Grundsätzliche Fragen zur Leistungssteigerung. (Honda Rebel 125)

  • Tut mir leid Rebel450 - er hat nie behauptet das Du behauptet hättest (was fürn Satz :D ) Deine gemachte Leistung hättest Du durchgegeben - er sprach schon von der "Austragung" der Drossel ( auf 80km/h) und er hat RECHT - es gibt keine Leistungsänderung, egal ob Reduzierung, Erhöhung oder Rückrüstung auf Auslieferungszustand mit ner ABE ( wie ein Lenker z.B.) und Sachen die mit ABE verbaut werden dürfen tauchen ja auch gar nicht erst in den Papieren auf (wie ein Lenker z.B.) darum muß man auch diese NICHT dem Straßenverkehrsamt melden wenn man sie demontiert......

    Im Durchschnitt fahre ich 3-Takter........

  • Bringt es etwas, Rebel450, es Dir zu erklären und die Gesetze zu verlinken? Nein, oder?


    Es gibt ausnahmslos von keinem Hersteller eine ABE für Leistungsänderungen, dies ist gesetzlich nicht möglich und eine Ein- und Austragung damit zwingend erforderlich.


    Und da Du ja darauf bestehst, dass es in Deinem Fall ganz anders ist, hier der Link zu dem Hersteller des Leistungssatzes und seiner Angabe, was zu tun ist: http://www.alphatechnik.de/pro…ngssteigerung/125ccm.html
    Dort steht TEILEGUTACHTEN. Unter Tel: +49 (0) 80 36 / 30 07-20 erklärt Dir z.B. Herr Neumann gerne, was ein Teilegutachten von einer ABE unterscheidet und warum §19.3 StVZO Anwendung findet. Mir glaubst Du es ja ohnehin nicht.

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

    Einmal editiert, zuletzt von CBforever () aus folgendem Grund: EDIT: Hubra-Tuning war schneller...

  • Ich gebe es auf.

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • So etwas war bei mir dabei, es stand nichts im Schein bzw der BE
    Und da wurde mir vom Tüv gesagt: Daheimlassen, Die Leistung im Schein ist gültig, diese muss nun einfach gemeldet werden.)
    Und wenns so falsch war, dann war es das. Habe nie behauptet dass es richtig ist.
    (Achtung, nur ein Beispielbild, Bei Mir Stand dann eben die Rebel drin...)
    mtmpic.php.jpg

    2 Mal editiert, zuletzt von rebel450 ()

  • Ja, war falsch. Änderungen per Teilegutachten sind zwingend abnahmepflichtig (siehe §19 (3) StVZO) und Leistungsänderungen (also auch Drosselung) sind zwingend eintragungspflichtig (siehe §13 (1) FZV).

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Einziger Sonderfall wäre, wenn kein richtiger Fahrzeugschein ausgestellt wurde (Leichtkraftrad, Roller, ...). Zum Teil wird dann einfach die Änderungsabnahme (nicht das Teilegutachten!) an die BE getackert. Und bei Entdrosselung rupft man den Zettel einfach ab und schmeißt ihn weg. :)

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Eben, ich hatte noch die BE dabei... Weis ich genau, war ein nassgewordener, grauer Wisch... :D


    Erst später kam der Schein, bei meiner Schwester. (und danach kam die Rebel wieder zu mir )

    2 Mal editiert, zuletzt von rebel450 ()