Abnahme bzw. ABE haben. Daher darfst du keine blauen Blinker haben, keine Monser-Spoiler und eben auch keine Lämpchen ohne die oben genannten Prüfzeichen/Abnahmen. Einzige Ausnahme ist der Fahrzeuginnenraum. Aber auch nur dann wenn die Leuchtkraft nicht das Wageninnere verlässt. Sprich im Kofferraum darfst du machen was du willst, auf dem Amaturenbrett ehr weniger...


    damit weniger spekuliert sondern mehr auf Basis der tatsächlichen Rechtslage beurteilt wird, habe ich den link beigefügt der die relevanten Kriterien für den Entzug der Betriebserlaubnis nennt.
    Gefährdung durch die veränderte Kennzeichenbeleuchtung: meine Erachtens Nein + daher kein Entzug. Rechtens ist diese natürlich trotzdem nicht -> Folge: Beanstandung als Ordnungswidrigkeit + ggf kleines Bußgeld + ursprünglichen Zustand wieder herstellen -> that`s it


    Anderes Beispiel: baue ich einen nicht genehmigten Scheinwerfer ein, der den Verkehr blendet kann das durchaus als Gefährdung ge-/bewertet werden und den Verlust der Betriebserlaubnis zur Folge haben.
    Wie immer bei Rechtsfragen: Es gilt den konkreten Einzelfall -auf Basis der Vorschriften (hier § 19 StVZO)- zu beurteilen

    7 Mal editiert, zuletzt von ralfr ()

  • Ich hatte mir mal aus China LED mit passendem Sockel besorgt.
    Ergebnis:
    - die Kennzeichenbirne (w5w) bei jeder Fährt zerbröselt
    - die Standlichtbirnen (w5w) spätestens nach einer Woche zerbröselt
    - Blinkerbirnen machen, was sie sollen
    - Rücklichtbirnen wären leider nur "1-Faden-Birnen", kannten also nicht leuchten und nicht doppelt leuchten....


    Im Moped hatte ich mal einen Xenon-Brenner. Der war zwar schön hell, aber nur 35W. Da kommen mir diese Birnen sehr entgegen. Im Scheinwerfer. Wenn ich jetzt noch 2-Faden Rücklichtbirnen in LED finde..... Die nicht S**teuer sind...


    Grüße