die sind lt. Conti für den SH300 nicht zugelassen.
Aber natürlich!
ZitatFall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
Die ContiScoot sind richtig gut, allerdings recht schwer, was den Roller etwas "zäher" macht in der Beschleunigung, aber bzgl. Kurvenstabilität und Haftung, das Beste, was ich bis jetzt auf dem 300'er gefahren bin.