Beiträge von schreyhalz

    Moin Moin!


    Es gibt 3 Moglichkeiten:


    1. "Unverzüglich"

    Das trifft dann zu , wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist und eine neue BE erteilt werden muss, was nur das StVA kann.

    In aller Regel also Einzelabnahmen ;Änderungen der Fzg-Art und ähnlich umfangreiche Änderungen.

    Weiterhin sämtliche Änderungen , die eine Änderung hinsichtlich der KFZ-Steuer, Versicherungsklasse , FS-Klasse nach sich ziehen. Also z.B. Leistungsänderungen.


    2. "bei nächster Befassung"

    bei Änderung mit einem gültigen Prüfzeugnis wie z.B. Teilegutachten , wenn von der Änderungsabnahme nicht die Gültigkeit der BE abhängt (ein solcher Fall ist mir aber noch nie vorgekommen , normalerweise steht im Gutachten , dass die BE bei unverzüglicher Änderungsabnahme nicht erlischt) und die geänderten Daten in der ZBI aufgeführt sind. Also z.B. Änderungen der Höhe.


    3. "Möglich, aber nicht vorgeschrieben"


    Das wäre fast immer z.B. beim Sonderlenker der Fall, wenn für diesen eine erfolgreiche Änderungsabnahme aufgrund eines gültigen Prüfzeugnisses vorliegt . Üblicherweise ist ja der (Serien) Lenker nicht in der ZBI aufgeführt. Oder Stahlflexleitungen mit ABE oder Teilegutachten.



    Bei Mehrfachänderungen , die sich gegenseitig beeinflussen , ändert sich natürlich die Einstufung!

    Daher ist in jedem Gutachten auch ein Hinweis auf weitere Änderungen vorhanden und wie dann zu verfahren ist.


    MfG Volker

    Moin Moin !


    Zitat

    Bis gestern Abend war mir nicht bewußt, daß meine SC58 eine Standlichtbirne hat. Wozu auch, bei der Beschaltung?

    Ganz einfach! Weil das keine Standlichtbirne ist , sondern eine Begrenzungsleuchte. Und die ist vorgeschrieben , damit du noch erkennbar bist, wenn deine Hauptscheinwerferbirne durchbrennt. Lediglich alte Motorräder ohne EG-Typgenehmigung brauchen diese nicht.

    Der Bergriff "Standlicht" hat sich irgendwie eingebürgert, ist aber irreführend. Kommt wahrscheinlich daher, dass bei vielen Fzgen die Begrenzungsleuchten gleichzeitig auch die Funktion eines Standlichtes oder eines Parklichtes übernehmen.


    MfG Volker

    Moin Moin !

    Zitat

    Wenn das Kabel, das von der Kontrolle kommt,direkt an die Erregerwicklung angeschlossen ist (statt an die 61 am Regler), leuchtet die Kontrolle, wenn die LiMa nicht läuft (originale Schaltung - der Strom durch die Kontrolle dient zur Initialisierung des Magnetfeldes, damit überhaupt Induktion da ist).

    Insofern wären DF und 61 identisch

    Nein , D+ und 61 sind normalerweise identisch , die Lima wird über Df geregelt.


    Zitat

    würde ich jetzte erstmal testhalber da 'ne Brücke klemmen und schauen, ob die LiMa dann lädt odersich sonst irgendwas ändert.

    ich würde vorsichtshalber niemals irgendetwas brücken oder verbinden in einem Schaltkreis mit elektronischen Bauelementen!


    Zitat

    An der Kohle mit den beiden dicken blauen Kabeln ist noch ein gelbes - wo geht das hin?

    Na , zur Feldwicklung ! Das ist D+ , sollte es jedenfalls sein!


    Aber das Problem ist doch ein ganz anderes!


    Ich sehe bislang immer nur 3 Kabel vom Fzg zur Lima ! Eines davon ist anscheinend nirgends angeschlossen. (das blaue)

    das rote ist richtig angeschlossen und kommt von der Batterie, das schwarz-gelbe ist richtig angeschlossen und kommt vom Zündschloss und versorgt die Zündung.

    Das Kabel , welches von der Kontrolleuchte kommt, ist nirgends angeschlossen , hat auch logischerweise nie Spannung, Warum aber leuchtet die Kontrolleuchte bei Zündung ein?????????????? Da liegt ein Fehler vor , und zwar in der Verkabelung des Zündschlosses. Der fehlende Anschluss des blauen Kabels kann es nicht sein , wäre dieses nicht angeschlossen und ansonsten die Verkabelung richtig , dürfte die Kontrolleuchte niemals leuchten!


    mfG Volker

    Moin Moin !

    Moin Moin !


    Da ist auf jeden Fall ein elektronischer Regler nachgerüstet.

    Dummerweise hat da jemand wild mit den kabelfarben gespielt.


    Normalerweise sind Pluskabel rot oder schwarz, Minuskabel blau. So jedenfalls die Empfehlung, an die sich deutsche Hersteller alle halten.

    Hier mal ein Link , der äusserst hilfreich ist !

    http://www.kfz.josefscholz.de/Klemmenbezeichnung.html


    Der Regler hat 4 Klemmen:


    B+ , von hier sollte ein rotes Kabel zum Batteriepluspol führen. das scheint auch so zu sein , auf der 3er Leiste der mittlere Anschluss wird wohl zur Batterie führen , dazu passt auch dein Messergebnis.


    D+, hier kommt das Kabel dran , welches zur Pluskohle führt , ausserdem mündet hier die Ladekontrolleuchte , wenn nicht wie hier dafür ein extra Anschluss vorhanden ist. DFas Kabel ist auch richtig angeschlossen , aber verwirrenderweise blau.

    Zusätzlicherweise ist noch ein weiteres blaues Kabel angeschlossen , welches zum 3er Anschluss führt, und dort mit einem blauen Kabel aus dem Kabelbaum verbunden . Mein Verdacht , das Kabel aus dem Kabelbaum kommt von der Ladekontrolleuchte. Prüfung: Kabel abmachen, Zündung einschalten, blaues Kabelende vom Kabelbaum gegen Masse halten. Jetzt muss die Leuchte aufleuchten.


    DF , führt zum Feld , also die Statorwicklung.


    61 , hier kommt die Ladekontrolle dran , also wohl das blaue Kabel aus dem Kabelstrang.



    http://www.kfz.josefscholz.de/Gleichstrom-Lima.html

    Hier dein Schaltplan


    Inwieweit da jetzt jemand in der Lima rumgefummelt hat , kann ich nicht sehen.


    Das gelbe Kabelende sieht so aus , als wäre es ein Ende der Statorwicklung. Daran wäre eigentlich DF angeschlossen , da scheint ein neu verlegtes Kabel in die Lima zu führen.


    Du könntest das Kabel am Regler DF abschrauben, ebenfalls das gelbe an der Pluskohle, und dann den Widerstand zwischen den beiden Kabelenden messen. Da muss Durchgang mit einem relativ niedrigem Widerstand sein , es darf keine Verbindung zur Masse geben.

    MfG Volker

    Moin Moin !


    Zu dem ganzen Thema habe ich bislang nur sehr wenig Sinnvolles und vor allem Richtiges lesen können.


    Zitat

    Bestandsschutz

    Dieses Wort gibt es gar nicht in der StVZO

    Zitat

    es gab ein paar Modelle der 60iger und 70iger Jahre die von dem damaligen Rückruf nicht betroffen waren

    auch das ist vollkommen irrelevant


    Zitat

    Die Bestimmungen zum Seitenständer sind im Anhang 3.1 klar geregelt und beziehen sich auf diese zuletzt in 2000 überarbeitete Richtlinie.

    LexUriServ.do (europa.eu)

    Diese Richtlinie mußte im Anschluß in nationales Recht übernommen werden.

    Endlich mal etwas , was richtig ist!

    Moin Moin !

    Zitat

    In der Honda-Reifenliste für Motorräder bis 1993 (hier zu finden) kann ich nur den Hinweis "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" finden

    Natürlich! da findest du ja auch nur Reifenvorgaben jeweils für das Vorderrad und das Hinterrad , das heisst , hier ist die Marken- und Typbindung zementiert. Das aber sind die damals bei der Erstellung der ABE erlaubten Typen , die es schon ewig nicht mehr gibt. Da aber auch damals schon mehrere Reifenhersteller genannt waren , die erlaubt waren, muss der Satz "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" rein , damit du nicht vorne einen (genehmigten) Dunlop-Reifen mit einem (ebenfalls genehmigten) Metzeler hinten paarst. Der Satz " gleicher Profiltyp" ist hinfällig , weil sowohl der Dunlop als auch der Metzeler (und ggf. weitere Hersteller) mit genauem Reifentyp hinten und vorne angegeben sind.Siehe z.B. mein Moppett SC01 auf Seite 31 aus deinem Link.


    insofern findet man "Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps" nur bei Motorrädern , die eben keine Reifenbindung haben!


    Das trifft auf deine Moppetts zu , wenn ich von der CM400T aus deinem Profil ausgehe.


    Zitat

    Ich darf auch nach Angaben "meines" aaS einen Grobstolligen und einen Strassensportreifen (sofern beide vom gleichen Hersteller und in den eingetragenen Größen) kombinieren - ob das sinnvoll ist, lassen wir da mal aussen vor

    stimmt ! Aber wie du selber einsiehst, ist das eben nicht sinnvoll. daher spricht auch gar nichts dagegen, diesen Passus einzufügen, wenn man im Gegenzug die exakte Typbindung rausstreicht. Irgendwie muss sich ja der aaS/Unterschriftsberechtigte auch absichern.

    Mfg Volker

    Moin Moin !

    Zitat

    "Mein" aaS hat mir (und wohl auch dem DEKRA-Prüfer, der das mal anders sehen wollte) dazu ausdrücklich erklärt, dass Reifengrößen, die per Einzelabnahme in Feld 22 ohne Fabrikatsbindung eingetragen sind, auch nicht einer Fabrikatsbindung unterliegen, die eventuell für die in 15.1/15.2 eingetragenen Größen gilt


    Das ist völlig richtig!


    Zitat

    Kein ordentlicher aaS wird sowas ungenaues wie "Nur Reifen eines Profiltyps" eintragen

    Das ist der Standartspruch bei fast allen Motorrädern , die über keine definierte Herstellerbindung verfügen , sondern hier steht werksseitig " Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps"


    Zitat

    Naja, keine Michelin Stollen gemeinsam mit Michelin Straßenprofil.

    Genauso ist das zu verstehen




    Zitat

    Gut dass das der TÜV anders sieht...

    Der TÜV (und auch die anderen Prüforganisationen sowie die Kontrollorgane) beziehen sich auf das


    VkBl. Heft 16-2019 Amtlicher Teil, Nr. 90:

    Vom TÜV Nord habe ich noch keine Informationen , was die auf ihrem I-Net-Auftritt schreiben , ist noch uralt und nicht mehr zutreffend.


    Meine Informationen kommen von DEKRA und GTÜ und stimmen mit diesem Schriftstück überein:


    https://www.motorradonline.de/…n-nicht-mehr-ausreichend/


    Die Reifenfreigabe für Motorräder mit EG-Typgen. nennt sich dann "Serviceinformation"


    MfG Volker

    Moin Moin !

    Zitat

    Und wer einmal per Einzelabnahme andere Reifengrößen ohne Fabrikatsbindung drinstehen hat (weil es die alten Zollgrößen sowieso nicht mehr gibt), braucht auch beim Wechsel des Reifenfabrikats keine neue Einzelabnahme

    Das ist richtig und das habe ich auch im Beitrag darüber geschrieben.


    Zitat

    Für viele alte Motorräder ist die Reifenbindung aufgehoben - für meine CMs war das wohl Nachtrag IV zur ABE.


    Davon ist mir nichts bekannt!


    Zitat

    Das heisst, es ändert sich nur das fröhliche Aufziehen anderer Größen

    Meinen Beitrag nicht gelesen oder verstanden?


    Zitat

    Es gibt z. B. von AVON eine Freigabe für 'nen MT90 (= 130/90) auf meiner CM hinten. Die gibt AVON nicht mehr raus (nur noch für 120/80), weil der 130er doch seeeeehr grenzwertig ist (wenn das Rad sauber gerade eingebaut ist, schleift er am Kettenschutz). Die Freigabe ist (nach alter Regelung) aber weiterhin gültig - wenn ich irgendwo noch 'nen AVON Venom in 130/90-16 auftreibe (wird wohl nicht mehr produziert), dürfte ich den nach alter Regelung noch fahren

    Falsch ! Du darfst nur noch vor 2020 hergestellte Reifen mit Freigabe fahren , deren Dimension der serienmässigen entspricht! Und das auch nur bis 2025 !


    Ganz nebenbei : Die Information des ADAC (Link Seite 1) ist falsch! Da haben es die Verfasser nicht begriffen , sie schreiben zwar dass die Anforderungen an die Reifen , wie sie im COC beschrieben werden , weiterhin gelten , nur haben sie dabei nicht bedacht , dass genau dort die Hertseller und Typen aufgeführt sind. Deshalb ist ihre Schlussfolgerung völlig falsch , dass für Motorräder mit EG-Typge. die Reifenbindung wegfällt! Nein , die bleibt bestehen , kann aber weiterhin mit Herstellerfreigaben befriedigt werden. Motorräder mit ABE/EBE dagegen brauchen bei bestehender Reifenbindung jedesmal eine Einzelabnahme.


    MfG Volker

    Moin Moin !


    Tja , da haben wohl etliche die Problematik und den Sinn der Petition noch nicht verstanden!


    Worum geht es ? In Zukunft gibt es 2 Arten von Motorrädern!

    1. Solche mit EG-Typgenehmigung

    2. Motorräder mit ABE / EBE und Motorräder mit EG- TG , die nicht mehr serienmässig sind


    für Motorräder nach 1 ändert sich fast nichts, eigentlich fällt nur die Freigabe abweichender Grösse weg, womit man leben kann.

    Für Motorräder mit EBE oder nicht mehr serienmässige ändert sich eigentlich auch nichts

    Da Problem ist die grosse Masse der Motorräder mit ABE , also praktisch alle Motorräder bis etwa Ende der 90 EZ !

    Diese verfügen meist über eine Reifenbindung , diese Reifen sind natürlich lange nicht mehr lieferbar (was auch besser so ist ! ) und Freigaben für andere Reifen sind ab 2020 (Herstellungsdatum des Reifens) unzulässig.

    Das bedeutet , bei jedem Reifenwechsel ist eine Abnahme nach §21 nötig (also TÜV ,Dekra , möglicherweise auch mittlerweile GTÜ ) , anschliessend der Eintrag in die Papiere bei der Zul.stelle. Abgesehen vom Zeitaufwand kostet das etwa soviel wie der Reifen selber.

    Begründung ist völlig schwachsinnig (was anderes kann man denn auch von einem CSU-Ministerium erwarten ? ) : Fzge mit EG-TG werden bei der Erteilung der TG auf ausreichenden Freiraum überprüft ! Aha, das war also bei der Erteilung der ABE nicht der Fall ???? Und wem ist es jetzt aufgefallen , dass die Fzge mit ABE 25 oder 50 Jahre lang mit schleifenden Reifen durch die Gegend gefahren sind?

    Fakt ist : es ist eine völlig unberechtigte Ungleichbehandlung zu Lasten alter Motorräder gekommen. Weiterhin wird kein einigermassen vernünftiger Mensch abstreiten können , dass der beste Reifen , den es 1990 zu kaufen gab, schlechter als der schlechteste Reifen aus neuer Produktion ist.

    (Herstellerreifen Bolle : Mag Mopus , nach heutigen Masstäben unfahrbarer Schrott)


    Meine Hoffnung : Es finden sich genügend Prüfer mit §21 Berechtigung , die die Reifenbindung streichen und durch den Satz "Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps" ersetzen. Dann müssten alle Besitzer älterer Motorräder einmal da durch und haben dann ewig Ruhe !


    Mfg Volker

    Moin Moin !


    Zitat

    Wenn mein Hirn das Signal gibt , oeffnen sich die Finger einfachn nur schnell.

    Wat dat nich allet gippt!


    Kann man nicht einfach an den Ausrücker einen Dämpfer setzen ?

    oder die Kupplung auf Fussbetrieb umbauen ?


    MfG Volker