...welchen Teil des Grundgesetzes meinst du gerade ? § 11 GG ?
Die Freizügigkeit ist deiner Meinung nach eingeschränkt, wenn Straßen nur eingeschränkt nutzbar sind, um ein Ziel zu erreichen?
Gilt das dann auch für Anliegerstrassen,Feuerwehrzufahrten und, viel wichtiger, ( zumindest für mich) Wald und Forstwege?
Dann kann ich endlich wieder mit Aluhut durch den Wald brennen, und hab das GG auf meiner Seite.
... und dann brauche ich mir auch keine eigene Meinung zum Unterschied zwischen Freizügigkeit und dem Recht meinen Kadaver irgendwohin zu bewegen mehr zu machen.
Carsten