• Das ist ein Teufelskreis, bei dem gerne alle anderen im Graben landen dürfen, Hauptsache man selbst hat die beste Sicht.


    :goodp: Darüber könnte man mal reflektieren!:wink:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • man könnte doch die Leuchtweitenregulierung mit der Schaltung im Volvo kombinieren und noch die Niveauregulierung dazuschalten, damit werden die Lichtkegel dann immer hoch und runter gestellt beim überfahren eines Hügels.


  • Das Problem bei diesen Lampen ist, dass sie in der EU noch keine Zulassung haben und auch so schnell keine Zulassung bekommen werden.
    Außerdem sieht man die Lampe von Außen und kann schnell feststellen, dass hier ein nicht legales Leuchtmittel verbaut ist.


    Meiner Meinung nach sollte der neue LED Scheinwerfer von der NF05 ohne Probleme eingebaut werden können, hat eine EU Typengenehmigung. Der würde dann im winter auch weniger Strom verbrauchen und somit wird auch die Batterie nach dem Startvorgang schneller aufgeladen und und der Stromkreislauf weniger belastet.


    Erfahrungen: Mein Kumpel hat einen SH 125i NF02 Bj. 2018 und LED Licht und beschwert sich immer wenn er in die Arbeit fährt, dass sein Licht nicht erkannt wird von einem entgegenkommenden Opel mit automatischen Abblendlicht. Er sagt er muss immer das Fernlicht betätigen damit das Fahrzeug abblendet, oder aber der Fahrer schläft, wer weiß das schon.
    Leut seinen aussagen leuchtet es sehr gut und steht einem normalen H4 60/55 Watt um nichts nach, außer das es weißer ist. Vermessen haben wir es noch nicht im Vergleich zu meinem.

  • Das Problem bei diesen Lampen ist, dass sie in der EU noch keine Zulassung haben und auch so schnell keine Zulassung bekommen werden.


    Das ist mir echt egal.


    Außerdem sieht man die Lampe von Außen und kann schnell feststellen, dass hier ein nicht legales Leuchtmittel verbaut ist.


    M. E. Interessiert das niemand. Und wer weiß denn, dass das nicht legal ist. Der durchschnittliche Polizist nicht. Also egal.


    Meiner Meinung nach sollte der neue LED Scheinwerfer von der NF05 ohne Probleme eingebaut werden können, hat eine EU Typengenehmigung.


    Aber passt der denn physisch? Ist die Front nicht ganz anders jetzt?




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  • Außerdem sieht man die Lampe von Außen und kann schnell feststellen, dass hier ein nicht legales Leuchtmittel verbaut ist.


    M. E. Interessiert das niemand. Und wer weiß denn, dass das nicht legal ist. Der durchschnittliche Polizist nicht. Also egal.


    Das kann ich so nicht bestätigen.


    Ich hatte vor Jahren Led-Standlichter (W5W) in meiner Dose verbaut.
    Hat bei einer Kontrolle 35€ gekostet, Mängelanzeige und vier Wochen Zeit das Auto StVZo-Konform auf der Wache vorzuführen...


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Das kann ich so nicht bestätigen.


    Ich hatte vor Jahren Led-Standlichter (W5W) in meiner Dose verbaut.
    Hat bei einer Kontrolle 35€ gekostet, Mängelanzeige und vier Wochen Zeit das Auto StVZo-Konform auf der Wache vorzuführen...


    Was war das für eine Kontrolle?
    Was war das für eine Dose?




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  • Aber interessant. Auch noch das Standlicht. Da wird’s schwierig, fahruntüchtigkeit nachzuweisen.


    War das ne Verwarnung oder Buße? Widerspruch eingelegt?



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  • Was war das für eine Kontrolle?
    Was war das für eine Dose?




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    Allgemeine Verkehrskontrolle mit einem 5 Jahre alten Mondeo Turnier.
    Komplett serienmäßig (sogar Serien Alus) bis auf die LED-Standlichter, LED-Seitenblinker (mit E-Prüfzeichen) und LEDs statt Sofitten in der Innenraumbeleuchtung.


    Zitat


    An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.(§ 49a Absatz 1 StVZO)


    Das ist dann ein fahren ohne Betriebserlaubnis, was im aktuellen Bußgeldkatalog mit 50€ bestraft wird. (hab ich grad extra nochmal nachgelesen...ich hab nur 35€ bezahlt)
    Entspricht die Beleuchtung am Fahrzeug nicht der Vorschrift bzw. liegt keine Bauartgenehmigung vor, kann zusätzlich ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro verhängt werden.


    Das hat mir der Herr von der Rennleitung auch so gesagt.
    Da ich aber einsichtig war, hat er auf das Verwarngeld verzichtet.


    Fahruntüchtigkeit muss nicht nachgewiesen werden, weil das Standlicht in dem Fall keine E-Zulassung hatte und dadurch die Betriebserlaubniss erloschen war.
    Und ohne Betriebserlaubniss ist ein Betrieb nicht erlaubt... ;)


    Während der eine die Mängelanzeige ausgefüllt hat, hab ich mich mit dem anderen über die ganze Sache unterhalten.
    Es hätte für mich auch teurer werden können, wenn sie (die Rennleitung) eine Verkehrsgefährdung nicht ausschließen könnten.
    Bei einem Standlicht ist nicht davon auszugehen.
    Anders würde es aussehen, wenn ich nicht zugelassene Fern- oder Abblendlicht Birnen verbaut hätte.
    Wenn keine Zulassung dafür vorliegt, können sie (die Rennleitung) vor Ort nicht entscheiden ob oder wie stark der Gegenverkehr un/oder Fußgänger geblendet werden.
    Deswegen müssen sie (die Rennleitung) davon ausgehen das eine Verkehrsgefährdung in Kauf genommen wird und dann würdem zusätzliche Kosten auf mich zukommen
    und eine Weiterfahrt kann untersagt werden.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

    Einmal editiert, zuletzt von Werwolfi ()

  • Danke für die detaillierte Info!


    Frag ich mich warum die US Zulassung kein Problem ist.


    Aber auf dieser Säure des Teiches wieder alles schwierig ist.


    War das eine Routine-Kontrolle, oder haben die dich rausgewunken?





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  • Das war Freitag auf Samstag Nacht, ich war auf dem Nachauseweg vom Kino, die standen am Straßenrand
    und haben jeden fünften oder zehnten rausgezogen. Das waren ein paar Streifenwagen.




    Frag ich mich warum die US Zulassung kein Problem ist.


    Daaaa muss ich widersprechen......:D
    Ich kämpfe seit Jahren mit dem TÜV, der Zulassung und meinem Mercury.....
    Momentan ist der Streitpunkt die Leuchtweitenregulierung......:o
    Auch wenn ich mit der Kiste nie gar niemals nicht zum einkaufen fahre oder auch nur irgendwas in den Kofferraum lege....
    Die wollen UNBEDINGT eine Leuchtweitenregulierung vom Fahrersitz aus.....:zensiert:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Oh ja, das ist schlimm, die Kontrollen werden in Zukunft einfacher für unser Bodenpersonal. Die Connect Sucht der Käufer und Hersteller machts möglich, ein Fahrzeug kann bald selbst Auskunft geben an die Kontolleure, so von Bordcomputer zum PC der Behörde, alles legal incl Datenschutz. Dann weiß der Polizist sofort wie schnell die Kurve genommen wurde, und druckt schon mal den Strafzettel während der Straftäter noch auf die Kontrolle zu fährt, dank 5G.


  • Nee, sorry, Missverständnis: ich meinte die Typzulassung entspechender LED-Retrofit-Kits. Die gibts ja schon in USA, auch von den großen Marken.



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  • Möglicherweise steht die Beleuchtungsstärke von Fahrzeugen im umgekehrten Verhältnis zur Schädelinnenbeleuchtung der Fahrzeughalter? :gruebelx:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Die Verkabelung zu verbessern ist eine gute Möglichkeit, die verfügbare Spannung zu erhöhen. Bei Yountimern gibts ganze Umbauten mit reichlich extra-Kabeln, Relais usw, mit dem Ergebnis, dass die Spannung etwas erhöht wird. Dass durch einen größeren Kabelquerschnitt die Lichtmaschine in die Knie geht ist Blödsinn. Der Kollege baut ja keine Flutlichtanlage ein...
    Die Reinigung innen habe ich auch gemacht und hilft auch. Letztendlich habe ich ne LED-Retrofit genommen, schont die olle Batterie. Licht einstellen ist so oder so Pflicht, eine Blendung ist meiner Meinung nicht automatiisch gegeben, der ADAC empfiehlt diese jedenfalls. Etwas versteckt (H4 Mini) findet sich hier ein Test der Retrofits https://www.adac.de/infotestra…oer/licht/lichttechniken/
    Ich habe die Nighteye, Haptik und Verarbeitung ist super, die Ausleuchtung ok, erheblich besser als die originale Birne. Vor allem beim Mopped ist mir mangels Knautschzone die Ausleuchtung besonders wichtig.

  • Dem zur Folge gibt es in Europa kein Gesetz, nach dem eine LED-Lampe, die eine Glühlampe aufgrund seiner technischen Eigenschaften wie z. B. Fassung und Lichtabgabeparameter ersetzen könnte, homologiert werden könnte. Ohne Zulassung ist der Einsatz im Straßenverkehr nicht erlaubt.


    Auch am hellen Tag mit nicht erlaubten LEDs fahren, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen ist verboten.
    Wer in einen Unfall verwickelt ist verliert automatisch der Versicherungschutz.
    Bei Dunkelheit nur so schnell fahren wie es möglich ist mit Serienbeleuchtung eben zulässt.