Alles anzeigenNur um die Verwirrung zu komplettieren.
Wenn du von Fahrzeugschein sprichst,
dann meinst du das Papier,
welches früher Fahrzeugbrief genannt wurde?
Oder Jenes, welches hier als mitgeführtes Papier üblich war und Fahrzeugschein genannt wurde?
Heute spicht man von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
(aber die gab es in damals vermutlich auch noch nicht in Luxemburg).
was ich gegoogelt habe: anscheinend gabs damals in frankreich (und ich vermute mal ebenso in Luxemburg) nur das sogenannte certificat d'immatricuation im Format der KFZ Scheine - davon habe ich besagte kopie - aber eben nicht das Original. die ganzen Hinweise aus dem Netz nutzen mir nix, die schreiben immer nur, das die Papiere vollständig sein sollten, aber nicht, was man tun kann wenn diese eben nicht vorhanden sind.
Bei einem deutschen fahrzeug wäre das garkein problem (voraussetzung: es wurde vorher abgemeldet - das kann nur der Vorbesitzer): erklärung bei der KFZ Stelle abgeben, das die Papiere verloren gegangen sind und dann kann man nach einer Vollabnahme das moped zulassen. Eigentlich sollte das bei dem Luxenburger auch möglich sein, die KFZ Stelle kann wie erwähnt die Daten des Mopeds einsehen, auch das es abgemeldet und nicht gestohlen worden ist.
Warum ich dann das Teil nicht nach einer Vollabnahme (dann wäre das mit dem COC sowieso hinfällig) zulassen kann dürfte nur der Amtsschimmel wissen