Beiträge von dirty-harry

    Dito. Sogar "Kleinst-". Natürlich könnte man da gegen mit einem Anwalt, aus dem Arbeitsrecht, vorgehen. Die Konsequenz wäre eben, dass der Job danach weg wäre. Also bei mir jedenfalls.

    So ging es mir mit meinem Ex-Ex-AG. Aber die Gewerkschaft hat ihn dafür vors Arbeitsgericht gezerrt, was mir eine Abfindung im fünfstelligen Bereich einbrachte! Und einen neuen Job hatte ich auch schnell wieder ... sogar zu besseren Arbeitszeiten und besserer Bezahlung. Das war aber zu Zeiten, an dem sich 10 oder mehr Anwärter auf einen Arbeitsplatz bewarben. Heute kann man sich doch den besten Job aussuchen. Manche Firmen zahlen sogar schon "Fangprämien" :krass: .

    Ach ja, davon träume ich auch jeden Tag :heheha: aber stattdessen darf ich zuschauen wie jeden Monat meine Überstunden gelöscht werden und ich jeden Tag mit minus 15 Minuten beginne, die werden uns abgezogen wegen Toiletten gänge usw :blowing:

    Dem AG würde ich gepflegt die Gewerkschaft auf den Hals hetzen! Die würden ihm mal freundlich erklären, was zulässig ist und was nicht :D !

    Ich tippe mal auf Kleinstbetrieb? Auch der muss sich an das Gesetz halten!

    Ich poliere die schwarzverchromte Sebring meiner Bolle seit eh und je mit S 100 Hochglanz-Politur für Alu und Chrom. Da wird nichts matt oder verkratzt. Im Gegenteil ... dann glänzt sie wieder wie neu :D .

    Und heute noch einen GTÜ Prüfer befragt :D !

    Der hat sich aber "etwas diplomatisch" geäußert:

    Zitat sinngemäß:

    "Wenn du mit den Motorrädern zu einer normalen HU gekommen wärst, hätte ich die Reifengrößen geprüft und sonst nichts. Da du mich aber direkt mit der Nase darauf stößt, schau ich mal nach!"

    Er hat sich meine Unterlagen geschnappt und bestimmt eine Viertelstunde am PC gesessen. Dann noch zum Telefon gegriffen und telefoniert.

    Dann kam er zu mir zurück und meinte: "Das ist eine Grauzone! Um 100% sicher zu sein, sollten die Reifen eingetragen werden." Das könne er aber auch ohne Probefahrt anhand der Herstellerbescheinigung machen. Diejenigen, die diese Bescheinigung erstellt haben, hätten sowieso mehr Ahnung und Können auf einem Motorrad! Er würde die Motorräder aber trotzdem auch ohne die Eintragung abnehmen.

    :D

    Aber im Endeffekt bin ich jetzt so schlau wie vorher: Da scheint jeder Prüfer eine andere Meinung zu haben.

    Es wird wohl darauf hinauslaufen: Entweder ein Richter klärt den Sachverhalt oder der Gesetzgeber präzisiert von selbst seine Vorgaben.

    Da geht es dir, wie mir! Ich wollte auch mehr Rechtssicherheit. Deshalb ja auch meine Umfrage bei den Prüfstellen.

    Nur, dass sich TÜV, KÜS und Dekra bei uns ausnahmsweise einig sind: Keine weitere Eintragung nötig, wenn die Herstellerbescheinigung mitgeführt wird! Ausnahme: Dimensionsgrößenänderung.

    Aber ständig einen neuen Reifen eintragen lassen, weil es die alten nicht mehr gibt oder man mal einen anderen testen will? Ist doch Quatsch! Bei den ollen Reifen aus den 70/80ern habe ich mir das ja noch eingehen lassen, aber bei den moderneren Reifen? Die Reifentechnik hat sich doch weiterentwickelt und selbst der schlechteste moderne Reifen ist besser als die ollen Schluffen, mit denen die ABE erteilt wurde.

    Mein Fahrzeugschein der SC 01 F2b hat schon einen Anhang, nur für Reifeneintragungen! Die letzte stammt aber von 2005. Ich darf auf der wahlweise die originalen zölligen Größen, die adäquaten metrischen und die Größen der SC 09 mit den Felgen der SC 09 fahren. Alle Größen eingetragen! :wink1: Und jetzt noch jeden neuen Reifen? :irre:

    Btw ... ich fahre auch seit Längerem für die HU zur Dekra :wink: .

    Jetzt frag ich noch bei der GTÜ an. Bin auf deren Auslegung gespannt ;) .

    Ich fand es nur etwas schwach vom TÜV Prüfer, dass er mir gar keine Lösung anbieten wollte.

    Ich hab explizit nach einer Eintragung meiner Wunschreifen gefragt, die hat er abgelehnt mit der Begründung einer dazu notwendigen Hochgeschwindigkeitsfahrt und den damit verbundenen Risiken, die er nicht eingehen würde.

    Hast du noch mehr TÜV Prüfstellen in deiner Nähe? Dann frag mal bei diesen nach. Vielleicht hast du ja ein "besonderes" Exemplar eines TÜV Prüfers erwischt. :wink:

    Oder fahr einfach für die HU zur Dekra :D .

    Da bräuchte es jemanden der Einspruch gegen einen Busgeldbescheid einlegt, damit ein Richter entscheidet wer Recht hat



    Ich habe mir heute mal den "Gag" gemacht und bin die verschiedenen Prüfstellen (Dekra, TÜV Süd, KÜS) in meiner Gegend abgefahren. "Bewaffnet" mit den Fahrzeugscheinen meiner zugelassenen Bollen, einer Kopie vom Fahrzeugbrief meiner "Standuhr" F2b, einer älteren Herstellerfreigabe von Conti für die CRA2 , CRA 3 bzw, ContiGo! und der neusten Herstellerbescheinigung von Michelin. Zusätzlich ein Ausdruck dieser Seite:

    BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

    und die "aktuellste" Reifenfreigabeliste von Honda (https://www.honda.de/content/d…freigaben_Reifenliste.pdf) für meine Bollen!


    Den verschiedenen Prüfern die Unterlagen in die Hand gedrückt und explizit auf den "Fall 2" der BMDV Beurteilung hingewiesen.

    Ein etwas jüngerer Dekra-Prüfer war sich etwas unsicher und hat noch einen Kollegen hinzugezogen.

    Aber der Tenor war zu meinem Erstaunen bei allen Prüfstellen gleich:

    Sollte ich mit den in der Honda Freigabeliste angegebenen Reifen auftauchen, würden sie mich entweder vom Hof jagen oder das Kuchenblech vom Stempel befreien! Grund: Die Reifen wären ja über 30 Jahre alt! ^^

    Die Reifenfabrikatsbindungen in den Papieren der F2b und der Fd wären sowieso schon durch den Eintrag "o.a. mit spez. Herstellerfreigabe" ausgehebelt. Dabei wäre es egal, ob da nun bestimmte ältere Reifenfabrikate eingetragen sind oder nicht.

    Bei der F2c, die diesen Eintrag nicht hat, sondern nur die Reifengrößen (100/90V18 bzw. 130/80V18 TUBEL.) und den Zusatz "Herstellerfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" gelte die gleiche Regelung. Der Zusatz wäre ja Unsinn aufgrund des Alters der Freigabe von Honda und die dort angegebenen Reifen gar nicht mehr hergestellt werden. Es wäre außerdem egal, ob jetzt Diagonal- , biasbelted- oder Radialreifen montiert sind, solange sich die Reifengrößen nicht ändern. Es müssten keine Änderungen der Reifeneintragungen vorgenommen werden. Bedingung: Ich muss weiter eine Herstellerbescheinigung für die montierten Reifen mitführen. Auch, oder trotz, dass sie nicht mehr als Nachweis im Sinne des § 19 Abs. 3 StVO gelten.

    Würden die Reifengrößen geändert, läge der Fall anders: Sollte ich bei der zweiten F2b (bei der ja noch immer nur die zölligen Größen eingetragen sind) Reifen in metrischen Größen aufziehen, die als Ersatz der zölligen Größen aufgeführt sind oder andere Größen, dann müssten die abgenommen und eingetragen werden. Würde dann bei gleicher Reifengröße ein anderer Hersteller als eingetragen verwendet, würde so wie bei den anderen Bollen verfahren!

    Die Reifenbindung selbst wollte mir keiner der heute befragten Prüfern austragen! Begründung: Sonst könnte ich ja Reifen aufziehen, die zwar den eingetragenen Größen und dem Geschwindigkeitsindex entsprächen, aber evtl. nicht für die Bolle geeignet seien. Als Beispiel: Enduroreifen oder billige "China-Kracher" ohne Herstellerbescheinigung. Gibt es die überhaupt in "V"? :denk:

    Auch meine abschließende Frage, ob das der Beamte bei einer Verkehrskontrolle genauso sieht, wurde bejaht!

    Na dann .... lass ich es mal darauf ankommen und werde bei den nächsten HUs keine Änderungen an den Reifeneintragungen vornehmen lassen und immer die Herstellerbescheinigungen der montierten Reifen mitführen.

    Mir hat der TÜV Amberg die Betriebserlaubnis bei der HU entzogen weil bei meinem Fahrzeug mit nationaler Typgenehmigung

    der montierte Reifen nicht zu den eintragungen im Fahrzeugschein passte.

    Jo, die wollen nur Geld verdienen :wink:. Zu denen fahr ich nicht mehr hin! Grund: Reifeneintragungen an meiner zweiten SC 09. Beim Wiederaufbau hatte ich keine originalen Felgen, aber Felgen der SC 01. Auf Anfrage beim TÜV Amberg: "Kein Problem, tragen wir ein!" Was auch geschah. Nur: Dafür wurden die originalen Felgen- und Reifengrößen gestrichen! Auf meine Frage warum wurde mir erklärt: "Das muß so! Wenn du originale Felgen auftreibst, müssen die eben wieder neu eingetragen werden!" Dafür wurde die Reifenbindung ausgetragen. 5 Jahre später hatte ich originale Felgen aufgetrieben. Also wieder zum TÜV Amberg. "So einfach geht das nicht! Da müssen wir eine Tachoüberprüfungs- und Hochgeschwindigkeitsfahrt durchführen!" Hä? Bei originalen Serienteilen? Warum nicht bei der Eintragung der nicht serienmäßigen Felgen? Egal, wurde durchgeführt und hat mich einen höheren Betrag gekostet :mad: ! Dafür wurde mir dann wieder die Reifenbindung eingetragen und die SC 01 Größen gestrichen :evil: .

    Seit dem fahr ich zur Dekra!

    Und jetzt kommt der Witz: Bei meiner SC 01 sind beide Felgen- und Reifengrößen eingetragen! Natürlich mit Reifenbindung und dem Zusatz "oder andere mit spezifischer Herstellerfreigabe". Eingetragen vom TÜV Amberg 8 Jahre zuvor!

    Hm... warum hat mir der Dekra Prüfer dann etwas anderes erzählt?

    Ich vermute deshalb:

    Zitat aus https://assets.adac.de/image/u…t/PDF/TO31763_epkaw3.pdf:

    2. Für das Motorradmodell gibt es eine Reifenfabrikatsbindung.

    Es wurde ein oder mehrere bestimmte Reifenmodelle in die Papiere eingetragen. Keines der Reifenmodell wird aktuell noch angeboten. Es sollen Reifen montiert werden, deren Produktname nicht mit den Eintragungen in den

    Papieren übereinstimmen (können), deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex,

    Lastindex und Bauart) aber den Eintragungen in den Papieren entsprechen:

    In diesem Fall gibt es in der Praxis allem Anschein nach unterschiedliche Beurteilungen seitens der

    Prüfinstitute. Mehrheitlich reicht die Gleichheit der technischen Spezifikationen (Dimension, Bauart,

    Speed- u. Lastindex) aus für einen formalen Weiterbestand der Betriebserlaubnis. In einigen wenigen

    Fällen wurde die Betriebserlaubnis in Frage gestellt, nur weil der Name des montierten Reifenmodells

    nicht mit den Papiereintragungen übereinstimmte. Offensichtlich gibt es also keine einheitliche Handhabung seitens der Prüfinstitute.

    Zitat Ende

    Hat sich bei den Fahrzeugen mit KBA BE nicht schon wieder was geändert? Ich habe auf meiner SC 09 jetzt die Michelin Road Classic aufgezogen. In der alten Bescheinigung von Michelin stand, dass die Reifen eingetragen werden müssten!

    In der neuesten Herstellerbescheinigung steht, dass (solange sich nicht die Reifengröße ändert) empfohlen wird, die Bescheinigung mitzuführen.

    Das wäre doch dann so wie vorher mit den Herstellerfreigaben. In meinen Fahrzeugpapieren steht auch der Satz: " Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten." Die Herstellerbescheinigung und den Fahrzeugschein habe ich einem Dekra Prüfer unter die Nase gehalten und gefragt, ob ich die Reifen jetzt eintragen lassen müsse? Er hat sich das durchgelesen und meinte: "Nö, passt so schon!". Anzumerken ist noch: Die Michelin sind keine reinen Diagonalreifen, sondern biasbelted Reifen mit einem "B" in der Reifenangabe. Also 130/80 B 18 V. Und im Fahrzeugschein steht: 100/90V18 bzw. 130/80V18 tubel. Weitere Angaben über Reifen sind nicht vorhanden.