Beiträge von dirty-harry

    :D

    Na gut, dann löse ich mal auf.

    Vorweg: Bei dem Gespräch handelt es sich um eine "etwas illegale" Entsorgung eines Geräteschuppens. Und damit ein zufällig Mithörender nicht gleich mit der Nase darauf gestoßen wird, wurde es etwas umschrieben :wink:.


    "Kann auch sein, dass es etwas zu wenig ist. Lege von der Knetmasse (Plastiksprengstoff) noch eine kleine Menge hinein, dann können wir den Geräteschuppen - ja, was nun: Du würdest das nicht kapieren? Fällt dir da jetzt nichts ein? Mit Blümchen gießen hat es zu tun, eben mit einer Gießkanne (umgangssprachlich: Sprengstütze), lahmarschiger Dummkopf, Hirnverbrannter! Um 23 Uhr sind wir dort. Bis dann!"


    Ist doch gerade für Franken nicht so schwer, da der nordoberpfälzer Dialekt stark vom Fränkischen geprägt ist. In Mittel- oder Südoberpfälzisch klänge es schon wieder ein wenig anders :wink:.

    Vlt kannst du mir ja ein boarisch Grundkurs geben :roll1:

    Na dann, erst mal einen kleinen Übungstext in Nordoberpfälzisch:

    "Kanaasaa, daass awäng zwäng waa. Doust va däan Baatz nu a Hänt vuul ei, nou kimma däan Schdoodl - ja woos: Du daast dees niat schnaln? Göittda koa Löichtl aaf? Miim Blämmla noos machng houts zdouan, halt miidara Schditzn, doutschada Muushackl, Doaschn! Imma Aalfa z'Noat samma doon. Deere!

    Mal schaun, ob ein paar Franken wenigstens etwas ins Hochdeutsche übersetzten können :smoke:!

    Nur die Sitzbanklänge ist geregelt.


    Zitat
    • 1„Einsitzig“ ist ein Sitz, der die Beförderung von jeweils nur einer Person gestattet u
      • dessen Länge mindestens 300 mm u höchstens 450 mm beträgt;
      • der nicht derart an andere FzTeile (zB Tank) angefügt ist, dass in Verbindung mit diesen eine zweite Sitzmöglichkeit entsteht.
    • 2Bei Doppelsitzbänken muss die Mindestlänge betragen
      • a)an Krafträdern bis einschließlich 50 cm3 Hubraum
        ohne Halteriemen 550 mm
        mit Halteriemen 600 mm
      • b)an Krafträdern mit mehr als 50 cm3 Hubraum
        ohne Halteriemen 600 mm

        mit Halteriemen 650 mm

    Sitzbänke müssen so angebracht sein, dass die Betätigungseinrichtungen des Fz für den FzFührer leicht u sicher erreichbar sind. – Ist ein Halteriemen vorgesehen, so muss dieser uneingeschränkt benutzt werden können, dh eine festgelegte Mindestlänge muss auch dann eingehalten werden, wenn weitere Festhaltemöglichkeiten (zB Rohrteile von Gepäckträgern) vorhanden sind. – Hinsichtlich der Reißfestigkeit von Halteriemen u der Haltbarkeit ihrer Befestigungen wird bemerkt, dass sie für eine vertikale Zugkraft von mindestens 200 kg (daN) ausgelegt sein sollen.

    Das gilt ausdrücklich im StVZO-Bereich. Was EG/ECE sagen, weiß ich grad nicht und bin zu faul zum Suchen.

    Und als was wird die Sitzbank geführt?


    k-20230416_160130.jpgk-20230416_160141.jpg


    Laut den Graukitteln wird die Bank immer als 1 1/2 Bank betitelt. Das schon seit ca. 35 Jahren!

    Ich hab mich bisher aber immer gefragt: "Wie beförderte ich einen halben Sozius bzw. eine halbe Sozia?

    Muß ich die längs, quer oder horizontal teilen? :gruebelx:"

    @ Wolfi

    na, dou wiats aba Zeit, dasd in Gäng kummst!

    Oder soll ich dir eine von meinen Bollen leihen? :wink1:

    Meine Fd hat über Ostern schon fast 500 km abgerissen und bei meiner F2c muß nur noch die Batterie eingebaut werden und die Gaser 24 Stunden mit Sprit befüllt stehen (dann werden die Verbindungsröhrchendichtungen wieder dicht, die trocknen über den Winter immer aus und dann sifft Sprit aus). Meine F2b darf aber erst im Mai auf die Straße.

    Zurzeit ist aber das Wetter wieder sch....

    Also ich muss dazu sagen das ich von meinen Stolzen 25 Urlaubstagen nur 5 frei wählen kann und der Rest die Firma bestimmt :boese::mad:

    Ist aber gesetzlich nicht zulässig!

    Zitat:

    Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aus dem Jahr 1981 dürfen Arbeitnehmer aber ca. zwei Fünftel Ihres Urlaubs selbst festlegen (1 ABR 79/92). In anderen Worten: Etwa 60 Prozent des Jahresurlaubs dürfen als Betriebsurlaub angeordnet werden.

    Das war ein BT 45. Als es damals die 4.25/85er Metzeler ME 99A nicht mehr gab, wurden mir der BT empfohlen. Da ich dann auch auf metrische Größen umgestiegen bin, wollte ich den breitesten erlaubten Reifen für die 2.5er Felge fahren: den 130/80er. Wie geschrieben: ein Fehler! Ich habe dann auf die Felgen der SC 09 umgerüstet. Vorne 2.5 x 18 und hinten 3.00 x 18. Da fahren sich die 100/90 - 18 und 130/80 - 18er perfekt.

    Wenn Platz genug ist (und der aaS nicht wegen Änderung des Umfangs und Tachoangleichung rumzickt), würde ich auch auf 110 und 130 plädieren.

    Nicht auf den originalen Felgen der SC 01 oder RC 04. Ich habe auf der 2.5er Felge einen 130/80-18 er eingetragen bekommen und auch gefahren. Im Nachhinein ein Fehler! Der Reifen zog sich so zusammen, dass es fast "ballonmäßig" aussah und um den "Angststreifen" anzufahren fast schon eine 90° Schräglage nötig gewesen wäre! Auch das Fahrverhalten fand ich nicht so prickelnd. Bis zur 2.5er Felge also lieber einen 120/90er fahren! Erst mit der 2.75 oder 3.00 Zoll Felge einen 130/80er.