Lenkerumbau Honda Rebel ; Fragen zu TÜV Richtlinien

  • Guten Abend zusammen.
    Ich möchte schon seit längerem meinen orginalen Lenker von der Honda Rebel 125 durch einen flacheren Streetbar-Lenker wie diesen ersetzen. https://www.louis.de/artikel/l…tbar-abe-a00-l00/10021197
    Ich habe mich nun schon länger zu den Richtlinien die der TÜV bei einem solchen Umbau vorgibt belesen, jedoch finde ich nirgendwo eine eindeutige Antwort auf mein Frage.
    Da solche Lenker mit Teilgutachten und ABE geliefert werden, soll man diese, sofern das eigene Fahrzeug in der ABE gelistet ist, ohne weitere Eintragung umrüsten dürfen (?!)
    Mein Problem ist, dass die Honda Rebel in der ABE nun leider nicht aufgelistet ist und der Lenker beim Umbau somit eintragungspflichtig wird (?!) Meine Frage ist nun ob ich, wenn ich den neuen
    Lenker ordnungsgemäß montiere (richtige länge der Bautenzüge, Kabel etc.), ihn trotzdem zugelassen bekomme (auch wenn meine Maschine in der ABE nicht gelistet ist).
    Besteht in meinem Fall überhaupt die Chance den Lenker zugelassen zu bekommen? -und wenn ja, wie läuft so ein Gutachten seitens des TÜVs ab und wie teuer ist das ungefähr?


    Dank im Voraus :-)

  • Hallo.
    Wenn du ein Teilgutachten für den Lenker hast ist eine Eintragung ohne Probleme möglich.Hier in Schleswig Holstein darf das nur der Tüv,.
    Kosten weiss ich nicht mehr aber man sollte einen Termin abmachen damit der richtige Prüfer vor Ort ist. Die Änderung muss auch in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
    Gruss Ralf

  • Wenn zu dem Lenker eine (ABE)-Fahrzeugliste im Gutachten drinne ist, wo die Rebel nicht aufgelistet ist, dann muß das in den alten Bundesländern (ehemals "West-Deutschland") der TÜV eintragen, in den neuen Bundesländern ( ehemals DDR) macht das nur die Dekra.


    Der Lenker muß so montiert sein, das der Lenkeinschlag in beide Richtungen frei funktioniert und nichts hakt oder blockiert. Ebenso darf die Bremsleitung nicht geknickt werden.


    Ist alles kein Hexenwerk - Tip: schau mal bei Ebay, da werden mitlerweile viele Lenker mit ABE für die Rebel angeboten, auch Streetbarähnliche. Da kannste Dir die Eintragung sparen, da reicht es dann, wenn Du die ABE mitführst. Eintragung kostet im übrigen rund 40 € (plus die Kosten für den neuen Fahrzeugschein, wenn Du den berichtgen läßt) - also auch nicht die Welle.


    Den Lenker den Du Dir ausgesucht hast kannste problemlos auf der Rebel verbauen, hab ich bei einem Mopped vor 2 Jahren auch schon benutzt, nur in der schwarzen Ausführung:


    DSC00857.jpg

    Im Durchschnitt fahre ich 3-Takter........

    Einmal editiert, zuletzt von Hubra-Tuning ()

  • Danke für die hilfreichen Antworten! :)

    Frage an Hubra: Musstest du für den Umbau vom orginalen auf den anderen Lenker irgendwelche Kabel oder Bautenzüge verlängern?


    Vielleicht darf ich noch um einen Tip bitten bezüglich der Lenkerwahl.
    Ich habe einen Dragbar Lenker mit ABE für die Rebel gefunden. http://hawg-shop.de/de/street/…bar-medium-chrom-mcl122sc
    Kann mir jemand sagen ob es bei Dragbar Lenkern an einer Rebel Probleme damit geben kann, dass der Lenker bei vollem einschlag an den Tank kommt oder vielleicht hat jemand optische Erfahrungen gemacht und kann mir sagen welcher sich vom Aussehen besser macht ;)
    Insgesamt finde ich den Dragbar lenker nicht schlecht, weil mir so vor allem auch die Kosten zur TÜV-Abnahme des Lenkers erspart bleiben.

  • Moin,


    also verlängern mußte ich nichts was Züge oder Bremsschlauch angeht, allerdings ein bissel anders verlegen, damit es nicht hakt. Bei dem oben gezeigten Mopped handelt es sich um eins (wie eigendlich alle meine Rebels) mit einem größeren Tank (3 Liter mehr Tankvolumen, daher breiter) aus den USA. Darum passte bei dieser zum Beispiel ein Dragbarlenker NICHT, der kam mindestens immer mit dem nach unten gedrehten Chokezug an den Tank. Beim originalen Rebeltank kanns funktionieren, allerdings kann ich Dir aus (Fahr-)erfahrung sagen, das ein Dragbar zu flach für ne Rebel ist, da bekommste auf Dauer Rückenschmerzen, wenn Du längere Strecken am Stück fährst und zudem der Sitz auch noch original dick bleibt. Selbst mit dem abgespeckten Sitz der Route66 (das Mopped auf den Bildern) wärs mit Dragbar noch recht unbequem.


    SAM_0997.jpg

    Im Durchschnitt fahre ich 3-Takter........

  • IMG_0009.JPG
    Ich habe ebenfalls einen Dragbarlenker drauf und kann nicht behaupten, es wäre unbequem. Allerdings habe ich meinen Sitz abgepolstert.
    Mit der vorverlegten Fußrastenanlage ist es ein sehr entspanntes cruisen.

  • Hallo.
    Wenn du ein Teilgutachten für den Lenker hast ist eine Eintragung ohne Probleme möglich.Hier in Schleswig Holstein darf das nur der Tüv,.


    Nein. Was du meinst, ist eine Betriebserlaubnisbegutachtung.
    Wenn's ein Teilegutachten gibt, in dem das betreffende Fahrzeug genannt wird, kann die Änderungsabnahme jede Überwachungsorganisation machen.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?