US Spec Blinker Honda Rebel 125

  • Moin


    Dauerhaft leuchtende Blinker, wie in Amiland, sind in Deutschland nicht erlaubt!


    Ein spezielles Relais ist dafür nicht nötig.
    Das Fuktionsprinzip ist ähnlich dem Bremslicht. Man braucht eine 10/21 W Glühlampe mit dem entsprechenden Sockel
    und der 10 W Anschluss wird mit dem Abblenlicht gekoppelt. Der 21 W Anschluss wird normal zum blinken genommen. Fertig.


    Danke für die Aufklärung

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • Ja, kann ich bestätigen, steht so in der ECE-R53. Darf aber nur so sein, wenn der Blinker auch ne Bauartgenehmigung als "Positionsleuchte" hat. Erkennt man an der Zusatzkennung auf der Abschlussscheibe.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Die Positionsbeleuchtung der Blinker nur über das Standlicht zu schalten ist einfach aber eben nicht korrekt ! Meine Ami-Moppeds haben dies, bei der Yamaha ist ein anderes Blinkrelay verbaut (orginal) , bei der Honda wird's im Blinkschalter geschalten.
    - Die POSITIONSLEUCHTE geht beim Blinken auf der jeweiligen Seite aus ! - Das Relay der Yamaha kann man auch nicht einfach übernehmen, da bei dieser Schaltung die ganze Verkabelung sich ändert, leider ! 1482506264117-422987723.jpg
    Wer kein englisch kann, hier geht's um's Flasher-relay. Wenn jemand eine einfachere Schaltung kennt zur Problemlösung wäre ich dankbar.

    Mein Humor ist so schwarz, damit kann man heizen ! :devil:

  • An meiner CMX waren Doppelfaden Birnen verbaut, die Originalen US Blinkergläser haben keine Prüfzeichen.
    Ich musst 1987 auch die Birnenfassungen umrüsten für einfaden Birnen, damit eine zurückrüstung ohne weiteres
    nicht möglich ist.
    Ich würde den Blödsinn bei einer 125er Rebell lassen, die Lima ist ja eh schon recht schlapp, und für die zusätzlichen
    40W nicht ausgelegt.

  • Davon abgesehen find ich Trumpblinker dämlich. Käm mir nicht ans Mopped. Damit darf sich die ATU-Fraktion im 3er Golf weiterhin allein outen.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Danke für die antworten schon mal, aber ich habs jetzt anders gemacht. Ich hab jeweils noch 1 1W Birne in die Blinker gesetzt und diese über einen Schalter ans Standlicht angeschlossen. Die Birnen sind an sich hell genug und die Blinker an sich sind noch wesentlich heller. Die Rennleitung hat sich dazu net geäußert als sie mit das letzte mal kontrolliert hat.


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  • Das liegt vor allem daran, dass das Thema kompliziert genug ist. Da weiß nicht jedes Streifenhörnchen Bescheid.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?


  • Ich würde den Blödsinn bei einer 125er Rebell lassen, die Lima ist ja eh schon recht schlapp, und für die zusätzlichen
    40W nicht ausgelegt.


    ...sehe ich auch so.
    Meine Heizgriffe (die Stromzuleitungen) habe ich wieder getrennt, da die Batterie immer schnell leer wurde.


    .....und wenn es nicht blendet
    liegt ja für die Rennleitung
    (außer vielleicht die Vorschrift)
    kein zwingender Grund vor
    einzuschreiten.
    Darf der aber nie öffentlich
    sagen.
    Ich habe aber schon erlebt,
    das Zuständige
    (zum Beispiel Tüvprüfer) nicht immer alles ganz Ernst sehen ;)

  • ....ich persönlich finde ja,
    wenn es dienlich ist,
    gesehen zu werden,
    d.h. dadurch Leben gerettet werden kann,
    wenn man von einem Dosenfahrer/-in
    gesehen wird,
    wäre dass sogar gut.

  • Blinker als Dauerlicht ist erlaubt, wenn der Blinker für diese Funktion geprüft sind.
    Die meisten neuere Honda Modelle haben das ab Werk.


    Gut zu Wissen.
    (Auch im Bezug auf meinen vorherigen Eintrag ;) :) )

  • Begrenzungsleuchte macht bei Dunkelheit Sinn- ohne stellt sich die Frage : Moped oder einäugige Dose?
    Ochsenaugen nach hinten leuchtend , wenn hinten Blinker verbaut sind, ist bei mir verboten !? Heutige Dosen haben Spiegelblinker !
    Begrenzungsleuchten sind am Moped auch verboten ! Mein Sprinter hat viele !
    Wo liegt der Gesetzes-sinn !!!

    Mein Humor ist so schwarz, damit kann man heizen ! :devil:

  • Das, was du als "Begrenzungsleuchten" bezeichnest, sind Seitenmarkierungsleuchten. Die haben den Sinn, längere Fahrzeuge seitlich kenntlich zu machen.
    Unlogisch ist allerdings, dass man gelbe Begrenzungsleuchten am Motorrad erlaubt hat, das passt nämlich kein Stück in die Logik der Signalbilder hierzulande. Ganz großer Blödsinn.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • Alrik, was bist'n für nen Inschinör? Ich bin nur Massa.

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  • Was heißt da "nur"? :gruebelx:

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?