Beleuchtung am Helm erlaubt?

  • Halbliter:


    Es ist also wie gehabt Grauzone: Nicht explizit verboten, aber auch nicht explizit erlaubt.



    Halbliter gehört wohl zu denen, die Alles geregelt haben wollen.
    Viele Regen sich über zu viele Vorschriften auf.


  • Um Himmels willen!
    Womit begründest du diese Behauptung? Frechheit!


    Ich behaupte jedenfalls nicht, dass etwas verboten ist, das nicht verboten ist. Wie Helmbeleuchtung.

  • Es ist nicht verboten, genausowenig wie über Straße gehen. Wenn was passiert wird halt die Ursache geklärt und es KANN passieren dass entsprechende Aktion Probleme macht.
    Habe mit nen Fahrlehrer drüber geredet, da hatte der Hund nen Leuchthalsband an, das leuchtete Blau. Im Kofferraum.
    Er wurde aufgefordert es auszumachen, wegen Ablenkung.

  • Wie ich schon zuvor schrieb,
    sind die Grünen besonders sensibel,
    wenn Jemand blau macht.


    PS


    Ja, ja, ich weiß:
    Die Grünen sind jetzt blau und sehen aus wie ein Hausmeisternotdienst,
    aber wo bliebe dann der Wortwitz.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Um Himmels willen!
    Womit begründest du diese Behauptung? Frechheit!


    Ich behaupte jedenfalls nicht, dass etwas verboten ist, das nicht verboten ist. Wie Helmbeleuchtung.


    Ich gäbe Dir in Allen Punkten mich Betreffend Recht,


    Aber du hast wohl das wohl überlesen ;)


    :) :)

  • So grau ist die Zone eigentlich nicht, in der man sich bezüglich der Beleuchtung am Helm bewegt: erlaubt ist das, was gesetzlich vorgeschrieben ist und nachträglich vom Gesetzgeber freigegeben wurde. Helmleuchten für Mopedfahrer sind nicht freigegeben - also nicht erlaubt oder anders gesagt: verboten. Hier ist alles schwarz/weiß - nix grau. Ich rfede jetzt mal von derf BRD - wie es in A oder Ch aussieht, weis ich nicht. Recht interessanter link zum Thema:
    https://www.bussgeldkatalog.or…nd_diese_leuchten_erlaubt


    Frohes Neues - Andreas

    BMW R80R und Honda CBF 600 NA PC43

  • So grau ist die Zone eigentlich nicht, in der man sich bezüglich der Beleuchtung am Helm bewegt: erlaubt ist das, was gesetzlich vorgeschrieben ist und nachträglich vom Gesetzgeber freigegeben wurde. Helmleuchten für Mopedfahrer sind nicht freigegeben - also nicht erlaubt oder anders gesagt: verboten. Hier ist alles schwarz/weiß - nix grau. Ich rfede jetzt mal von derf BRD - wie es in A oder Ch aussieht, weis ich nicht. Recht interessanter link zum Thema:
    https://www.bussgeldkatalog.or…nd_diese_leuchten_erlaubt


    Frohes Neues - Andreas


    Wir drehen uns im Kreis.
    Du beschreibst und verlinkst die STVZO. Diese ist aber nur für Fahrzeuge zuständig, nicht für den Fahrer. Beleuchtung am Fahrer, ob leuchtender Ohrring, ne LED am Helm oder Stiefelbeleuchtung sind davon keineswegs betroffen.
    Man darf eben nicht damit ablenken oder blenden, aber durchaus auffallen. Da Beleuchtung am Fahrer nicht zulassungspflichtig ist, ist es eben eine Einzelfallabwägung, ob Beleuchtung okay ist oder nicht. Explizit verboten ist sie aber nicht.


    Ich freue mich schon auf den dutzenden Link zur Straßenverkehrszulassungsordnung. Wo muss ich denn da egtl. hin und wieso muss ich mich zulassen?

  • In der Strassenverkehrerei ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, oder ein Ochsengespann ist. Das muß aber nachts vorschriftsmäßig beleuchtet sein.
    Und Helmleuchten sind nicht in der Vorschrift erfasst.
    Ergo auf dem Gespann wie auf den Motorrad: Wer in DE mit dem Helm leuchtet, dem leuchtet die Rennleitung heim.
    Das FZ besteht hier aus dem Ochsen, dem Karren und dem Kutscher...


    Im Südosten (BY) wird man Dir ggf. den Helm wegnehmen (als Beweismittel und natürlich gegen Quittung) woraufhin Du weiterfahren darfst.... sofern Du einen Ersatzhelm (unbeleuchtet) hast.

  • Otto...

    Eins der größten Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.
    WaB.


    Mut erobert alle Dinge.

  • Ich habe an meinem Helm dezent kleine Reflexfolienstückchen an den strategisch wichtigen Stellen angepappt.
    Zählt das auch als Beleuchtung?
    Ich möchte ja ganz gerne bei meinen Nachtfahrten gesehen werden.....

    Eins der größten Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.
    WaB.


    Mut erobert alle Dinge.