Beiträge von MrSpock
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Ja ja! Du hast dich so sehr gefreut, dass du vergessen hast mir deinen Speck zu vererben!!!! Und deinen Schlüssel hab ich auch nicht bekommen
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Das war ja mal schrecklich schön!Schön euch Alle froh und munter zu treffen! Schrecklich euch auf zwei Rädern davon fahren zu sehen Ihr seid einfach großartig;)
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CIMG1120.jpgCIMG1117.jpgDas sind mal die Kleber, die ich hab machen lassen!
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Ich glaub so einen ST hab ich auch noch, weiß bloß grad nicht, wo. Beim Amiga konnte man ja das Eprom tauschen, wie das beim ST war, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hatte der schon ein Betriebssystem. und Viren gab es dafür bestimmt auch (für den Amiga jedenfalls gab es welche).
Hat auch tauschbare Eproms, Viren hin Vieren her! Das Betriebssystem hat sich aber jedes mal beim Start neu installiert! Mit Viren hatte ich nie Probleme, obwohl ich seit BTX Zeiten online bin!!!! Nur jetzt mit den PCs Läppies ist das ein Problem geworden!
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Grins! Ne, aber beim ST und Mega ST war das Betriebssytem auf Eproms gespeichert und konnte nie nicht niemals verändert werden!
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Was sehne ich mich nach den Zeiten meines ATARI zurück! Keinem Program wurde Zugriff auf das Betriebssystem erlaubt!!!!!
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Auch aus dem netten Nettetal einen Gruß in die Stadt mit dem Canale Grande und der größten Bahnhofsmission der Welt!!!
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Meines erachtens ist es eigentlich so: du kannst den Rest der Zeit eigentlich mit dem alten Versicherungskennzeichen weiterfahren, wenn es sich nur um eine Haftpflicht handelt - bei Teilkasko sieht es etwas anders aus! Geh einfach zu einer Versicherung deiner Wahl und kaufe dir ein Neues Kennzeichen mit Versicherungsschein (dieses Jahr schwarz). Da muss im Grunde nix an oder abgemeldet werden!
WGV Versicherung schreibt dazu:
"Bei Verkauf geht der Vertrag auf den Erwerber über, welcher dem Veräußerer die anteilige Prämie für die restliche Laufzeit des Vertrages erstatten muss. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag bis zum nächstfolgenden Monatsende Februar fortzusetzen. Das Versicherungskennzeichen verbleibt am Fahrzeug, der Versicherungsschein ist dem Erwerber auszuhändigen. Der Verkauf ist unter Angabe des Erwerbers an uns zu melden.
Will der Erwerber das Fahrzeug anderweitig versichern, müssen das Versicherungskennzeichen und der Versicherungsschein an uns zurückgegeben werden, der unverbrauchte Teil der Prämie wird dann erstattet." Ist zwar schon was älter, aber sowas müsste auf dem Versicherungsschein stehen!!!! -
Nö, Ingo ist bei mir nur im Spam-Ordner gelandet! Haben bestimmt alle Anmelder bekommen!
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Das Blau passt hervorragend zu den Spanngurten!!!! Nehm lieber ne Farbe, die sich in der Verkleidung wiederfindet!
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Da ist doch gar kein Wasser in der Nähe!!!
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Mein tiefer und ehrlicher Respekt für eure Leistung und gut, dass ihr wieder heil zurück seid!!!!!
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Also ich hatte mal den Fall! Hatte meine Scheibe innen ein wenig mit Farbe angepönt, da mir sonst durch die Sonnenstrahlung das Cockpit verschmurgelt, war eine verspiegelte Scheibe! Beim TÜV Termin sagte der Prüfer nur "Du du du"!!!! und meinte ich müsste wieder eine unlackierte Scheibe einbauen!
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...und der 180er ist schmaler als der 190er wollt ich nur nochmal ergänzen!!!