Das Thema-Doppelscheinwerfer hatten wir vor kurzem schonmal hier
Der §50 besagt, dass bei Fernlicht das Abblendlicht mitleuchten darf, aber nicht muss.
Normalerweise steht ja codiert auf dem Scheinwerferglas drauf, für welchen Verwendungszweck die Lampe geprüft wurde.
In den meisten Fällen ist es in Deutschland so, dass der eine nur das Abblendlicht ist und der andere das Fernlicht. Meistens ist dann beim Fernlicht auch das Standlicht verbaut.
Je nach Konfektion kann der Doppelscheinwerfer/Maske schon so vorbereitet sein, dass beim Fernlicht der Abblend nicht ausgeht, auch wenn am Fzg original die Schaltung so eingerichtet war. Kann man aber auch leicht selbst nachträglich einbauen und gibt keine Probleme beim TÜV, eher bei der Lichtmaschine
Ich habe auch einen Nachrüst-Doppelscheinwerfer, bei dem die Möglichkeit besteht nicht StVZO-konform beide Scheinwerfer bei Abblendlicht leuchten zu lassen. Dazu gibt es eine leicht trennbare Steckverbindung und einen Hinweis in der Montageanleitung, dass diese immer geöffnet sein muss.