Nun haben die Gallier gleich zwei neue "Ideen" kreiert, die dieses Jahr deren Bussgeldeinnahmen mit Sicherheit vergrößern:
Zum einen die Mitführpflicht des Alkoholtesters,
zum anderen muß man nun reflektierende Kleidung auf Moppeds über 125 ccm tragen, auch der Beifahrer.
Da ich sehr oft in Frankreich bin werde ich mich dem wohl fügen müssen; leider konnte ich aber bislang keine Einzelheiten rauskriegen (nach dem Sinngehalt frage ich jetzt lieber mal nicht !)
Zum ersten Punkt:
Was soll das Ganze ?
Dient es der freiwilligen Selbstkontrolle nach einem Kneipenbesuch ? Dann fände ich das Ganze kontraindiziert - denn dann verführt es ja geradezu sich an die gesetzlich erlaubten Promille "heranzutrinken"
Oder geht es darum, dass man der Polizei bei einer Kontrolle ein Röhrchen zur Verfügung stellen muß um dem Staat das Geld zu ersparen ? Vielleicht dann demnächst auch die Handschellen und anderes Equipment welches im Umgang mit dem gemeinen Bürger so gebraucht wird?
Es wurde darauf hingewiesen, dass man bei einer Kontrolle STETS ein neues Röhrchen vorweisen können muss, also auch dann ein Bussgeld droht, wenn man seines nachweislich erst kurz zuvor, zum Beispiel bei einer anderen Kontrolle, bereits verbraucht hat.
Ergo braucht man mindestens zwei davon, wovon eines ausschliesslich zum Vorzeigen dient und welches man niemals benutzen darf. Genialer Einfall !
Die Regelung gab es schon im letztem Jahr, da aber Herrn Sarkozsys Verwandter (ein Schuft, wer Böses dabei denkt) mit der Produktion nicht nachkam wurde noch kein Bußgeld verhängt.
Zu der reflektierenden Kleidung: Da steht in den Vorschriften auch nur, dass die reflektierende Fläche mindestens 150 Quadratzentimeter groß sein muß und auf dem ganzen Oberkörper verteilt sein darf.
Also auch beim Fahrer hinten, bei der Sozia vorne ? Genial !
Zu Europa (in dem selbst die Krümmung der Gurken genormt ist, ansonsten aber offenbar jedes Land sein eigenes Süppchen kocht!): Ich war in dem naiven Glauben dass mein Schubert-Helm mit ECE 3 Kennzeichnung in ganz Europa zugelassen ist ! Denkste ! Für Frankreich muß er noch modifiziert werden, und zwar mit Reflektoren nachgerüstet.
Steht ganz dezent irgendwo mitten in der Bedienungsanleitung. Oder sagt dir dann der freundliche Gendarm gegen eine "kleine Aufklärungsgebühr" (im Falle der Kleidung für 68 Euro, ein fehlender Alk-Tester ist etwas preiswerter...)
Weshalb man die Reflektoren dann nicht gleich beim Hersteller anbringt, sondern die erst dort anfordern muß, und weshalb der Kopfschutz trotzdem die ECE-Nummer bekommt bleibt wohl eines der ungelösten Mysterien der Menschheit ...