SH 300 - neue Reifen


  • Interessant - dann sind andere Reifen ohne "R" auch nutzbar, sofern nach 01.01.2020 produziert.


    Ist doch mal eine Aussage.


    Dann könnte man die Metzeler Feelfree (also für mich) auch ohne R-Aufschlag kaufen... Dann kommt der von mir favorisierte Metzeler Reifen ca. 15-20.-€ billiger im Gegensatz zum bisher geforderten Radialreifen.

    Roller fahr´n, dat is so als wennte fliechst...:007:

  • Interessant - dann sind andere Reifen ohne "R" auch nutzbar, sofern nach 01.01.2020 produziert.


    Ist doch mal eine Aussage.

    ja, das ist ne Aussage - aber eine Falsche


    nutzbar ja, aber nur sofern nachweisbar abgenommen oder eingetragen - ansonsten fahren ohne Betriebserlaubnis


    Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart:

    Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 uf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!


    Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

  • Okay, ich halt mich an das was die Prüfer sagen und nochmal nachgeschlagen haben.

    Und ralfr wird mit dem glücklich was er gelesen hat.

    Jeder ist zufrieden.:D

    Gruss Rallebiker


    Ich bin wie ich bin.

    Die einen kennen mich,

    die anderen können mich.

    (K.Adenauer)

  • Okay, ich halt mich an das was die Prüfer sagen und nochmal nachgeschlagen haben.

    Und ralfr wird mit dem glücklich was er gelesen hat.

    Jeder ist zufrieden.:D

    du, mir ist völlig schnurz was du für Reifen spazieren fährst


    ich habe lediglich auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen die so auch von den Reifenfirmen (Michelin, Conti ...) publiziert wird

    manche interessiert es ja ob er mit / ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist


    ich bin auch mit offiziell nicht legalem Windschild durch den TÜV gefahren + habe den Segen für s Fahrzeug erhalten - ich gehe aber nicht davon aus, dass es nunmehr legaler geworden ist

  • du, mir ist völlig schnurz was du für Reifen spazieren fährst

    ich habe lediglich auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen die so auch von den Reifenfirmen (Michelin, Conti ...) publiziert wird

    manche interessiert es ja ob er mit / ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist


    ich bin auch mit offiziell nicht legalem Windschild durch den TÜV gefahren + habe den Segen für s Fahrzeug erhalten - ich gehe aber nicht davon aus, dass es nunmehr legaler geworden ist

    Es ist für ein Forum ja auch durchaus zuträglich, wenn es Mitglieder gibt,

    die auf dies und jenes aufmerksam machen.


    Und wenn du mit deinem illegalem Windschild die HU bestanden hast,

    dann ist es schön für dich, hat aber mit dem Thema nix zu tun.

    Denn mich interessierte keine HU - ich habe explizit zu diesen Reifen die Prüfer

    vor Ort aufgesucht und befragt.

    Gruss Rallebiker


    Ich bin wie ich bin.

    Die einen kennen mich,

    die anderen können mich.

    (K.Adenauer)

  • Bei der Hauptuntersuchung gibt es nunmal verschiedene Erfahrungen. Je nach Institut und Prüfer werden die Regelungen auch unterschiedlich ausgelegt.


    Ich hatte mal 2019 bei der Dekra gefragt, ob ein entgegen der Laufrichtung montierter Reifen beim Motorrad ein erheblicher oder geringfügiger Mangel wäre (war selbst dort 1998 so mit einem geringen Mangel durchgekommen): Nein, das sei gar kein Mangel. Dann den Tüv gefragt: Das sei ein erheblicher Mangel.


    Es gibt hier offenbar gesetzlichen Spielraum, gerade wenn Regelungen und deren Ausgestaltung nicht eindeutig sind.


    Folgend nochmal die Regelung:

    https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html

    Und der Verweis auf §19, wichtig ist Absatz 3 StVZO:

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html


    Im Gegensatz dazu werden aber wohl oft weiterhin die Freigaben anerkannt ohne Eintragung, wenn Bauart und Größen übereinstimmen, auch bei Fahrzeugen ohne EU-Zulassung und Reifen ab Baujahr 2020. Aber es liest sich anders.


    Die Regelung ist alles andere als klar und eindeutig. Dies ist aber nötig, sonst blickt doch keiner mehr durch.

    Und ist bspw. ein B-Reifen (statt 130/80-17 ein 130/80B17) nun eine neue Reifenbauart durch den Extragürtel (B=Belt) oder gilt der noch als Diagonalreifen?


    Selbst im 2.Jahr nach der umstrittenen Änderung gibt es eine Kakophonie der Meinungen. Sicher ist, dass bei abweichenden Größen eingetragen werden muss, bei allem anderen schreibt jeder was anderes.


    Grundsätzlich würde ich mir die Bauartänderung aber alternativ eintragen lassen oder nochmal schriftlich um Stellungnahme des Tüv bitten.

  • Also doch wie üblich mit Eintragung vom Tüv in die Fahrzeugpapiere, damit man legal einen "Nicht-R"-Hinterreifen fahren kann.

    Roller fahr´n, dat is so als wennte fliechst...:007:

  • Also doch wie üblich mit Eintragung vom Tüv in die Fahrzeugpapiere, damit man legal einen "Nicht-R"-Hinterreifen fahren kann.

    sofern der Reifen aus 2020 + später kommt leider ja - da gelten im Fall SH300 keine Reifenfreigaben mehr

    Evtl fällt es ja niemand auf bzw beanstandet das keiner ....


    beim Reifen von rallebiker (= Heidenau) sagt der Reifenhersteller dazu Verwendung Heidenau auf Honda SH300