Beleuchtung am Helm erlaubt?

  • :D :D :D..... wir fahren mit Nachttischlämpchen. :D

    Eins der größten Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.
    WaB.


    Mut erobert alle Dinge.

  • Ich habe an meinem Helm dezent kleine Reflexfolienstückchen an den strategisch wichtigen Stellen angepappt.
    Zählt das auch als Beleuchtung?
    Ich möchte ja ganz gerne bei meinen Nachtfahrten gesehen werden.....


    Am Fahrzeug dürftest du das nicht.
    Am Fahrer darfst du das, wenn du niemanden gefährdest, ablenkst, blendest.


    Hm, also der Fahrer gehöre laut Zulassungsordnung zum Fahrzeug? Wo stehe ich denn in der Zulassungsbescheinigung? Und meine Klamotten? Muss ich dann eine Änderung eintragen lassen, wenn ein anderer fährt? Oder reicht seine ABE?
    Fragen über Fragen.


    Aber hier wissen ja ein paar genaue Regeln ohne genaue Regeln darüber zu kennen. Noch nicht ein einziger Link zu einem Verbot und so eine gefestigte Meinung, dass das explizit verboten sei. Verstehe ich nicht.
    Leute, schreibt doch bspw. Louis an, was die sich erdreisten, in euren Augen Falsches zu schreiben über die Helmbeleuchtung:
    https://louis.de/artikel/shark-skwal-integralhelm/216030
    Schreibt einfach, das wäre so und von E-Nummern und der Zulassungsordnung.


    Rebel: Nur zu! Ich probiere das seit Jahren am Fahrrad aus. Blinklicht am Fahrrad:Verboten. An der Person: Nicht, wenn es eben - aber das hatten wir schon...
    @andere: Ich mache euch nen Vorschlag: Fahrt mal auf die nächste Autobahn und guckt mal, wer alles von den Truckern beleuchtetes Gedöns (Namensschilder o.ä) in der Kabine hat. Festnehmen lassen!


    Ich finde ich die sehr vorsichtige, absichernde Formulierung bei Louis recht treffend.

    Einmal editiert, zuletzt von Halbliter ()

  • In der Tat, wir drehen uns im Kreis, solange man nicht akzeptiert, dass verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Man sieht schon an der Formulierung für den Helm, dass da in einer Grauzone gefischt wird. Solange die damit Geld verdienen, bieten sie es an. Das ist im Grunde so alt, wie die Feuerwehr. Was mußte nicht schon alles vom Fahrzeug wieder entfernt werden, weil es nicht erlaubt war (ich sehe am Manta noch die geilen Windsplits auf der Motorhaube pp.) Und ja: es geht um den Fahrer und nicht das Fahrzeug kapiert. Trotzdem darf aber ds Gesamtbild nicht gestört wird (Zitat: So sind beispielsweise zusätzliche gelbe Rückstrahlern an den Seiten vom Motorrad zulässig, wenn dadurch die Fahrzeugseite besser sichtbar wird. Auch gelbe Reflexstreifen an der Flanke können genehmigt werden, wenn diese keinen Schriftzug, sondern eine waagerechte Linie bilden. Die seitliche Sichtbarkeit bei Nacht erhöhen auch weiße reflektierende Flegenaufkleber – entscheidend dabei ist, dass das Signalbild nicht verändert wird.) Man siehtr schon: es darf nicht selber leuchten - nur reflektieren. Und die Trucker überrollen einfach nur durch ihre Masse das Gesetz. Wenn es denn genügend Polizeibeamte gäbe, die dagegen einschreiten, dann wäre das ganze Gebimsel schon vor 50 Jahren rigoros rausgeflogen. Aber laissez-fair hat dazu geführt, dass dies gemeinhin als akzeptiert angesehen wird. So gehts auch.


    Andreas

    BMW R80R und Honda CBF 600 NA PC43

  • Und darüber bin ich sowas von froh! "Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist." :bow: Da hebt sich bei mir automatisch der Effenberg-Finger, völlig unwillkürlich. Das scheint genetisch verankert zu sein.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Naja, sagen wir mal so: die Frage von dark shadow ist genau die Frage der Rennleitung. Wenn es keine Vorschriften gäbe, würden alle ihren persönlichen Individualismus an dem Moped ausleben ... da bliebe wahrscheinlich keine Schraube so, wie sie bei Auslieferung angebracht war :roll:

    BMW R80R und Honda CBF 600 NA PC43

  • hier direkt zum Helmkauf :Dhttps://www.polo-motorrad.de/de/skwal.html


    in der Beschreibung steht ein besonderer Satz


    Beschreibung:

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
    Turtle-Hilfe
    "Monty Burns" made by Terpi :)

  • Eben. Es gibt ja kein Verbot der Helmbeleuchtung. Und auch keine explizit zugelassene, da Normen fehlen.
    Sie darf eben allgemein nur nicht blinken oder Verkehrsteilnehmer blenden und ablenken. Wie ich immer schon schrieb. Polo sichert sich mit dem Satz rechtlich ab. Ich hätte bei diesem Helm keine Bedenken.

  • Ich hätte bei diesem Helm keine Bedenken.


    Klar, bei euch mit eurer Kuscheljustiz, Federkissenstrafen und Trinkgeldbussen kann man das schon so sehen.


    Aber wie wäre das in Italien, wo einem ein eifriger Karabinieri wegen sowas einfach mal das Bike enteignet?


    Oder in CH, wegen irgendwelcher Gefährdung und Störung irgendeines seltenen, nachtaktiven Singvogels, eine vierstellige Summe abgeknüpft wird?

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Im Ausland muss man sich mit der geltenden Rechtslage vertraut machen. Ob Reflektoren, Alkotester, Warnweste, Verbandstasche oder Fahrerbeleuchtung.
    Aber guck dir mal den Helm an: Das sind keine Strahler wie bei Fahrradlampen, sondern kleine Lichtbänder. Lumenangaben fehlen, aber das ist ziemlich sicher schwach leuchtend. Wen willst du damit ablenken oder blenden?


    Und wieso gehen hier so viele davon aus, dass bei der Polizei Willkür herrscht und ohne Regularien einfach Strafen verhängt werden? Bis hin zu der Bahuptung, alles, was nicht explizit erlaubt sei, sei verboten.
    Falls irgendein Polizist Helmbeleuchtung nicht mag, sagt man freundlich, dass man sie deaktiviert oder abklebt und gut ist.
    Kann ich mir aber nicht vorstellen bei diesem Helm. Der Verkäufer (Polo) sichert sich jedoch juristisch mit dieser Formulierung ab. Nicht dass in irgendeinem Land dann doch Probleme bestehen!


    Bei Powerflutern mit riesigem Akkupack sieht das alles ganz anders aus. Man muss nunmal differenzieren.

  • Das sind keine Strahler wie bei Fahrradlampen, sondern kleine Lichtbänder. Lumenangaben fehlen, aber das ist ziemlich sicher schwach leuchtend.


    Ich hab das (glaub ich:gruebelx:) schon mal geschrieben.
    Auf Nachfrage bei der Polizeidienststelle wurde mir gesagt: Nicht erlaubt.


    WEIL keine Lumenangabe zur Helligkeit und kein e-Prüfzeichen für Beleuchtung.


    Geh doch einfach mal mit dem Ausdruck/mit der Katalogseite von Polo zur Rennleitung und frag nach...


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png