Hallo Katja,
ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem. Bei mir ist es keine Urheberrechtsverletzung sondern die Benutzung einer Erotik-Seite. Ok, wie dem auch sei.
Ganz wichtig:
Auf die Briefe die Du erhältst immer Antworten.
Hierzu schreibst Du kannst kurz und knapp, daß Du die genannte Urheberrechtsverletzung nicht begangen hast und das der Absender von weiterem außergerichtlichem Schriftverkehr absehen soll. Außerdem weißt Du darauf hin, daß du weitere außergerichtliche Schreiben nicht mehr beantworten wirst. Damit hast Du erst einmal alles richtig gemacht!
Dir muß schon klar sein, daß ab jetzt der Absender ein Gerichtsverfahren anstreben wird. Das wird, wäre sowie so passiert. Ist bei mir genau so. Sobald Du irgendwie Post vom Gericht bekommst umgehend einen Anwalt einschalten, den ab jetzt ist es bitterer ernst.
Übrigens nur so am Rande. Kontrollire mal bitte ob die IP die Dir genannt wurde auch wirklich zum IP-Range der Telekom gehört, nur mal so als Tip. Des weiteren wissen wir alle und ich habe bei der Telekom bereits eine Selbstauskunft eingeholt, werden die IP-Adressen nur noch 7 Tage gespeichert. Also kann Dir heute keiner nachweisen was vor 8 Tage geschehen ist. In meinem Fall ist die genannte IP keine Telekom IP sondern die eines anderer Anbieters. Ergo hat sich da jemand mit meinen persönlichen Daten einen üblen Scherz erlaubt.
Gruß
José