hallo heiko,
schade das du an so einen gekommen bist, aber er haftet für diese abnahme mit seinem leben und das seiner kinder und deren kinder und von den kindeskinder ihren....:o
eine reifenfreigabe für einen 180er reifen auf der seven gibt es nicht. die reifenfreigabe erstellt der hersteller der reifen. da ein 180/55/17 niemals für die SF vorgesehen war, gibt es auch keine freigabe. ansonsten hättest du jetzt keinen stress.
suche dir einen amtlich anerkannten sachverständigen beim TÜV und ausschließlich einen für zweiradtechnik. die hessischen tüv leute z.b. kannste schon mal knicken, in hessen darf so gut wie keiner mehr einzelabnahmen machen, only god hinself. tüv in aschaffenburg oder tüv in heiligenroth-montabaur, da habe ich einzelabnahmen (180er und halbschale) abnehmen lassen. ob die leute noch dort beschäftigt sind, die waren halt schon älter und hatten ahnung von ihrem job.
ein gutachten für den 180er wird dir nichts nützen, da es nicht übertragbar und nur für das abgenommenen fahrzeug gilt!